Kosten für Bestattung und Grab

30. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
michael1956
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Bestattung und Grab

Hallöchen,

ich habe die Totenfürsorge übernommen, und die Bestattung ebenso den Grabstein in Auftrag gegeben. Die Bestattung wurde bereits aus dem Nachlass beglichen.

Nun wurde ein Nachlasspfleger eingesetzt und verweigert es die Kosten für den Grabstein aus dem Nachlass zu begleichen.

Zum Zeitpunktes des Auftrages für den Grabstein war der Nachlassverwalter noch nicht da.

Die gesamten Beerdigungskosten plus Grabstein belaufen sich auf weniger als 10 % des Nachlassvermögens.

Was kann ich jetzt tun?

-- Editiert michael1956 am 30.09.2012 10:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Der Grabstein "zählt" nicht zu den Bestattungskosten. Du hättest den Grabstein nicht Auftrag geben dürfen. Du kannst versuchen, den Betrag bei den Erben geltend zu machen.

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#2
 Von 
michael1956
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu einer ortsüblichen Beerdigung gehört für mich auch ein Grabstein, gerade auch dann wenn der Nachlass dies zulässt .

Totenfürsorge Wkipedia:

"Bestattungsvertrag [Bearbeiten]
Der Fürsorgende entscheidet über Ort und Gestaltung der Bestattung, soweit der Verstorbene selbst zu Lebzeiten keine verbindliche Bestattungsverfügung getroffen hat. Der Fürsorgende schließt üblicherweise einen Vertrag mit dem Bestatter, um die Bestattung durchzuführen. Für die Ruhezeit ist das Vertragsverhältnis mit der Friedhofsverwaltung zur Nutzung der gewünschten Grabfläche bindend. Er erwirbt Pflichten und Rechte zur weiteren Fürsorge für den Toten. Dazu gehört auch die Wahrung des postmortalen Persönlichkeitsrechtes. Dieser Rechtsbegriff ist allerdings in dieser Form im deutschen Recht nicht fixiert. Vielmehr ist das Gewohnheitsrecht zur Totenfürsorge in den Bestattungsgesetzen der deutschen Länder mit dem Nutzungsrecht an der Grabstelle verknüpft. Nach der Bestattung umfasst die Totenfürsorge die würdige Gestaltung der Grabstelle durch Pflanzen oder Ausrüstungsgegenstände, das Aufstellen des Grabsteines und dergleichen."

Das muss doch auch irgendwo festgeschrieben sein, ich hatte von einer andere Stelle die sich rechtlich abgesichert hatte, eine Kostenzusage.

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