Korrektur Nebenkostenabrechnung

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
jurafp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Korrektur Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mein Vermieter hat mir im November 2016 die Nebenkostenabrechnung für 2015 zugesandt. Dabei wurde ein Guthaben von 20 Euro festgestellt, die auch überwiesen wurden.
Im Januar 2017 habe ich erneut einen Brief bekommen. Dabei war die Nebenkostenabrechnung von 2014, die ich bisher noch nicht erhalten habe (Forderung von 100 Euro) und eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung von 2015. Er fordert jetzt 200 Euro nach, weil er die Grundsteuer vergessen hat.

Für 2014 ist die Sache klar. Die Abrechnungsfrist ist verstrichen und er kann nichts mehr verlangen.

Wie sieht es mit der Korrektur der Nebenkostenabrechnung von 2015 aus? Darf er die 200 fordern und hat er Anspruch auf die 20 Euro Gutschrift vom November?

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ist der Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr kann der Vermieter auch für 2015 jetzt nichts mehr nachfordern.

Das er die Grundsteuer vergessen hat ist sein Problem.

Ausnahme die Grundsteuer wurde jetzt nachträglich erhöht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

§ 556 (3) BGB regelt die Fristen bei Betriebskostenabrechnungen. Wenn der Vermieter kalenderjährlich abrechnet, so sind die Abrechnungen 2015 und 2014 verfristet. Nachforderungen kann der Vermieter nur unter folgender Voraussetzung verlangen:

Zitat:
. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Vergesslichkeit hat der Vermieter zu vertreten. Wurde der Grundsteuerbescheid erst jetzt zugestellt, hätte der Vermieter die Verspätung nicht zu vertretn. Das wage ich aber mal zu bezweifeln.

PS: Eine Nebenkostenabrechnung nachträglich zu ändern, ist eh nicht ganz so einfach. Normalerweise gibt der Vermieter mit der Abrechnung indirekt eine Erklärung ab, dass keine weiteren Nebenkosten vorhanden waren. Das Thema kann man hier aber beiseite lassen, da die Änderung eh vertristet ist.

-- Editiert von cauchy am 25.01.2017 18:59

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