Kosten vom Gutachter für Zwangsversteigerung

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
marinavaz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten vom Gutachter für Zwangsversteigerung

Hallo zusammen!

Eine Wohnung von meinem Nachbarn (Er ist Eigentümer und bezahlt keine Nebenkosten) im Mehrfamilienhaus muss von der Zwangsversteigerung verkauft werden. Vorher muss aber der Gutachter vorbeikommen und das Gutachten erstellen. Wir haben eine Rechnung von der Hausverwaltung in Wert von 2000 Euro (als Anzahlung für Gutachter) schon bekommen. Die Wert von der Wohnung ist nicht merh als 60000-70000 Euro, ich glaube sogar weniger.

Meine Fragen: 1. Ist es normal 2000 Euro (oder sogar mehr, weil es nur Anzahlung ist) für so ein Gutachten zu zahlen
2. Wo kann man gesetzliche Kosten von Gutachter anschauen oder wie wird diese berechnet?

Vielen Vielen Dank für Eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Gutachter kann jeder sein, auch der Präsident von Dackelzuchtverein kann ein Gutachten über eine Eigentumswohnung erstellen.


Von daher wäre erst mal zu klären welche Qualifikation der Gutachter hat.



Sofern es sich um einen Sachverständigen handelt (zertifizieret bzw. öffenltlich bestellt und vereidigt) liegen die Stundensätze zwischen 80-300 EUR.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sofern es sich um einen Sachverständigen handelt (zertifizieret bzw. öffenltlich bestellt und vereidigt) liegen die Stundensätze zwischen 80-300 EUR. <hr size=1 noshade>


80-300 EUR? Wie kommst du zu diesem Wert?
Soweit ich weis rechnet ein durch das Gericht bestellter Gutachter nach dem JVEG (insb. § 8 bis § 14)ab. Also nach § 9 JVEG wäre der Stundensatz nicht "ganz" so hoch.
Bei 1000-2000 EUR ist man da aber trotzdem schnell.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Soweit ich weis rechnet ein durch das Gericht bestellter Gutachter <hr size=1 noshade>

Stimmt, ich hatte angenommen das der durch die WEG beauftragt wurde.
Und die Werte kommen durch Erfahrung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marinavaz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe leider nichts verstanden.

>>Sofern es sich um einen Sachverständigen handelt (zertifizieret bzw. öffenltlich bestellt und vereidigt) liegen die Stundensätze zwischen 80-300 EUR.

und

>>Soweit ich weis rechnet ein durch das Gericht bestellter Gutachter nach dem JVEG (insb. § 8 bis § 14)ab. Also nach § 9 JVEG wäre der Stundensatz nicht "ganz" so hoch.
Bei 1000-2000 EUR ist man da aber trotzdem schnell.

Könntet Ihr eine Link zum Stundensätze geben und ca. wieviel Stunden braucht Gutachter für 4 Zimmer Wohnung in MFH?

Also ist es normal 2000 Eur für so ein Gutachter?

Danke im Voraus!

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