Korrekte Form eines abgelehnten Widerspruchs

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)
Korrekte Form eines abgelehnten Widerspruchs

Guten Morgen allerseits!
Person A hat einen Widerspruch gegen eine Forderung von Einrichtung B eingelegt.
Diese schrieb nach einigen Wochen einen laengeren Text, der mit 'gehen davon aus, dass
die Angelegenheit damit erledigt ist' endet. Ist das nun formal korrekt eine Ablehnung?
Oder muss da wirklich eindeutig 'Wird nicht stattgegeben / ist abgelehnt...' oder sowas stehen?

Danke schon mal fuer jede hilfreiche Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Was für eine "Einrichtung" ist das und um was geht es konkret?

Zitat:
Ist das nun formal korrekt eine Ablehnung?


Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:
Die Forderung ist ein Verwaltungsakt. Dann ist auch die Ablehnung eines Widerspruchs ein Verwaltungsakt - und den erkennt man in der Regel an der enthaltenen Rechtsmittelbelehrung.
Oder die Forderung ist kein Verwaltungsakt. Dann gibt es auch keine formale Ablehnung, sodaß man aus deren Existenz oder Nichtexistenz auch keine Folgerungen ziehen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Danke fuer die Antwort!

Die Forderung ist ein Verwaltungsakt. Eine Rechtsbehelfsbelehrung hat die Antwort auf dem Widerspruchnicht, der genaue Wortlaut ist:
"Wir sehen mit diesen Erlaeuterungen Ihr Anliegen als geklaert an."
Die Erlaeuterungen beziehen sich auf Begruendungen, warum Institution B ihre Forderung als gerechtfertigt ansieht.
Ein "Ihr Widerspruch ist abgelehnt" oder aehnliches oder "Sie koennen gegen die Ablehnung des Widerspruchs... vorgehen" fehlt ebenso.

Signatur:

Kopf gut schütteln vor Gebrauch!

1x Hilfreiche Antwort

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