Hallo zusammen,
eine Frage:
Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag steht, dass sich Art und Umfgang der Betriebskosten nach §2 der Betriebskostenverordnung richten. Dort lese ich unter 15., dass "die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse" Betriebskosten im Sinne von §1 sind.
Meine Frage daher: Kann ein Vermieter, wie oben dargestellt, Nebenkosten von x ausweisen und anschliessend sagen, Kabelfernsehen ist noch extra zu begleichen ?
(anscheinend war der Kabel-TV-Anschluss in der Vergangenheit auf den Vormieter zugelassen; allerdings unter einem anderen Eigentümer)
Kosten für Kabelfernsehen zusätzlich zu NK
7. Januar 2008
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Frage vom 7. Januar 2008 | 09:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Kabelfernsehen zusätzlich zu NK
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2008 | 12:22
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... du zahlst also x euro miete plus y euro nk. der mv verweist nur auf §2 betrkv, ohne die punkte nochmals aufzulisten (?).
dann kann er das kabelfernsehen in seine abrechnung mit aufnehmen, zumal du erst kurz dort wohnst. hätte er diesen posten etwa etliche jahre nicht berechnet, könnte die lage anders sein.
die nk beinhalten ja ohnehin nur eine schätzung, die am jahresende spitz abgerechnet werden.
#2
Antwort vom 7. Januar 2008 | 16:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ja das ist so mit x und y !
Meinte nur, ob das nicht seltsam ist, wenn dir jemand sagt:"die miete ist x+y" und man geht davon aus, dass da tv mit dabei ist und muss dann x+y+z zahlen ?
Vielen Dank auf jeden Fall.
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