Kosten der Gegenseite
Hallo, wie beurteilen Sie folgenden Fall:
Kläger ist eigentlich Pleite, leiht sich im privaten Umfeld Geld, um ein Zivilverfahren vor dem Oberladesgericht durchzuführen. Er verliert den Prozeß, zahlt seine Antwaltskosten, aber nicht die des Beklagten. Er war vor Prozeßführung schon in der Insolvenz und es war klar abzusehen, dass er für den Fall, dass er unterliegt, die Kosten des Beklagten nicht bezahlen kann. Liegt hier irgend ein strafbares Handeln vor oder ist im deutschen Recht dieses Vorgehen legitim.
Wenn er gewinnt, zahlt der Beklagte alles; wenn er verliert, muss der Beklagte seinen Anwalt bezahlen. Da stimmt coh was nicht im "Staate Israel"?? Oder?
Viele Grüße
Miledy
von Miledy am 21.04.2006 13:33
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