Kosten für Kostenvoranschlag

18. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Kosten für Kostenvoranschlag

Handwerker verlangen
Geld für Kostenvoranschläge.

Ist das üblich ?
Wie hoch üblicherweise sind die Schätzkosten bzw. wonach richten sie sich ?

Probleme mit dem Gewerbe?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Grundsätzlich sind Kostenangebote kostenlos, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Natürlich gibt es Kostenangebote, die eine derartige Arbeit machen, dass tatsächlich sehr hohe Kosten entstehen.
Der potentielle Kunde sollte dann natürlich die Kosten tragen, die dann bei einem Auftrag evtl. verrechnet werden.
Also: Kostenangebot ein Zimmer zu tapezieren: kostenlos.
Ein Haus zu bauen: kostenpflichtig.
Wie gesagt, Schriftliches ist erforderlich.
Gruß


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Kostenvoranschläge sind zunächst grundsätzlich ohne Berechnung, egal wofür und in welchem Umfang bzw. mit welchem Aufwand.
Eine Berechnung darf nur dann erfolgen, wenn dies vorher nachweislich vereinbart wurde.

Handwerkskammer oder Industrie- u. Handelskammer bzw. Verbraucher-Zentralen können dazu ganz konkrete Aussagen treffen, respektive die rechtlichen Grundlagen nennen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
formalinum
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

genau dieses Problem habe ich auch im Moment.

Mein Thinkpad IBM T43 fuhr grundlos nicht mehr hoch, brachte es in eine Vertragsswerkstatt, hier wurde festgestellt: Motherboard wohl defekt aber Garantie bis 22.10.08, also gute 4 Wochen.
Der Laptop wurde eingeschickt.

Gestern Email von IBM:
Diagnose:
Flüssigkeitsschaden. Für Folgeschäden durch
Korrosion elektronischer Bauelemente kann keine Garantie übernommen werden.

Kostenvoranschlag über Systembord Reparatur 436,98€ oder
Da zur Erstellung eines Kostenvoranschlages bereits eine Diagnose durchgeführt werden muß,berechnen wir bei Ablehnung einen Betrag von 72,00 EURO zzgl. gesetzlicher MwSt., 15,--€ Versand und Verpackung.


Nur habe ich IBM nicht aufgefordert einen Kostenvoranschlag zu erstellen, kein Garantiefall keine Reparatur.


Muss ich jetzt tatsächlich um meinen Laptop wiederzubekommen ca. 105,--€ für nix bezahlen.

Hab ihn vor 16 Monaten für 520,--€ gekauft, Flüssigkeitsschaden ist nicht bei mir passiert.

Würde mich sehr über Antworten und Anregung freuen

formalinum

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Da kann doch IBM nix für, wenn der Vorbesitzer da was reingekippt hat. Du zwar grundsätzlich auch nicht, allerdings hast du einen Reparaturauftrag gestelltund es wurde dabei festgestellt, dass es eben keine Garantie ist. Das Ganze ist ärgerlich, aber ich denke, die Forderung von IBM ist korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

... Nur habe ich IBM nicht aufgefordert einen Kostenvoranschlag zu erstellen, kein Garantiefall keine Reparatur.


Nun, IBM kann vor der Untersuchung auch nicht wissen/feststellen, dass es kein Garantiefall ist.

Man bestellt Arbeiter um nach Gold zu graben, ... aber es wurde kein Gold gefunden. Müssen
die Arbeiter dann hungern ?


4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hornedry2k
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hornedry2k
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dabby43
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen.

ich habe fast das gleiche Problem. Nur lief es leider bei mir etwas anders. Habe 2 Kostenvoranschläge von einem Maler eingeholt. 2 Tage später hatte ich ihn über Mail bekommen.
Ich schaute nicht schlecht, als dort stand dass er sich vorbehält 178 Euro zu berechnen, falls ich den Auftrag nicht annehme. Das wurde aber so nicht ausgemacht. 2 Wochen später wollte er mir Tapetenbücher vorbei bringen. Ich sollte mit ihm einen Termin ausmachen. Habe ich aber nicht weil ich ihm keinen Auftrag erteilt habe. Plötzlich steht er abends vor meiner Haustür und will mir die Tapetenbücher bringen. Da habe ich ihn wieder weggeschickt und ihm gesagt, ich werde ihnen Bescheid sagen. Ich habe ja noch bis Ende des Jahres Zeit. Zwei Tage später hatte ich dann die Rechnung von 178 Euro im Briefkasten. Ich schrieb gleich zu ihm hin, dass das so nicht vorab vereinbart wurde und ich diese nicht bezahlen würde. Er meinte ich hätte ihm explizit gesagt, dass ich den Kostenvoranschlag bezahlen werde. Das stimmt aber definitiv nicht.

Leider habe ich dafür keinen Zeugen.

Wie ist denn hier die Rechtslage überhaupt?

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

@ dabby, bitte mach für Dein Problem einen eigenen Thread auf, dieser hier ist mittlerweile 10 Jahre alt.

Vorab

Zitat (von dabby43):
Er meinte ich hätte ihm explizit gesagt, dass ich den Kostenvoranschlag bezahlen werde. Das stimmt aber definitiv nicht.

Leider habe ich dafür keinen Zeugen.


Der der etwas fordert muss das beweisen können.

1x Hilfreiche Antwort

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