Kosten bei Sondernutzungsrecht für Garten

8. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.06.2011 09:21:29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten bei Sondernutzungsrecht für Garten

Wir haben eine Eigentumswohnung zu der ein großer verwilderter Gartenanteil gehört, an dem wir ein Sondernutzungsrecht haben.In der Teilungserklärung steht:Soweit im Gemeinschaftseigentum stehende Flächen im Sondernutzungsrecht einzelner Eigentümer stehen, sind die hierauf entfallenden Kosten allein von den jeweiligen Eigentümer zu tragen.Der Garten besizt 2 alte Bäume und einen Teich, die schon vor dem Kauf vorhanden waren. Die Dachentwässerung geht in den Teich, der undicht ist.Wir wollen u.a. an den Gr. Bäumen eine Sanierung vornehmen lassen und den Teich neu anlegen lassen, Reparatur geht nicht mehr.Ist eine solche Grund-Sanierung/Instandsetzung wirklich allein von uns zu tragen? Eigentlich ist es ja Gemeinschaftseigentum.Irgendwo hab ich mal gelesen, das sich da alle beteiligen müssen (sie wollen ja auch in alles reinquatschen)
Ich wollte gern eine größere Biotonne aufstellen lassen, da die vorhandene einfach nicht reicht und eine größere kaum teurer ist (ich würde das auch bezahlen). Einem Miteigentümer stört dann aber "die Optik" Wir könnten ja Laubsäcke nehmen (für Strauchschnitt echt gut geeignet, wieviel soll da reingehen?). Kann ich das trotzdem irgendwie durchsetzen oder kann ich sonst eine eigene Biotonne aufstellen.
Wäre schön wenn jemand Rat wüßte.Vielen Dank!

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7 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo Carola,

der genaue Wortlaut der Teilungserklärung bezüglich Kostentragung SoNu wäre hilfreich um diese genau beurteilen zu können.

so mal mit nem Zwinkern:
Ansonsten könnte man mal vorschlagen den Teich zu zuschütten da die Erneuerung zu teuer ist und die Gemeinschaft schaut wo das Dachwasser zukünftig abläuft, oder alternativ die gesamte Gemeinschaft beteiligt sich an der Erneuerung.

Baumpflege dürfte Euer Ding sein, aber um es genau zu sagen brauch ich den Wortlaut der TE

Betreffs der Biotonne, je nach Grösse des Gartens kann man auch an der vom Haus aus weitesten Stelle einen Kompost anlegen, ist eine zulässige Gartennutzung.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Üblicherweise kann man den Grünschnitt auch am Bauhof abgeben oder in Säcken entsorgen. Du darfst die Hecken und Bäume meist eh nicht das ganze Jahr schneiden.

Die Dachrinne leitest du einfach wie üblich in die Kanalisation um. Dann ist das dem Teich egal.

Wenn die Gemeinschaft zahlen soll entscheidet die auch, dann kann er Garten auch so bleiben wie er ist. :-)

