Kosten für Vermittlung durch das Nachlassgericht

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lanzelot_OWL
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Kosten für Vermittlung durch das Nachlassgericht

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Erbschaft in 2. Erbfolge gibt es folgende Situation: Neben der bereits feststehenden Erbengemeinschaft gibt es noch einen Verwandten, der gleichermaßen Aufnahme in die Erbengemeinschaft beansprucht. Das Testament ist hier nicht eindeutig, daher kam es zu einer Vermittlung durch das Nachlassgericht zwischen den Erben und dem "Nicht-Erben". Faktisch heißt dass, dass das Nachlassgericht den Antrag samt Begründung des "Nicht-Erben" an die Erben verschickt hat u Stellungnahmen eingefordert hat. Diese Stellungnahmen wurden sodann wieder an den "Nicht-Erben" zugestellt, der wiederum eine Stellungnahme an das Nachlassgericht abgegeben hat usw.
Frage an das Forum: Entstehen bei so einem Vermittlungsprozess Kosten, die das Nachlassgericht in Rechnung stellen wird? Wie hoch werden diese Kosten sein und wer hat diese Kosten letztlich zu tragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Sollte aufgrund eines privatschriftlichen Testaments ein Erbschein erteilt werden, dann sind diese Tätigkeiten mit der Gebühr für das Erbscheinsverfahren abgedeckt.
Wurde ein notarielles Testament eröffnet, wird das an die Beteiligten verschickt und damit ist die Tätigkeit des Nachlassgerichtes eigentlich beendet. Um die Auslegung eines notariellen Testaments, kümmert sich das Nachlassgericht normalerweise nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Sollte aufgrund eines privatschriftlichen Testaments ein Erbschein erteilt werden, dann sind diese Tätigkeiten mit der Gebühr für das Erbscheinsverfahren abgedeckt.
Wurde ein notarielles Testament eröffnet, wird das an die Beteiligten verschickt und damit ist die Tätigkeit des Nachlassgerichtes eigentlich beendet. Um die Auslegung eines notariellen Testaments, kümmert sich das Nachlassgericht normalerweise nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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