Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
In unserer Stadt wurden im Jahre 08 erstmalig Kosten für das Ableiten des Regenwassers durch die Stadtwerke berechnet. Hier geht es um eine Wohnung in einer Eigentumswohnunganlage, die vermietet ist.
Wer weiß Bescheid? Gehören diese Kosten zu den umlagefähigen Kosten?
Hat diese Kosten der Vermieter (Wohnungseigentümer) zu tragen, wenn ja, warum?
Hat diese Kosten der Mieter zu tragen? Wenn ja, warum?
von Pachlus am 01.07.2009 19:59
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
Hallo, Pachlus,
maßgeblich ist zunächst einmal, ob die Umlage der Gebühren für Niederschlagswasser durch die Vereinbarungen des Mietvertrages abgedeckt ist.
Keine Vereinbarung, keine Zahlung durch den Mieter!
Falls das so ist und im Mietvertrag keine entgegen stehenden Regelungen enthalten sind, kann wohl eine Umlage nach der Wohnfläche erfolgen.
von Julianka am 01.07.2009 20:24
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