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Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch

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Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch

Hallo,
ich habe jetzt mal eine Frage, bei der ich mir etwas unsicher bin. Ich kenne von meiner Bewerberei vor einigen Jahren die gute Sitte, dass Firmen Kosten für die (2. Klasse-Bahn-)Fahrt zum Vorstellungsgespräch übernommen haben. Entweder wurde gefragt oder ich habe höflich angefragt (hinterher), wie denn das "bei Ihnen im Haus so gehandhabt wird". Kosten wurden ausnahmslos übernommen, wobei ich, wenn ich bei kürzeren Strecken (unter 20 Mark damals noch) selbst, wenn ich gefragt wurde, gesagt habe, dass das nicht nötig ist.
Übrigens habe ich in einem der zahlreichen Hesse-Schrader-Bücher gelesen, dass der Einladende verpflichtet ist, wenn er bei der Einladung zum Gespräch nicht dazusagt, dass die Kosten nicht übernommen werden, diese zu übernehmen. Ist das richtig? Umgekehrt gefragt: Warum gibt es dann für Leute, die arbeitslos gemeldet sind, die Übernahme durch das Arbeitsamt?
Der Hintergrund meiner Frage: Meine Freundin bewirbt sich gerade und hat gefragt, wie das so geht... in ihrem Fall betrifft's eine ca. 60 Euro teure Bahnfahrt. Was tun? Wie geht man heutzutage sinnvollerweise vor? Ist so was auch in angespannten Zeiten noch üblich oder trägt man das heute zähneknirschend selbst?
Damit verbunden noch eine Frage: Ab wann kann man sich arbeitssuchend melden und damit die Kohle für Bewerbungsfahrten vom Arbeitsamt bekommen?
Danke für Eure Hilfe...



von Franziskaner am 02.12.2004 16:55
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>Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch
Im Prinzip ist das auch heute noch so. Wenn eine Firma einen Bewerber einlädt, hat sie auch dessen angemessene Reisekosten zu tragen, wenn nichts anderes vorher vereinbart wird.

Nur haben sich die Zeiten gewandelt, und manche Firmen haben kein Geld mehr dafür oder wollen es einfach nicht zahlen.

Ich würde einfach mal empfehlen, ein bißchen Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Wenn eine Behörde oder eine Großfirma Reisekosten zahlen kann, heißt das noch lange nicht, daß ein Kleinbetrieb das genauso kann. Das Geld dort muß schließlich erst mal verdient werden. Wenn am Anfang gleich um 10 Euro gefeilscht wird, kann das die Atmosphäre gründlich verderben.

Ansonsten kann man diese Kosten, soweit sie nicht ersetzt werden, als vorgezogene Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen, auch für erfolglose Bewerbungen. Notfalls auch als Verlustvortrag in kommende Jahre.


von fix am 02.12.2004 17:35
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>Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch
Danke für die Antwort... es handelt sich in diesem Fall um ein Projekt, bei dem wohl ordentlich Geld angepackt wird. Also sollte das nicht das Problem sein. Schau'n wir mal. Hat noch jemand eine Antwort auf meine Frage, ab wann man sich mit welcher Wirkung beim A-Amt melden kann?


von Franziskaner am 03.12.2004 15:41
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>Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch
Bewerbungskosten und somit Fahrtkosten werden bei Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt übernommen, wenn man vorher einen Antrag gestellt hat.


von alida am 05.12.2004 01:31
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>Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch
Ja, soweit war's klar. Frage ist nur, ab wann man sich arbeitssuchend melden kann (etwa kurz vor Studienende). Muss man das Diplom vorlegen oder einfach nur diffus angeben können, dass man im Februar oder so fertig wird? Ich hab mich damals erst deutlich nach dem Examen bei den Jungs gemeldet (und von denen ohnehin nie was nachgewiesen bekommen, obwohl New-Economy-Zeit war und zig passende Stellen in deren Datenbank waren ;-) ).


von Franziskaner am 05.12.2004 21:07
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>Kosten für Fahrt zu Bewerbungsgespräch
Arbeitssuchend kann man sich sofort melden!
Aber ich glaube nicht nicht das man mit dem Status "Arbeitssuchend" seine Fahrtkosten bezahlt bekommt.


von tosha am 06.12.2004 11:45
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