Kosten - Festsetzung in Prozenten

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
nagita
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten - Festsetzung in Prozenten

Habe danach gesucht, aber leider nichts gefunden.
Wenn in einem Urteil steht, dass der Kläger 65% und der Beklagte 35% des Rechtsstreites tragen muss,
wie sieht es dann mit den bereits geleisteten Zahlungen des Beklagten an Rechtsanwalt und Gericht aus?
Bekommt der Beklagte dann vom Kläger etwas zurück?

-- Editiert von Moderator am 19.04.2016 19:51

-- Thema wurde verschoben am 19.04.2016 19:51

-- Editiert von Moderator am 19.04.2016 19:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Vermutlich ja, aber da kommt es im Einzelfall auf die genauen Beträge an. Letzten Endes dürfte ja der Kläger zumindest die vollen Gerichtskosten vorgeschossen haben und der Beklagte lediglich Zahlungen an das Gericht für Zeugen oder Sachverständige geleistet haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von nagita):
Wenn in einem Urteil steht, dass der Kläger 65% und der Beklagte 35% des Rechtsstreites tragen muss,
wie sieht es dann mit den bereits geleisteten Zahlungen des Beklagten an Rechtsanwalt und Gericht aus?


Da muss man alle Kosten (Fahrkosten, Zeitausfall, RA etc.) bei Gericht einreichen. Das macht aber der Anwalt. Der beantragt die Kostenfestsetzung. Irgendwann kommt dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss.

Im Prinzip zahlt der Beklagte den Kläger 35 % seiner Kosten und der Kläger dem Beklagten 65% der Kosten. Am Ende kommt dann ein Betrag x raus. Das machen aber die Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts.

Nur so zum Rumspielen, hier ein Prozesskostenrechner, aus denen das ziemlich gut hervorgeht. Weiter unten findet man auch die Kostenverteilung bei einem Vergleich. http://foris-prozessfinanzierung.de/Prozesskostenrechner

1x Hilfreiche Antwort

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