Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage

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Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage

In unserer Stadt wurden im Jahre 08 erstmalig Kosten für das Ableiten des Regenwassers durch die Stadtwerke berechnet. Hier geht es um eine Wohnung in einer Eigentumswohnunganlage, die vermietet ist.
Wer weiß Bescheid? Gehören diese Kosten zu den umlagefähigen Kosten?
Hat diese Kosten der Vermieter (Wohnungseigentümer) zu tragen, wenn ja, warum?
Hat diese Kosten der Mieter zu tragen? Wenn ja, warum?



von Pachlus am 01.07.2009 19:59
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 01.07.2009 20:05
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
So schlau bin ich auch! aber warum??

-- Editiert am 01.07.2009 20:07



von Pachlus am 01.07.2009 20:07
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 01.07.2009 20:20
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
Hallo, Pachlus,
maßgeblich ist zunächst einmal, ob die Umlage der Gebühren für Niederschlagswasser durch die Vereinbarungen des Mietvertrages abgedeckt ist.
Keine Vereinbarung, keine Zahlung durch den Mieter!

Falls das so ist und im Mietvertrag keine entgegen stehenden Regelungen enthalten sind, kann wohl eine Umlage nach der Wohnfläche erfolgen.


von Julianka am 01.07.2009 20:24
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
quote:
Warum fragst Du dann ?

Warum sollten sie denn nicht zu den umlagefähigen Kosten gehören ?
--------------------------------------------------------------------------------
von dem User formerly known as Morthinga

Ganz einfach: weil mein Mieter nicht das Dach, sondern eine Wohnung gemietet hat und daraus überhaupt keinen Nutzen zieht!


von Pachlus am 01.07.2009 20:34
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 01.07.2009 20:41
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
Schade, daß du die Frage nicht zu Ende gelesen hast!


von Pachlus am 01.07.2009 20:57
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
quote:
maßgeblich ist zunächst einmal, ob die Umlage der Gebühren für Niederschlagswasser durch die Vereinbarungen des Mietvertrages abgedeckt ist.
Keine Vereinbarung, keine Zahlung durch den Mieter!

Das wollte ich hören, danke Julianka!


von Pachlus am 01.07.2009 21:00
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>Kosten für Niederschlagswasser in ETW-Anlage
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 01.07.2009 21:07
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 02.07.2009 09:02
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