Uwe

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#3
 Von 
guest-12317.06.2011 09:21:29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Na ja das wäre aber nicht Sinn der Sache, das alles so bleibt.
In der Teilungserklärung steht nur dieser Satz, den ich oben bereits geschrieben habe, mehr nicht( die ist wirklich nicht sonderlich ausführlich)
Es geht bei den Bäumen nicht nur um einen Schnitt, sondern vor allem um Todholzentfernung (nach jedem Sturm liegen große Äste unten)und Sanierung evt. mit Schädlingen und Misteln befallender Stellen.Die Rodung und Neuanlage des Gartens zahlen natürlich wir.
Den Teich möchte mein Mann in jedem Fall behalten, er war ja auch schon vor dem Kauf vorhanden, wurde also nicht von uns angelegt.Auch hier geht es nicht um die Pflege und Instanthaltung sondern um eine Sanierung - die Folie ist einfach altersbedingt hinüber.
Ich habe mal gelesen, das dann bei sowas die Eigentümergemeinschaft zahlen muß, da wir ja nur ein Sondernutzungsrecht aber kein Sondereigentum daran haben, es also Gemeinschaftseigentum ist.
Ich bin sonst nicht der Typ, der nur kuckt was Andere zahlen müssen, aber ich habe mich hier so darüber geärgert, das hier alle meinen bei allem mitbestimmen zu können, was sie ja leider in gewissem Maß auch dürfen. Außerdem schaut hier Jeder nur, was er sich auf Kosten der Anderen( also vor allem uns, da wir den größten Anteil besitzen) schön machen lassen kann.
Zum Bioabfall, eine Komposttonne haben wir und kompostieren auch Gras und Blätter(im Gegensatz zu dem anderen Gartenbesitzer, der entsorgt in der Tonne). Zweige nicht, da das ewig dauert und man dann noch einen Häcksler bräuchte. Klar kann man sowas auch abfahren lassen, aber das ist ja unverhältnismäßig teurer, als eine Biotonne. Deshalb ja auch die Frage, ob wir nicht verlangen können, diesen Abfall kostengünstig entsorgen zu können. Wie gesagt, es geht nur darum, das einen Miteigentümer die etwas größere Tonne stört, obwohl er sie gar nicht mal sieht von seiner Wohnung.
Fazit: schaff Dir eine Eigentumswohnung an und Du hast mehr Stress als zur Miete.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

So eine Teichfolie hält eigentlich 30 Jahre. Aber stells zur Abstimmung bei der nächsten Versammlung. Dann beschliessen die fürs nächste Jahr Kostenvoranschläg einzuholen, im Jahr darauf das Geld anzusparen und nach 2-3 Jahren erneut Angebote einzuholen. Danach erst mal das Treppenhaus zu sanieren und das Kellerfenster......

Denn wen stört schon die defekte Folie in den verwilderten Garten:-)

Das selbe bei der Biotonne, falls die was kostet. Aus irgendeiner Quelle

http://www.landkreis-erding.de/Bauen,Gewerbe-Umwelt/Abfallwirtschaft.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid={DC00F511-AB21-4E73-894C-72E0AA4941D7}

Da steht was in eine Biotonne soll :-)

Uwe

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bei gemeinschaftlichen Angelegenheiten entscheidet die Gemeinschaft, d.h. stell den Antrag an die WEG, eine größere Biotonne anzuschaffen. Wenn die Mehrheit zustimmt, kann der andere Gartenbesitzer nichts dagegen machen.

Bei Teich und Bäumen sehe ich keine Kostenbeteiligung der WEG, da der Satz in der TE eigentlich ziemlich klar ist.
Man kann natürlich einen Antrag an die WEG stellen, das ein Teil der Renovierungskosten übernommen wird, in diesem Fall muß man dann aber auch akzeptieren, das die Gemeinschaft bei Art und Umfang der Arbeiten mitbestimmt...

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#6
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Wieviele Eigentümer bilden hier eine Eigentümergemeinschaft?
Ein Sondernutzungsrecht hat man an einer,im Gemeinschaftseigentum stehenden,Fläche.
Dieses Sondernutzungrecht muß in der Teilungserklärung eingetragen sein,damit auch nachfolgende Besitzer von diesem Recht gebrauch machen können.
In einer Eigentümergemeinschaft geht es nicht darum was einem persönlich gefällt und was man somit auch behalten und unterhalten möchte.
In einer Eigentümergemeinschaft werden alle Positionen zum Vorteil der Gemeinschaf bei einer Eigentümerversammlung bestimmt.Somit auch die Kostentragung der Posten die zur Abstimmung gestellt weden.

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"Sternedeutung ist mit Atheismus vergleichbar"

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Der Mensch ist ein Beharrungstier und jetzt kommst du neu ins Rudel und willst als erstes alles ändern - klar, dass es da Probleme gibt, aber die dann als erstes auf die anderen Eigentümer abschieben?`
Du kanntest die Verhältnisse und hast trotzdem gekauft. Wenn du jetzt den Gartenteil umgestalten willst, gerne, aber dann doch nicht auf Kosten der anderen.
Zu klären wäre eigentlich nur, ob die Dachrinne nicht woanders "enden" sollte.

Wobei die Idee mit Teich zuschütten natürlich Charme hat, wenn man dann auf spätere Moore steht.

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