Habe danach gesucht, aber leider nichts gefunden.
Wenn in einem Urteil steht, dass der Kläger 65% und der Beklagte 35% des Rechtsstreites tragen muss,
wie sieht es dann mit den bereits geleisteten Zahlungen des Beklagten an Rechtsanwalt und Gericht aus?
Bekommt der Beklagte dann vom Kläger etwas zurück?
-- Editiert von Moderator am 19.04.2016 19:51
-- Thema wurde verschoben am 19.04.2016 19:51
-- Editiert von Moderator am 19.04.2016 19:51
-- Thema wurde verschoben am 19.04.2016 19:51
Kosten - Festsetzung in Prozenten
19. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2016 | 17:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten - Festsetzung in Prozenten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. April 2016 | 18:02
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Vermutlich ja, aber da kommt es im Einzelfall auf die genauen Beträge an. Letzten Endes dürfte ja der Kläger zumindest die vollen Gerichtskosten vorgeschossen haben und der Beklagte lediglich Zahlungen an das Gericht für Zeugen oder Sachverständige geleistet haben.
#2
Antwort vom 20. April 2016 | 11:51
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatWenn in einem Urteil steht, dass der Kläger 65% und der Beklagte 35% des Rechtsstreites tragen muss, :
wie sieht es dann mit den bereits geleisteten Zahlungen des Beklagten an Rechtsanwalt und Gericht aus?
Da muss man alle Kosten (Fahrkosten, Zeitausfall, RA etc.) bei Gericht einreichen. Das macht aber der Anwalt. Der beantragt die Kostenfestsetzung. Irgendwann kommt dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss.
Im Prinzip zahlt der Beklagte den Kläger 35 % seiner Kosten und der Kläger dem Beklagten 65% der Kosten. Am Ende kommt dann ein Betrag x raus. Das machen aber die Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts.
Nur so zum Rumspielen, hier ein Prozesskostenrechner, aus denen das ziemlich gut hervorgeht. Weiter unten findet man auch die Kostenverteilung bei einem Vergleich. http://foris-prozessfinanzierung.de/Prozesskostenrechner
Und jetzt?
Schon
267.797
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten