Kosten Reparatur Außen- & Klingelbeleuchtung

23. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martin_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Reparatur Außen- & Klingelbeleuchtung

Hallo, gleich 2 Fragen von mir:

1. Nach einem Defekt der Außenbeleuchtung im Eingangsbereich eines Mehrparteienhauses, hat der Vermieter einen vermeintlichen Handwerker mit der Reparatur betraut. Dieser hat nun die alte Lampe, die bei Dunkelheit über einen integrierten Lichtsensor & Bewegungsmelder aktiviert wurde durch eine billige Baumarktlampe OHNE jegliche Sensoren getauscht. Dies hat nun zur Folge, dass

a) immer abends irgendjemand das Licht anschalten müsste (was zum Beispiel dann schlecht ist, wenn gerade das eben niemand gemacht hat und ich oder unser Besuch im Dunkeln draußen vor der Türe steht, da man das Licht von dort eben nicht anschalten kann - alles mit den logischen Verletzungsgefahren, wenn man im Dunkeln z. B. über die Stufe vor der Türe stolpert) und

b) das Licht - einmal eingeschaltet - die ganze Nacht durchbrennen würde. Hier argumentiert der Vermieter, da wäre ja jetzt eine LED-Birne verbaut und die könnte man ruhig die ganze Nacht brennen lassen. Abgesehen davon, dass das natürlich ökologischer Bull**** ist, geht auch die ökonomische Rechnung nicht auf. Beispiel: Eine 6 Watt LED Birne, die nachts 10 Stunden durchgehend "brennt" verbraucht immer noch 3 mal so viel Strom wie eine klassische Glühlampe mit 60 Watt, die in Summe vielleicht 20 mal für eine Minute brennt und dann wieder ausgeht. Die Mehrkosten für den Stromverbrauch trägt dann aber "praktischerweise" natürlich nicht der VERmieter, sondern die MIETER, während die Reparaturkosten vom Vermieter getragen werden müssten.

Kann ich mich gegen dieses Abwälzung der Kosten irgendwie wehren und wenn ja, wie?

2. Passenderweise ist auch noch die Beleuchtung der Klingelschilder zum Teil kaputt - unter anderem meine Klingel. Normalerweise hätte ich da kein Aufhebens drum gemacht und das Birnchen hinter dem Klingelschild einfach getauscht. Leider musste ich feststellen, dass hinter der Klingelleiste offenbar ein Kabelstrang sitzt, mit dem sämtliche Birnchen der Klingelbeleuchtung fest verlötet sind. Folge: a) müsste ich die komplette Klingelleiste (also auch die Klingeln der anderen Mietparteien) ausbauen, was in meinen Augen dann eine Reparatur an durch alle Parteien gemeinsam genutzten Fläche und somit nicht Aufgabe des einzelnen Mieters ist und b) müsste ich auch an die Birnen von Klingelschildern ersetzen, an denen ich eigentlich nichts verloren habe. Grundsätzlich sieht der Vermieter das angeblich auch so, repariert die Beleuchtung aber dennoch nicht.

Wie ist hier die Rechtslage (muss ich das womöglich doch selbst reparieren?) und was kann ich tun, um die Klingel auch im Dunkeln mal wieder zu finden?

Ich freue mich auf zahlreiche kompetente Antworten! :)

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)



Rechne doch mal selbst durch:

60 Watt (10 Stunden x 6 Watt) * 365 Tage= 21900 Watt = 22 kW

22kW * 40 cent/kW = 8,80 Euro


Das andere einfach dem Vermieter melden. Er muss sich darum kümmern.

-- Editiert von Moderator am 24.01.2017 14:59

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Kann man die Lampe von aussen anschalten und wenn ja ist dieser Schalter gefahrlos erreichbar? Wenn nicht stellt die Änderung schon eine Verschlechterung zur alten Situation dar. Wer jetzt abends nach Hause kommt, steht im Dunkeln, wenn keiner vorher die Lampe angemacht hat. Da müsste man also mindestens mal eine Zeitschaltuhr anbringen, die das Ding abends automatisch anstellt. Wobei das möglicherweise vergleichbar teuer ist zu einer Lampe mit Bewegungssensor.

