Hallo zusammen,
im Rahmen einer Erbschaft in 2. Erbfolge gibt es folgende Situation: Neben der bereits feststehenden Erbengemeinschaft gibt es noch einen Verwandten, der gleichermaßen Aufnahme in die Erbengemeinschaft beansprucht. Das Testament ist hier nicht eindeutig, daher kam es zu einer Vermittlung durch das Nachlassgericht zwischen den Erben und dem "Nicht-Erben". Faktisch heißt dass, dass das Nachlassgericht den Antrag samt Begründung des "Nicht-Erben" an die Erben verschickt hat u Stellungnahmen eingefordert hat. Diese Stellungnahmen wurden sodann wieder an den "Nicht-Erben" zugestellt, der wiederum eine Stellungnahme an das Nachlassgericht abgegeben hat usw.
Frage an das Forum: Entstehen bei so einem Vermittlungsprozess Kosten, die das Nachlassgericht in Rechnung stellen wird? Wie hoch werden diese Kosten sein und wer hat diese Kosten letztlich zu tragen?
Kosten für Vermittlung durch das Nachlassgericht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Sollte aufgrund eines privatschriftlichen Testaments ein Erbschein erteilt werden, dann sind diese Tätigkeiten mit der Gebühr für das Erbscheinsverfahren abgedeckt.
Wurde ein notarielles Testament eröffnet, wird das an die Beteiligten verschickt und damit ist die Tätigkeit des Nachlassgerichtes eigentlich beendet. Um die Auslegung eines notariellen Testaments, kümmert sich das Nachlassgericht normalerweise nicht.
Sollte aufgrund eines privatschriftlichen Testaments ein Erbschein erteilt werden, dann sind diese Tätigkeiten mit der Gebühr für das Erbscheinsverfahren abgedeckt.
Wurde ein notarielles Testament eröffnet, wird das an die Beteiligten verschickt und damit ist die Tätigkeit des Nachlassgerichtes eigentlich beendet. Um die Auslegung eines notariellen Testaments, kümmert sich das Nachlassgericht normalerweise nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten