quote:[/color]Ganz einfach: weil mein Mieter nicht das Dach, sondern eine Wohnung gemietet hat und daraus überhaupt keinen Nutzen zieht!
[color=blue]Warum fragst Du dann ?Warum sollten sie denn nicht zu den umlagefähigen Kosten gehören ?
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von dem User formerly known as Morthinga
quote:Das wollte ich hören, danke Julianka!
maßgeblich ist zunächst einmal, ob die Umlage der Gebühren für Niederschlagswasser durch die Vereinbarungen des Mietvertrages abgedeckt ist.
Keine Vereinbarung, keine Zahlung durch den Mieter!
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