Stromkosten würde ich jetzt mal ignorieren. Wenn dir das Licht wirklich wichtig ist, so könnte man den Vermieter zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes (nachts automatisch erleuchtet) auffordern. Gleiches gilt für die Beleuchtung der Klingelschilder.

Wenn dieser nicht reagiert, bliebe der Gang zu einem Gericht und die Einreichung einer Klage auf Mängelbeseitigung. Wie das ausgeht, kann ich zumindest teilweise vorhersagen: Vermieter und Richter sind sauer. Letzterer, weil er so einen ... entscheiden muss und ersterer, weil er vom Mieter verklagt wurde. Das Urteil selber ist dann schon nahezu egal.

Mein Rat wäre also, irgendwie den Vermieter zur Aktion zu überreden. Selbstvornahme nach § 536a (2) BGB wäre theoretisch auch möglich. Dazu müsste der Vermieter aber in Verzug sein und natürlich müsste der Zustand einen Mangel darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Martin_1):
Dieser hat nun die alte Lampe, die bei Dunkelheit über einen integrierten Lichtsensor & Bewegungsmelder aktiviert wurde durch eine billige Baumarktlampe OHNE jegliche Sensoren getauscht.

Dies dürfte eine Verschlechterung der Mietsache darstellen, da es hier nun offenbar erhebliche Sicherheitsrisiken gibt und der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Letzteres könnte im Falles des Falles zu Forderungen der Krankenkasse und des Verunfallten gegen den Vermieter führen die deutlich in 5stelligen Bereich liegen.



Zitat (von Martin_1):
Folge: a) müsste ich die komplette Klingelleiste (also auch die Klingeln der anderen Mietparteien) ausbauen,

Bist Du eine elektrotechnische Fachkraft mit entsprechender Zulassung?
Falls nicht, Finger weg.

Da Du im übrigen nur Mieter bist, dürfte Dir selbst mit entsprechender Zulassung die Befugnis zu dem Eingriff fehlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort






#9
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

@all,

zurück zur Sachlichkeit sonst ist in der Tat Schluss mit dem Thread.

LG

Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 123recht.net):
@all,

zurück zur Sachlichkeit sonst ist in der Tat Schluss mit dem Thread.

LG

Admin


Lieber Admin,

wie wäre es mit etwas mehr transparenz? Sachlich waren meine Antworten. Wenn jemand sich aber auf den Schlips getreten fühlt, weil die Argumentation stichhaltig ist, dann sollte man zuerst reflektieren.

Zum Thema Kosten: wegen € 8,- (geteilt durch die Mieter) einen Aufriss zu machen ist recht mutig. Wahrscheinlich hat der TS einfach nicht darüber nachgedacht, sonder hat schlichtweg seinen Frust (weswegen auch immer) hier abgeladen.

@ Harry
Wenn das Licht durchgängig leuchtet, dann gibt es keine Sicherheitsrisiken mehr. Der TS will aber lieber die Sensoren haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich sehe es wie HvS.

Zitat:
Dies dürfte eine Verschlechterung der Mietsache darstellen, da es hier nun offenbar erhebliche Sicherheitsrisiken gibt und der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Letzteres könnte im Falles des Falles zu Forderungen der Krankenkasse und des Verunfallten gegen den Vermieter führen die deutlich in 5stelligen Bereich liegen.


Und ebenso wie HvS bin ich der Ansicht, dass keinesfalls ein Mieter - gleich, ob er die nötige Kompetenz besitzt oder nicht - an dieser Anlage rumfrickeln sollte.

Cauchy hat gut beschrieben, wie man vorgehen könnte.

Ich würde den VM auf dem Umstand der Verschlechterung NETT hinweisen und bitten, den vorherigen Zustad wieder herzustellen, dies mit einer ausreichenden Frist. Evtl. war ihm ja nicht bewusst, dass er die Sache verschlechtert hat, es macht keinen Sinn in den Baumarkt eine 0815-Lampe zu kaufen und diese statt des hochwertigeren Modells auszutauschen.

