Ich hatte eine höhere Geldschuld, die gerechterweise mittels Mahnbescheid
eingetrieben wurde. Das Anwaltsbüro, mit dem ich eine Ratenzahlung vereinbart hatte beantragte aber letztlich einen Pfändungs- und Überweisungsbescheid, obwohl ich nach dem letzten Antwortschreiben, wo ich nach dem Restbetrag fragte, diesen auch umgehend beglichen hatte. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde offenbar aber schon beantragt, obwohl ich sagte ich würde den Restbetrag auf einmal zahlen. Die Kosten für den Pfändungs- und Überweisungsbescheid hat man mir dann natürlich auch noch in Rechnung gestellt und eingefordert. War das gerechtfertigt. Doch zur Anwendung ist dieser nie gekommen? Ich habe keinen Beschluss erhalten.
-- Editiert malefitz am 05.03.2015 13:17
Kosten für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
5. März 2015
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Frage vom 5. März 2015 | 11:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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#1
Antwort vom 5. März 2015 | 14:06
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Hast du denn eine Rechnung des Gerichts oder des GV gesehen? Bzw. Kopien angefordert?
Tatsächlich kommt es auf den Zeitablauf an. Sprich: War das Geld schon auf deren Konto bevor der Antrag/Beschluss erging oder nicht. Im Zweifel kann man hier kräftig streiten, denn im Gesetz steht im Endeffekt nur "Die Kosten, die notwendig sind, müssen vom Schuldner getragen werden." Allerdings wird das Wort "notwendig" durchaus recht eng ausgelegt. Die bloße Ankündigung, es überweisen zu wollen, reicht vor vielen Gerichten halt nicht aus.
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