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Hallo, wie beurteilen Sie folgenden Fall:

Kläger ist eigentlich Pleite, leiht sich im privaten Umfeld Geld, um ein Zivilverfahren vor dem Oberladesgericht durchzuführen. Er verliert den Prozeß, zahlt seine Antwaltskosten, aber nicht die des Beklagten. Er war vor Prozeßführung schon in der Insolvenz und es war klar abzusehen, dass er für den Fall, dass er unterliegt, die Kosten des Beklagten nicht bezahlen kann. Liegt hier irgend ein strafbares Handeln vor oder ist im deutschen Recht dieses Vorgehen legitim.

Wenn er gewinnt, zahlt der Beklagte alles; wenn er verliert, muss der Beklagte seinen Anwalt bezahlen. Da stimmt coh was nicht im "Staate Israel"?? Oder?

Viele Grüße

Miledy


von Miledy am 21.04.2006 13:33
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stimmt so!

Es kann auch im Urteil stehen, das jede Seite seine eigenen Kosten trägt.


von Jogibear am 21.04.2006 13:40
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von guest123-1062 am 21.04.2006 14:07
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Was soll daran gut sein, wenn der Beklagte verliert und auf seinen Kosten sitzen bleibt?

Der Kläger hat einfach hoch gepokert. Gewinnt er ( es war die 1. Instanz ), hat er 40.000 €. Sämtliche Kosten fallen in den Schoß des Beklagten.

Verliert der Kläger, und das war von vornherein zu erwarten, hat der Beklagte noch seine Anwaltskosten am Bein. Na denn Prost Mahlzeit.

Miledy


von Miledy am 21.04.2006 14:13
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von guest123-1062 am 21.04.2006 14:44
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Ja, spreche ich denn hier russisch??

Hätte ich verloren, hätte ich doch auch den gegnerischen Anwalt bezahlt. Der Kläger hat wissentlich einen Prozeß geführt mit der Absicht, im Falle des Unterliegens meine Anwaltskosten nicht zu bezahlen mit Hinweis auf seine Insolvenz.

Aber gut, ich werde mir den Kostenfestsetzungsbeschluss besorgen und ihn 30 Jahre an seine Verpflichtungen erinnern.

Ich habe geglaubt, dass hier sowas wie Eingehungsbetrug vorliegt.

Miledy


von Miledy am 21.04.2006 14:50
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von guest123-1062 am 21.04.2006 15:23
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von guest123-1400 am 21.04.2006 19:44
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quote:
Staate Israel

Wenn schon, dann bitte `Dänemark´!

-- Editiert von thosim am 21.04.2006 19:50:39


von thosim am 21.04.2006 19:49
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von guest123-977 am 21.04.2006 22:16
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Ich danke Ihnen allen für Ihre Einschätzungen.

Noch verrückter ist es gekommen. Gestern erhielt ich eine Klage. Wieder muss ich mich als Beklagter verteidigen. Der Kläger hat in 2 Instanzen sein Verfahren um Prozeßkostenhilfe verloren. Aber wieder hat er "irgendwo" Geld für die Durchführung seines Prozesses vor dem OL Verden zusammengeliehen. Dasselbe Theater wie oben beschrieben. Ich werde wieder gewinnen, weiss aber schon heute, dass meine Anwaltskosten von ihm bestimmt nicht verkraftet werden.

Na dann auf ein Neues.

Miledy


von Miledy am 22.04.2006 12:25
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