Kosten bei Vollschuld nach Gutachten Unfall

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten bei Vollschuld nach Gutachten Unfall

Hallo zusammen.

Wie ihr seht, bin ich neu hier.
Ich bin etwas durcheinander aufgrund meines Verkehrsunfalls vom März 2016.

Folgendes in Kurzfassung ( bei Fragen einfach fragen):

Unfall beim Ausparken auf einem Einkaufscenterparkplatz. Unfallgegner (UG) beim Rückwärts ausparken aus Parklücke. Ich beim Passieren auf Durchfahrtsstraße.

April/Mai 2016: Versicherung UG regulierte meinen Schaden vollständig.

UG ging November 2016 vor Gericht, mit der Aussage, ich wäre rückwärts gefahren.

Mündliche Verhandlung März 2017. Zeugin (meine Frau) hat angegeben, dass sie nicht mehr wisse ob ich vor oder rückwärts gefahren bin. Ich, ehrlich gesagt, auch nicht.
UG verlangte ein gerichtliches Nachbesichtigungsgutachen.

April 2017: Nachbesichtung erfolgte.

Heute: Schreiben kam, wo raus zu lesen ist, dass ich rückwärts gefahren bin (Kopie Gutachten).
Die letzten Schritte werden im schriftlichen Verfahren gemacht.

Hochgestuft wurde ich in Januar 2017 schon.

Nun steht ja seitens des Gutachtens fest, dass ich schuld bin.

Meine Frage:
Was passiert jetzt? Ich zahle jetzt 150€ Selbstbeteiligung Teilkasko, das ist mir klar. Zahle ich auch die Gerichtskosten und den bereits regulierten Schaden der UG-Versicherung?

Lieben Dank an euch für die hilfreichen Antworten die mich erwarten werden.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.


hasimausi020106@web.de

-- Editier von mannesmausi am 05.05.2017 16:08

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von mannesmausi):
mit der Aussage, ich wäre rückwärts gefahren.



Zu dem Ergebniss kam der Sachverständige offensichtlich auch.

(Dein Wagen war noch nicht repariert!?)



Zitat (von mannesmausi):
Nun steht ja seitens des Gutachtens fest, dass ich schuld bin.



Nein, höchstens das dich auch ein Verschulden trifft. (Teilschuld)


Zitat (von mannesmausi):
Ich zahle jetzt 150€ Selbstbeteiligung Teilkasko, das ist mir klar.



Was soll das ganze mit deiner Teilkasko zu tun haben?


Zitat (von mannesmausi):
UG ging November 2016 vor Gericht,



Gegen wen war die Klage gerichtet? Gegen deine Versicherung - oder?


Zitat (von mannesmausi):
Zahle ich auch die Gerichtskosten und den bereits regulierten Schaden der UG-Versicherung?



Das kommt darauf an.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von mannesmausi):
mit der Aussage, ich wäre rückwärts gefahren.



Zu dem Ergebniss kam der Sachverständige offensichtlich auch.

(Dein Wagen war noch nicht repariert!?)
---
Doch. War er. Schaden wurde von der UG-Versicherung vollständig reguliert. zwischen Versicherung und Werkstatt.
---


Zitat (von mannesmausi):
Nun steht ja seitens des Gutachtens fest, dass ich schuld bin.



Nein, höchstens das dich auch ein Verschulden trifft. (Teilschuld)

---
Lt Schreiben von heute:
"Das Beklagtenauto (meiner) fuhr zum Zeitpunkt der Kollision rückwärts."
---

Zitat (von mannesmausi):
Ich zahle jetzt 150€ Selbstbeteiligung Teilkasko, das ist mir klar.



Was soll das ganze mit deiner Teilkasko zu tun haben?

---
Gute Frage. Dachte ich. Hatte ja vorher nie einen Unfall. Ist mein erster seit 2005.
---


Zitat (von mannesmausi):
UG ging November 2016 vor Gericht,



Gegen wen war die Klage gerichtet? Gegen deine Versicherung - oder?