Die Stromkosten würde ich jetzt auch ignorieren, zumal diese ja auf die ganze Mieterschauft umgelegt werden, dieser Punkt kann vernachlässigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Martin_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke AltesHaus, Harry van Sell und cauchy! EURE Einschätzungen haben mich schon weitergebracht!

Um das nochmal klarzustellen. Genau wie Du AltesHaus geschrieben hast, würde ich über die paar Euro zusätzlicher Stromkosten isoliert betrachtet natürlich hinweg sehen. Es ging mir eingangs auch eher um eine vollständige Schilderung meiner Sichtweise (zu der eben die zusätzlichen Stromkosten, die hier auf die Mieter abgewälzt werden, dazu zählen) - vielleicht habe ich das mit meiner Frage nach der Kostenabwälzung missverständlich ausgedrückt. Von mir aus kann er da auch einen Zeitschalter einbauen, hauptsache der Eingangsbereich ist von außen beleuchtet und die Funzel brennt nicht 24 Stunden durch.

Nachdem sich auch die anderen Mietparteien beschwert haben, ist beim Vermieter offenbar die Einsicht gereift, dass so ein Bewegungsmelder doch nicht das schlechteste ist, jedenfalls hat er jetzt angekündigt, diesen nachzurüsten.

Bleibt die Klingelanlage... meine FREUNDLICHEN Bitten (das habe ich natürlich als erstes gemacht, inzwischen bereits 2 mal) bezüglich der Klingelbeleuchtung wurden einfach komplett ignoriert. Wie gesagt: Auch hier würde ich das ja selbst repariert (ein Birnchen zu tauschen hätte ich mir auch als Nicht-Elektriker durchaus zugetraut ^^), da es sich aber nicht um einzelne Birnchen handelt würde ich mich da weder rantrauen, noch kann das meiner Ansicht nach in meinen Verantwortungsbereich fallen.

Die Frage ist hier (aufgrund des Ignorierens meiner freundlichen Bitten), wie ich dem Vermieter mit freundlich aber deutlich klar mache, dass es seine Aufgabe ist das zu reparieren?

Und asd1971: Sei doch bitte so nett und überlass anderen das Antworten - danke!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist hier (aufgrund des Ignorierens meiner freundlichen Bitten), wie ich dem Vermieter mit freundlich aber deutlich klar mache, dass es seine Aufgabe ist das zu reparieren?


Nun ich würde dies in dem zu schreibenden Brief mit aufnehmen. Offentsichtlich waren das entfernte Licht und die Beleuchtung der Klingelanlage strommäßig miteinander verquickt, so dass hier die Beleuchtung der Klingelschilder seit dem Austausch der Lampen nicht mehr funktioniert. Nett, höflich, Fristsetzung, Einwurf-Einschreiben mit dem Hinweis auf mögl. Ersatzvornahme durch ein Fachunternehmen, dessen Kosten dann mit der Miete verrechnet werden könnten.

Viel Erfolg

... ich weise darauf hin, dass hier die Möglichkeit besteht User zu blocken. Sie sollten unter Umständen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Martin_1):
Die Frage ist hier (aufgrund des Ignorierens meiner freundlichen Bitten), wie ich dem Vermieter mit freundlich aber deutlich klar mache, dass es seine Aufgabe ist das zu reparieren?

Die erste Frage wäre für mich: Ist das ein Mangel?

Es scheint auf jeden Fall mal eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand zu sein. Das ist in der Regel nämlich der Zustand, der bei Anmietung der Wohnung bestand. Wenn damals die Klingelschilder beleuchtet waren und deines es jetzt nicht mehr ist, dann ist das eine Abweichung. Nur sind Abweichungen zugunsten der Mieter ebenso wie unwesentliche Abweichungen erlaubt. Letzteres müsste man hier also versuchen zu beurteilen. Wenn man die Klingelschilder auch im Dunkeln noch problemlos erkennen kann, dann würde ich das als unwesentliche Abweichung einstufen, ansonsten nicht.

