Hallo zusammen,
in den letzten Wochen habe ich einige Wohnungen besichtigt und auch recht früh eine Zusage bekommen. Es standen noch einige Besichtigungen an, aber um kein Risiko einzugehen habe ich der Zusage erstmal zugestimmt und mir wurde der Mietvertrag
zugesandt.
Paar Tage später habe ich ein besseres Objekt besichtigt und den Tag darauf hierfür ebenfalls eine Zusage erhalten. Als ich das erste Angebot nun abgelehnt habe, wurde mir gesagt, dass ich, weil ich das Angebot zunächst angenommen habe, die Kosten für die Erstellung des Mietvertrages zahlen muss.
Nun wollte ich wissen in wie weit diese Zahlungsaufforderung zulässig ist und ob ich tatsächlich zahlen muss, obwohl ich den Vertrag nicht mal unterschrieben habe?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Kosten für Erstellung des Mietvertrages
25. April 2017
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Frage vom 25. April 2017 | 12:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Erstellung des Mietvertrages
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#1
Antwort vom 25. April 2017 | 12:09
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
Fordern kann man viel. Hast du bei der Wohnungsbesichtigung oder bei der Zusage irgendwas bezüglich der Erstellungskosten des Mietvertrages unterschrieben und wenn ja was genau? Lagen dir bei deiner Zusage schon alle Klauseln des Mietvertrages vor?
#2
Antwort vom 25. April 2017 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120022 Beiträge, 39817x hilfreich)
Zum einen wurde auf die Kosten wohl zuvor nicht hingewiesen.
Zum anderen kann er den Vertrag ja beim nächsten Mieter einsetzen, es entsteht also kein Schaden.
Fazit: diese Zahlungsaufforderung ist zwar zulässig, aber zahlen musst Du nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. April 2017 | 13:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFordern kann man viel. Hast du bei der Wohnungsbesichtigung oder bei der Zusage irgendwas bezüglich der Erstellungskosten des Mietvertrages unterschrieben und wenn ja was genau? Lagen dir bei deiner Zusage schon alle Klauseln des Mietvertrages vor? :
Also ich habe eine "Anmietungserklärung" ausgefüllt mit meinen Kontaktdaten und da standen auch die Preise drin für Kaltmiete, Heizkosten, Nebenkosten, Kaution und Garagenmiete.
Der Wortlaut der ersten Zeile lautet:
"Ich erkläre hiermit die nachstehend bezeichnete Wohnung zu den festgelegten Mietkonditionen verbindlich anzumieten."
Hierbei handelt es sich aber nicht um den Mietvertrag (der wurde mir ja im Nachhinein zugeschickt) und da steht nichts von Kosten für die Erstellung des Mietvertrags.
#4
Antwort vom 25. April 2017 | 14:03
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
Wir hatten schon Fälle, wo irgendwo versteckt solche Kosten zugesichert wurden. Von daher müsstest du da wirklich genau schauen.
Das ist eine Absichtserklärung, nichts weiter. Der Mietvertrag umfasst ja sicherlich deutlich mehr als die in dieser Erklärung festgelegten Mietkonditionen. Normalerweise gibt es seitenweise Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Betriebskostenumlage und diverse weitere Dinge. All diesen Klauseln kannst du ja noch nicht zugestimmt haben, weil sie dir gar nicht bekannt waren.Zitat"Ich erkläre hiermit die nachstehend bezeichnete Wohnung zu den festgelegten Mietkonditionen verbindlich anzumieten." :
Von daher war das meiner Meinung nach noch eine Vertragsanbahnung und kein Vertragsschluß. Du kannst nicht gezwungen werden, irgendwelchen Klauseln nachträglich zuzustimmen. Eine Absage nach Sichtung dieser Klauseln ist somit möglich. Klar könnte der Vermieter versuchen, hier einen Vertrauensschaden zu argumentieren. Aber das wird dann daran scheitern, dass er nicht darin vertrauen durfte, dass du allen Klauseln in seinem Mietvertrag zustimmst. Anders würde es meiner Meinung nach nur aussehen, wenn der Mietvertrag tatsächlich komplett beim Ausfüllen dieser Erklärung bekannt war.
Um wieviel Geld geht es eigentlich? Ausfüllen eines Formularmietvertrages mit dem Namen des Mieters kann ja nicht die Welt kosten. Ausdrucken und Zusenden auch nicht. 10 Euro würde ich vielleicht noch für angemessen halten, wenn denn überhaupt. Aber wieviel wird denn gefordert?