---
Gegen meine Versicherung zu 1 und an mich zu 2
---

Zitat (von mannesmausi):
Zahle ich auch die Gerichtskosten und den bereits regulierten Schaden der UG-Versicherung?



Das kommt darauf an.

---
Auf was genau?
---

gruß charly



Lieben Dank.

-- Editiert von mannesmausi am 05.05.2017 17:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von mannesmausi):
Was passiert jetzt?


Erst mal abwarten wie das Urteil ausfällt.


Zitat (von mannesmausi):
Ich zahle jetzt 150€ Selbstbeteiligung Teilkasko, das ist mir klar.



Ich wüsste jetzt nicht, warum du 150€ zahlen müsstest.


Zitat (von mannesmausi):
Zahle ich auch die Gerichtskosten



Nein, die Kosten übernimmt normalerweise deine Versicherung.

Was hast du im Fragebogen angegeben? Vorwärts,rückwärts oder weiss nicht?


Zitat (von mannesmausi):
den bereits regulierten Schaden der UG-Versicherung?



Der Fall dürfte abgeschlossen sein.


Zitat (von mannesmausi):
Hochgestuft wurde ich in Januar 2017 schon.



Warum wurdest du hochgestuft, wenn noch gar nicht klar ist ob dich ein Verschulden trifft.



gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):


Zitat (von mannesmausi):
Zahle ich auch die Gerichtskosten



Nein, die Kosten übernimmt normalerweise deine Versicherung.

Was hast du im Fragebogen angegeben? Vorwärts,rückwärts oder weiss nicht?

Vorwärts.

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von mannesmausi):
den bereits regulierten Schaden der UG-Versicherung?


Der Fall dürfte abgeschlossen sein.

Ganz sicher? :???:

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von mannesmausi):
Hochgestuft wurde ich in Januar 2017 schon.


Warum wurdest du hochgestuft, wenn noch gar nicht klar ist ob dich ein Verschulden trifft.

Lt telefonischer Aussage von Versicherung und Anwalt meiner Versicherung sei dies ein normaler Vorgang.



Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn im Gutachten steht, ich sei zum Zeitpunkt der Kollision rückwärts gefahren. Wie erklärt sich dann eine Teilschuld?
Weil der UG am rückwärts ausparken war?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von mannesmausi):
Weil der UG am rückwärts ausparken war?


Richtig.
Ihr habt dann beide die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt


-- Editiert von spatenklopper am 05.05.2017 17:53

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#7
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

So etwas geht normalerweise 50/50 aus, d.h. Deine Versicherung zahlt 50% des Schadens des Unfallgegners. Eigentlich hättest Du umgekehrt auch nur Anspruch auf Erstattung von 50% Deines Schadens gehabt. Da Dein Schaden aber bereits reguliert ist, glaube ich nicht, dass da jetzt noch eine Rückforderung kommt.

Die Prozess- und Gutachterkosten muss ebenfalls Deine PKW-Haftpflichtversicherung übernehmen.

An Dir bleibt allerdings die Rückstufung beim SFR hängen.

@charlyt4
Man wird bereits beim SFR zurückgestuft, wenn eine mögliche Forderung im Raume steht. Sollte sich später herausstellen, dass die Versicherung nicht leisten muss, wird das wieder rückgängig gemacht und die Versicherung erstattet die überzahlte Prämie.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
So etwas geht normalerweise 50/50 aus, d.h. Deine Versicherung zahlt 50% des Schadens des Unfallgegners. Eigentlich hättest Du umgekehrt auch nur Anspruch auf Erstattung von 50% Deines Schadens gehabt. Da Dein Schaden aber bereits reguliert ist, glaube ich nicht, dass da jetzt noch eine Rückforderung kommt.

Die Prozess- und Gutachterkosten muss ebenfalls Deine PKW-Haftpflichtversicherung übernehmen.

An Dir bleibt allerdings die Rückstufung beim SFR hängen.