Wenn es eine wesentliche Abweichung ist, dann ist es meiner Meinung nach ein Mangel. Schlimmstenfalls müsstest du den Vermieter auf Mängelbeseitigung verklagen. Ich bin mir nur nicht sicher ob es klug wäre, ihm das zu sagen. Denn die meisten Menschen reagieren wohl sehr allergisch, wenn ihnen eine Klage angedroht wird. Von daher sollte das meiner Meinung nach das absolut letzte Mittel sein.

Zur Selbstvornahme nach § 536a (2) BGB habe ich schon einen Hinweis gegeben. Ich bin dabei aber immer sehr zurückhaltend. Denn dann haftest du für die von dir beauftragten Handwerker. Zudem musst du gegenüber den Handwerkern die Rechnung begleichen und hoffen, dass du das Geld vom Vermieter wiederbekommst. Das geht zwar theoretisch wegen § 556b BGB durch Verrechnung mit der Miete, ist aber auch nicht gerade konfliktarm. Es soll Vermieter geben, die das dann einfach als Mietrückstand verbuchen und das Geld von der Kaution nehmen.

Mein Rat daher: Überlege dir, wie wichtig diese beleuchteten Klingelschilder wirklich sind und ob du deswegen einen riesen Krach produzieren willst. Ein Recht auf Reparatur wirst du vermutlich haben. Aber manchmal ist es schlauer, dass nicht bis zum Ende auszureizen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Martin_1):
Danke AltesHaus, Harry van Sell und cauchy! EURE Einschätzungen haben mich schon weitergebracht!

Um das nochmal klarzustellen. Genau wie Du AltesHaus geschrieben hast, würde ich über die paar Euro zusätzlicher Stromkosten isoliert betrachtet natürlich hinweg sehen. Es ging mir eingangs auch eher um eine vollständige Schilderung meiner Sichtweise (zu der eben die zusätzlichen Stromkosten, die hier auf die Mieter abgewälzt werden, dazu zählen) - vielleicht habe ich das mit meiner Frage nach der Kostenabwälzung missverständlich ausgedrückt. Von mir aus kann er da auch einen Zeitschalter einbauen, hauptsache der Eingangsbereich ist von außen beleuchtet und die Funzel brennt nicht 24 Stunden durch.

Nachdem sich auch die anderen Mietparteien beschwert haben, ist beim Vermieter offenbar die Einsicht gereift, dass so ein Bewegungsmelder doch nicht das schlechteste ist, jedenfalls hat er jetzt angekündigt, diesen nachzurüsten.

Bleibt die Klingelanlage... meine FREUNDLICHEN Bitten (das habe ich natürlich als erstes gemacht, inzwischen bereits 2 mal) bezüglich der Klingelbeleuchtung wurden einfach komplett ignoriert. Wie gesagt: Auch hier würde ich das ja selbst repariert (ein Birnchen zu tauschen hätte ich mir auch als Nicht-Elektriker durchaus zugetraut ^^), da es sich aber nicht um einzelne Birnchen handelt würde ich mich da weder rantrauen, noch kann das meiner Ansicht nach in meinen Verantwortungsbereich fallen.

Die Frage ist hier (aufgrund des Ignorierens meiner freundlichen Bitten), wie ich dem Vermieter mit freundlich aber deutlich klar mache, dass es seine Aufgabe ist das zu reparieren?

Und asd1971: Sei doch bitte so nett und überlass anderen das Antworten - danke!


Nö, ist ja ein Forum, in dem jeder seine Meinung kund tun darf :devil:

Ansonsten widersprichst du dich selber. Unter 1b (dein Starterthread) hast du selbst erwähnt und gefragt wie man sich von den Kosten wehren kann. Ich teilte nur mit, dass das bei der Summe lächerlich ist. Und mit etwas Sachverstand ist das auch nachvollziehbar.

Wie es auch die anderen auch so sehen.

Ansonsten wird es wohl nicht so schwer sein den Vermieter über den Mangel über das Klingelschild zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Eine Frist von 2 Wochen sollte reichen.