#5
Antwort vom 25. April 2017 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120022 Beiträge, 39817x hilfreich)
Zitat"Ich erkläre hiermit die nachstehend bezeichnete Wohnung zu den festgelegten Mietkonditionen verbindlich anzumieten." :
Herzlichen Glückwunsch zum Mietvertrag. Das bedeutet diese Formulierung nämlich eigentlich, das man einen Vertrag geschlossen hat.
Mag aber sein, das sich aus dem darauffolgenden Text noch was anderes ergibt.
ZitatDas ist eine Absichtserklärung, nichts weiter. :
Nö, da steht das man etwas tut, nicht das man (irgendwann, eventuell) etwas tun will.
ZitatDu kannst nicht gezwungen werden, irgendwelchen Klauseln nachträglich zuzustimmen. :
Stimmt
ZitatEine Absage nach Sichtung dieser Klauseln ist somit möglich. :
Eher nicht, dann gilt hat das Gesetz.
ZitatNormalerweise gibt es seitenweise Klauseln zu :
Und wenn nicht, dann gilt hat das Gesetz.
#6
Antwort vom 25. April 2017 | 15:52
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
Wenn wir schon so spitzfindig sind: Nein, das alleine ist kein Mietvertrag. Dazu hätte nämlich der Vermieter auch zustimmen müssen. Und ganz offensichtlich wollte er das zumindest nicht in der Form nach BGB, sondern er wollte einen schriftlichen Mietvertrag mit eigenen Klauseln abschließen. Es fehlte also an übereinstimmenden Willenserklärungen. Denn der Mieter hat sicher keine Erklärung über Bedingungen abgeben wollen, die er noch gar nicht kannte.ZitatHerzlichen Glückwunsch zum Mietvertrag. Das bedeutet diese Formulierung nämlich eigentlich, das man einen Vertrag geschlossen hat. :
Wenn wir es weiter ganz spitzfindig sehen, hat der Vermieter mit der Zusendung des Mietvertrages entweder ein neues Angebot gemacht oder aber den Teilnehmer aufgefordert, ein neues Angebot zu machen. Und der Teilnehmer hat das abgelehnt. Das wars. Vertragsverhandlung gescheitert.
Aber lassen wir mal die Verwirrungen beiseite. Ein Anrecht auf irgendwelche Schreibgebühren für den Vertrag kann ich nicht erkennen.
#7
Antwort vom 25. April 2017 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120022 Beiträge, 39817x hilfreich)
ZitatDazu hätte nämlich der Vermieter auch zustimmen müssen. :
Umgekehrt, der Zettel ist das Angebot, Unterschrift des Mieters ist die Zustimmung.
Alternativ: Vermieter hat Zettel angenommen/genickt = Zustimmung.
ZitatEin Anrecht auf irgendwelche Schreibgebühren für den Vertrag kann ich nicht erkennen. :
Zustimmung
ZitatAber lassen wir mal die Verwirrungen beiseite. :
Ich halte es schon für relevant, ob da ein Vertrag schon existiert.
Wenn der Vermieter das Geld bekommt und gut ists, dann ist die Geschichte wohl beendet.
Wenn der Vermieter das Geld nicht bekommt und über die ganze Sache nachdenkt/zum Anwalt rennt und dann tatsächlich ein Vertrag bestehen sollte ...
#8
Antwort vom 25. April 2017 | 16:59
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
ZitatUmgekehrt, der Zettel ist das Angebot, Unterschrift des Mieters ist die Zustimmung. :
Alternativ: Vermieter hat Zettel angenommen/genickt = Zustimmung.
Ein Richter ist nun auch nicht komplett deppert. Der Vermieter wollte ganz offensichtlich wie wahrscheinlich 99% aller Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag mit von der gesetzlichen Regelung abweichenden Klauseln abschließen. Da wird man auch kein Nicken bei der Annahme des Zettels uminterpretieren können. Und solange diese Klauseln dem Mieter nicht bekannt waren, konnte der ihnen auch nicht zustimmen. Mal abgesehen davon, dass unter den Parteien vermutlich Einigkeit herrschte, dass ein solcher schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden sollte.
Aber okay. Ein Diskussionsforum lebt von unterschiedlichen Meinungen. Entscheiden muss der Teilnehmer eh selber. Wenn ihm das Risiko zu groß ist, muss er halt zahlen.
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