Kostenaufhebung ohne Kosten

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Inoculator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenaufhebung ohne Kosten

Hallo zusammen,

wir haben ein Verfahren abgeschlossen, welches in der Hauptsache als erledigt erklärt wurde.
Nun sollen die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Als Beklagte haben wir in dieser Sache keinen Anwalt konsultiert, da wir uns in der Sache sicher waren.

Nun steht die Kostenaufhebung nach §106 ZPO aus.

Hier setzt mein Verständnis ein wenig aus.

Ich hatte keine Kosten. Der Gegner beantrag nach GKG §§3, 34 3 mal Gerichtsgebühren über insgesamt €195.

Es gab aber bisher keine Quotierung. Was passiert nun?
Muss ich die 195€ bezahlen?
Kann ich als anwaltsloser Kosten geltend machen?

Gruss und Dank

Carsten Lahme

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Warum steht bei ihnen eine gegenseitige Kostenaufhebung im Raum?

Sollten die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dann hätten Sie die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen.






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