Allerdings bestätigt auch cauchy meine Meinung, dass es in manchen Fällen keinen Sinn macht einen Aufriss wegen Kleinigkeiten zu machen. Mal darüber nachgedacht, dass der Vermieter es vielleicht nicht besser wußte? Oder vielleicht der Meinung ist, dass es keinen stört?

Daher nochmals der Appell: Kommunikation ist meist der Schlüssel. Und deine ewigen Nachrichten in meinen Postfach habe ich bereits gelöscht - es macht nämlich keinen Sinn, wenn du mich vollspamst.

P.S.: Der Admin hat auch deine Nachrichten gelöscht. Denke mal darüber nach...

-- Editiert von asd1971 am 26.01.2017 12:53

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Martin_1):
Die Frage ist hier (aufgrund des Ignorierens meiner freundlichen Bitten), wie ich dem Vermieter mit freundlich aber deutlich klar mache, dass es seine Aufgabe ist das zu reparieren?

Die erste Frage wäre für mich: Ist das ein Mangel?


Stimmt, und da hier mE eine eindeutige Verschlechterung vorliegt, zzgl. potenzieller Gefahrenquelle, ist es wohl ein Mangel.

Zitat (von cauchy):
Mein Rat daher: Überlege dir, wie wichtig diese beleuchteten Klingelschilder wirklich sind und ob du deswegen einen riesen Krach produzieren willst. Ein Recht auf Reparatur wirst du vermutlich haben. Aber manchmal ist es schlauer, dass nicht bis zum Ende auszureizen.


Auf jeden Fall imner erst die möglichen Konsequenzen beleuchten, bevor man anfängt zu zanken. Aber es spricht nichts gegen die Erstellung eines Briefes verbunden mit der freundlichen fristgebundenen Bitte, den alten Zustand wieder herzustellen .., wenn dann immer noch nichts folgt, kann man sich weitere Schritte immer noch überlegen.

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#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aber es spricht nichts gegen die Erstellung eines Briefes verbunden mit der freundlichen fristgebundenen Bitte, den alten Zustand wieder herzustellen

Fristgebunden ist schon wieder so eine Sache. Und ich erinnere mich noch an andere Threads, in denen den Teilnehmern geraten wurde, einen "freundlichen" Brief zu schreiben. Manchmal habe die Teilnehmer dann den Brief gepostet. Es ist schon erstaunlich, wie weit die Auffassungen von freundlich auseinandergehen können.

Was ich damit sagen will: Man kann auch mit einem einfachen Brief viel kaputtmachen. Die freundlichste Variante ist wohl ein einfacher Hinweis, dass die Klingelschildbeleuchtung defekt ist und Gäste daher im Dunkeln Schwierigkeiten haben, den richtigen Namen zu finden. Es wäre schön, wenn der Vermieter das beizeiten reparieren lassen würde.

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#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
s ist schon erstaunlich, wie weit die Auffassungen von freundlich auseinandergehen können.


... jetzt musste ich i.d. Tat lachen ... das stimmt sowas von ...

Zitat:
Was ich damit sagen will: Man kann auch mit einem einfachen Brief viel kaputtmachen. Die freundlichste Variante ist wohl ein einfacher Hinweis, dass die Klingelschildbeleuchtung defekt ist und Gäste daher im Dunkeln Schwierigkeiten haben, den richtigen Namen zu finden. Es wäre schön, wenn der Vermieter das beizeiten reparieren lassen würde.


Im Zusammenhang mit der nicht mehr vorhandenen Haustür-Beleuchtung (Verschlechterung mit Gefahrpotenzial), würde ich nun nicht mehr schreiben, dass es schön wäre wenn, sondern dass ich freundlich darum bitte, dass der Mangel schnellstmöglich bis spätestens zum ... behoben wird.

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#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Im Zusammenhang mit der nicht mehr vorhandenen Haustür-Beleuchtung (Verschlechterung mit Gefahrpotenzial

siehe #12, das Problem ist doch offenbar bereits zum Vermieter durchgedrungen und er hat Abhilfe angekündigt. Diesbezüglich macht es schon Sinn, erstmal abzuwarten, ob das dann auch wirklich passiert. Jetzt nochmal draufschlagen (salopp formuliert), schafft nur böses Blut. Wenn nach einiger Zeit immernoch nichts passiert ist, kann man ja an eine Fristetzung denken.

