Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch
Hallo,
ich habe jetzt mal eine Frage, bei der ich mir etwas unsicher bin. Ich kenne von meiner Bewerberei vor einigen Jahren die gute Sitte, dass Firmen Kosten für die (2. Klasse-Bahn-)Fahrt zum Vorstellungsgespräch übernommen haben. Entweder wurde gefragt oder ich habe höflich angefragt (hinterher), wie denn das "bei Ihnen im Haus so gehandhabt wird". Kosten wurden ausnahmslos übernommen, wobei ich, wenn ich bei kürzeren Strecken (unter 20 Mark damals noch) selbst, wenn ich gefragt wurde, gesagt habe, dass das nicht nötig ist.
Übrigens habe ich in einem der zahlreichen Hesse-Schrader-Bücher gelesen, dass der Einladende verpflichtet ist, wenn er bei der Einladung zum Gespräch nicht dazusagt, dass die Kosten nicht übernommen werden, diese zu übernehmen. Ist das richtig? Umgekehrt gefragt: Warum gibt es dann für Leute, die arbeitslos gemeldet sind, die Übernahme durch das Arbeitsamt?
Der Hintergrund meiner Frage: Meine Freundin bewirbt sich gerade und hat gefragt, wie das so geht... in ihrem Fall betrifft's eine ca. 60 Euro teure Bahnfahrt. Was tun? Wie geht man heutzutage sinnvollerweise vor? Ist so was auch in angespannten Zeiten noch üblich oder trägt man das heute zähneknirschend selbst?
Damit verbunden noch eine Frage: Ab wann kann man sich arbeitssuchend melden und damit die Kohle für Bewerbungsfahrten vom Arbeitsamt bekommen?
Danke für Eure Hilfe...
von Franziskaner am 02.12.2004 16:55
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