@charlyt4
Man wird bereits beim SFR zurückgestuft, wenn eine mögliche Forderung im Raume steht. Sollte sich später herausstellen, dass die Versicherung nicht leisten muss, wird das wieder rückgängig gemacht und die Versicherung erstattet die überzahlte Prämie.


Also die Hochstufung SFR bleibt. Das ist mir bewusst. Lieben Dank. Und die 150€ Selbstbeteiligung aus der Teilkasko?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wieso Teilkasko? Mit Deinem Auto ist doch gar nichts passiert. Der Fremdschaden ist eine Sache der KfZ-Haftpflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wieso Teilkasko? Mit Deinem Auto ist doch gar nichts passiert. Der Fremdschaden ist eine Sache der KfZ-Haftpflicht.


Schäden hatten beide Autos. Mein Schaden wurde von der UG-Versicherung vollständig reguliert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mein Schaden wurde von der UG-Versicherung vollständig reguliert.
Und warum kommst du dann immer wieder mit deiner Teilkasko? Außerdem springt die Teilkasko bei Unfällen sowieso nicht ein (außer für die Glasschäden - in der Regel Peanuts).

Oder meinst du eigentlich die Selbstbeteiligung deiner Vollkaskoversicherung? (so du denn eine abgeschlossen hast)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Hab wirklich Teilkasko. Dachte da bezahl ich bei Teilschuld dann trotzdem. Ist dem wohl nicht so. Danke für die Info.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Hab wirklich Teilkasko. Dachte da bezahl ich bei Teilschuld dann trotzdem. Ist dem wohl nicht so. Danke für die Info.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

der Wortbestandteil "Teil-" hat bei Teilschuld eine völlig andere Bedeutung als bei Teilkasko, das hat absolut nichts miteinander zu tun.

Die Kaskoversicherungen sind grundsätzlich Versicherungen für den eigenen Schaden, Vollkasko für alles und Teilkasko nur für bestimmte Dinge (z.B. Diebstahl, Sturmschäden, Glasbruch).
Wenn man diese Kasko nicht ausdrücklich in Anspruch nimmt wird man auch nicht höher gestuft.

Außerdem gibt es bei der Teilkasko gar keine Staffel.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen.

Update: Das Gerichtsurteil sagte letztendlich aus, dass ich zu 100% schuld sei und ich mich zum Kollisionszeitpunkt in der Rückwärtsfahrt befand und Folge dessen falsch ausgesagt habe.
Jedenfalls hab ich nicht absichtlich falsch ausgesagt sondern nur meine empfundene Sicht dargelegt. Nun gut, Gutachten ist Gutachten.
Hatte ja vor einiger Zeit erwähnt, dass die gegnerische Versicherung meinen Schaden zeitig nach dem Unfall zu 100% reguliert hat (von unter Vorbehalt o.ä. steht da nichts).
Am 08.07.2017 meldete sich die gegnerische Versicherung mit einer Rechnung der vollen Rückzahlung von 1.087,60€. Diese soll ich bis zum 07.08.2017 begleichen. Ist das so rechtens?
Mein von meiner Versicherung gestellter Anwalt gab mir dazu keine Antwort, da der Fall abgeschlossen ist. Anschließend hab ich meine Versicherung angemailt (im Anhang die Rechnung und eine kleinere Schilderung dazu). Von da kam auch noch nichts.

Was denkt ihr wie das ausgeht?

Vielen lieben Dank an euch!!!

Liebe Grüße
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mannesmausi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal Update:

Soeben kam die Antwort meiner Versicherung:

Ihre E-Mail haben wir erhalten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen bei dieser Frage nicht weiterhelfen können.

Hier handelt es sich um eine Rechtsberatung, welche wir nicht leisten dürfen.

Sofern Sie für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen,
sich dorthin zu wenden.

---

Toll. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Wie gehts jetzt weiter?

Liebe Grüße
Christian

0x Hilfreiche Antwort

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