Hallo!
Der Kondensator meines Geschirrspülers ( gehört Vermieter) ist kaputt gegangen und die Maschine wurde für 142 Euro repariert. Auftrag durch meine Hausverwaltung rausgegeben.
Im Mietvertrag steht Kleinreparaturen bis 75 Euro muss ich zahlen, allerdings gibt es einen Zusatz, in dem steht, daß ich für die Kosten bei Geschirrspüler und Kühlschrank Reparaturen alles selbst zahlen muß. Ist das so erlaubt?
Vielen Dank und Gruß
Kosten für Geschirrspüler Reparatur wegen Klausel selbst zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nö, das müssen Sie nicht, da Sie lt Vertrag ja nur bis zu einer Höhe von 75 € tragen, da diese Reparatur über 100 € kostet, muss der VM sie selber zahlen, er kann Ihnen auch nicht anteilig die 75 € berechnen, liegt in der Tücke der Klausel ;-)
Ich vermute nicht. Aber um das einigermaßen beurteilen zu können, poste bitte hier wortwörtlich sowohl die Kleinreparaturenklausel als auch diese Klausel zum Geschirrspüler. Wurde über eine der Klauseln irgendwie verhandelt oder wurden die vom Vermieter vorgegeben?Zitatallerdings gibt es einen Zusatz, in dem steht, daß ich für die Kosten bei Geschirrspüler und Kühlschrank Reparaturen alles selbst zahlen muß. Ist das so erlaubt? :
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Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Wortwörtliche Reparaturklausel --> Erforderliche Kleinreparaturen an Teilen der Mieträume,die dem ständigen gebrauch bzw. Zugriff des Mieters unterliegen,sind dem Vermieter anzuzeigen und von ihm zu beheben.Der Mieter hat Kosten für Kleinreparaturen zu erstatten, sofern diese pro Einzelafall 75 Euro zzg Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Die jährliche Gesambelastung hierfür darf pro Mietjahr eine Monatsmiete nicht übersteigen.
§ 18 Sonstige Vereinbarungen --> Nachtrag zum Mietvertrag als Anlage
Wortwörtlich --> In der Küche befindet sich eine neue Einbauküche mit einem Siemens Herd und Abzugshaube, ferner eine Bomann Gefrierkombination und ein Geschirrspüler, diese beiden Geräte darf der Mieter nutzen. Für Wartung und eventuelle Reparaturen und Neuanschaffung trägt der Mieter die Kosten.
Schon mal Danke und einen schönen Sonntag
ME ist diese Klausel ungültig
Diese Frage wäre noch zu beantworten.
ZitatWurde über eine der Klauseln irgendwie verhandelt oder wurden die vom Vermieter vorgegeben? :
Wobei ich davon ausgehe, dass dies in aller Regel eine AGB-Klausel sein wird. Damit ist die Klausel ungültig. Siehe dazu z.B. http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/gerichtsurteile-kleinreparaturen/.
Meiner Meinung nach wird dadurch auch die für sich genommen gültige Kleinreparaturenklausel ungültig. Aber das ist in diesem aktuellen Fall eh nicht von Bedeutung.
PS: Der Vollständigkeit halber: Wenn der Vermieter ein Verschulden des Mieters am Schaden behweisen kann, dann wäre der Schaden natürlich dennoch vom Mieter zu tragen. Wobei der Beweis erstmal geführt werden müsste. Normale Benutzung des Geschirrspülers führt nicht zu einer Haftung des Mieters.
Nein, verhandelt wurde nichts. Das wurde vorgegeben!
Dankeschön
Die Klausel wäre damit eine AGB und deshalb unwirksam (unangemessene Benachteiligung).
Vielen Dank schon mal. Hab jetzt meiner Hausverwaltung eine mail geschrieben, mal sehen was passiert.
Gruß
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