Es geht meiner Meinung nach also aktuell nur noch um die Klingelschildbeleuchtung. Und da glaube ich nicht, dass sich ein riesen Bo­hei langfristig auszahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von AltesHaus):
Im Zusammenhang mit der nicht mehr vorhandenen Haustür-Beleuchtung (Verschlechterung mit Gefahrpotenzial

siehe #12, das Problem ist doch offenbar bereits zum Vermieter durchgedrungen und er hat Abhilfe angekündigt. Diesbezüglich macht es schon Sinn, erstmal abzuwarten, ob das dann auch wirklich passiert. Jetzt nochmal draufschlagen (salopp formuliert), schafft nur böses Blut. Wenn nach einiger Zeit immernoch nichts passiert ist, kann man ja an eine Fristetzung denken.

Es geht meiner Meinung nach also aktuell nur noch um die Klingelschildbeleuchtung. Und da glaube ich nicht, dass sich ein riesen Bo­hei langfristig auszahlt.


Richtig.

Allerdings ist das Post vom TS - warum auch immer - total emotional.

Mir hat er mittlerweile 9 Messages geschrieben...Admin, ich bitte um Abhilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von AltesHaus):
Im Zusammenhang mit der nicht mehr vorhandenen Haustür-Beleuchtung (Verschlechterung mit Gefahrpotenzial

siehe #12, das Problem ist doch offenbar bereits zum Vermieter durchgedrungen und er hat Abhilfe angekündigt. Diesbezüglich macht es schon Sinn, erstmal abzuwarten, ob das dann auch wirklich passiert. Jetzt nochmal draufschlagen (salopp formuliert), schafft nur böses Blut. Wenn nach einiger Zeit immernoch nichts passiert ist, kann man ja an eine Fristetzung denken.

Es geht meiner Meinung nach also aktuell nur noch um die Klingelschildbeleuchtung. Und da glaube ich nicht, dass sich ein riesen Bo­hei langfristig auszahlt.


Sry hatte ich überlesen. Nun, da würde ich auch erst einmal abwarten, evtl. ist die Klingelbeleuchtung ja dann auch wieder intakt. In dem Fall, einfach schriftlich nachfragen, ob man nicht im gleichen Zuge nach der Klingelbeleuchtung sehen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Martin_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das nochmal klarzustellen: Die Beleuchtung der der Haustüre und die Innen-/Hinterbeleuchtung der Klingel (in der Klingeltaste ist ein Birnchen) haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Was soll das für eine kuriose Konstruktion sein? ^^ Aber danke Euch allen - ich denke Eure Empfehlungen sind klar geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
evtl. ist die Klingelbeleuchtung ja dann auch wieder intakt.


Wenn die Außenbeleuchtung wieder funktioniert, ist die Klingelbeleuchtung eventuell auch überflüssig. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von AltesHaus):
evtl. ist die Klingelbeleuchtung ja dann auch wieder intakt.


Wenn die Außenbeleuchtung wieder funktioniert, ist die Klingelbeleuchtung eventuell auch überflüssig. ;)


:grins: ... soweit hatte ich gar nicht gedacht, aber natürlich stimmt das definitiv.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von AltesHaus):
evtl. ist die Klingelbeleuchtung ja dann auch wieder intakt.


Wenn die Außenbeleuchtung wieder funktioniert, ist die Klingelbeleuchtung eventuell auch überflüssig. ;)


:grins: ... soweit hatte ich gar nicht gedacht, aber natürlich stimmt das definitiv.


Stimmt... :D

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Martin_1):
(ein Birnchen zu tauschen hätte ich mir auch als Nicht-Elektriker durchaus zugetraut ^^),

Es geht weniger um das zutrauen, sondern darum das Arbeiten an elektrischen Anlagen gesetzlich reglementiert ist.
Wenn das Birnchen wie eine normale Glübirne zu tauschen wäre, dürfte das wohl unproblematisch sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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