Hallo,
Bausparkasse verlangte in 2009 für die Teilablösung eines Bausparvertrages Kosten für die Pfandfreigabe.
Sind diese zulässig?
Wenn ja,darf die Bausparkasse beliebig hohe Kosten verlangen oder wurden mal Grenzen gesetzt?
Vielen Dank.
-----------------
""
Kosten für Pfandfreigabe zulässig?
13. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2014 | 13:05
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Kosten für Pfandfreigabe zulässig?
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Januar 2014 | 15:12
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Ich denke, es handelt sich um eine Vorfälligkeitentschädigung.
Und da ist zu empfehlen, die Abrechnung bei der Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen. Ist aber nicht
kostenlos.
-----------------
""
#2
Antwort vom 18. Januar 2014 | 19:52
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Die Pfandfreigabe ist die (notariell beglaubigte) Erklärung der Bausparkasse, mit der der Teilbetrag im Grundbuch gelöscht werden kann. Die Notarkosten können dem Bausparer in Rechnung gestellt werden.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.325
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten