Kopie Korrespondenz an Eltern - zulässig?
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Kopie Korrespondenz an Eltern - zulässig?
Hallo zusammen,
ich bin 28 und wohne seit über 5 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern. Nun habe ich in meinem Eltern-Heimatort mehr oder weniger "Ärger" mit der Gemeinde. Die Korrespondenz erfolgte bisher per E-Mail. Nun hat sich ein Mitarbeiter der Gemeinde erlaubt, die bisherige E-Mail Korrespondenz per Briefkopie an meine Eltern zu schicken. Gedanke war hier wohl, dass doch meine Eltern informiert werden und so auf mich einreden können. Das ist doch nicht zulässig, oder?? Verbietet das schon das Grundgesetz mit dem Briefgeheimnis oder auch der Datenschutz?
vielen Dank für Eure Hilfe.
vg
stern97
von Stern97 am 27.06.2011 12:12
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>Kopie Korrespondenz an Eltern - zulässig?
Eine Verletzung des Briefgeheimnisses ist es dann, wenn jemand die für einen anderen bestimmte Post öffnet.
Ein Briefempfänger wiederum kann den Inhalt des erhaltenen Briefes einem Anderen aber zur Kenntnis geben.
In deinem Fall geht es nicht um Privatpersonen und ihre Korrespondenz, sondern um Schriftverkehr mit der Gemeinde. Teilt man deinen Eltern also Dinge mit, die unter den
Datenschutz fallen (z. B. Schulden bei der Gemeindekasse) und davon gehe ich mal aus, dann wäre das eine Verletzung des Datenschutzes durch den Beamten/Mitarbeiter der Gemeinde.
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von HeHe am 27.06.2011 13:13
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>Kopie Korrespondenz an Eltern - zulässig?
Eine Verletzung des Briefgeheimnisses ist es dann, wenn jemand die für einen anderen bestimmte Post öffnet.
Ein Briefempfänger wiederum kann den Inhalt des erhaltenen Briefes einem Anderen aber zur Kenntnis geben.
In deinem Fall geht es nicht um Privatpersonen und ihre Korrespondenz, sondern um Schriftverkehr mit der Gemeinde. Teilt man deinen Eltern also Dinge mit, die unter den
Datenschutz fallen (z. B. Schulden bei der Gemeindekasse) und davon gehe ich mal aus, dann wäre das eine Verletzung des Datenschutzes durch den Beamten/Mitarbeiter der Gemeinde.
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von HeHe am 27.06.2011 13:13
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>Kopie Korrespondenz an Eltern - zulässig?
vielen Dank für die Antwort.
Es ging in diesem Fall nicht um Schulden o.ä. sondern um Nutzungsrechte an einer Website. Aber das ist doch ganz klar eine Verletzung des Datenschuztes durch die Gemeinde.. Wie kann man denn in diesem Fall vorgehen. Außer einfach eine solche Handhabung für die Zukunft zu untersagen? Ich möchte mir das eigentlich nicht einfach so gefallen lassen.. Nur weil die Herrschaften in einem "Dorf" meinen, dass man das so machen kann.
von Stern97 am 27.06.2011 14:38
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>Kopie Korrespondenz an Eltern - zulässig?
Hallo Stern97,
irgendwie verstehe ich es nicht, was hat eine Gemeinde mit den Nutzungsrechten einer Webseite zu tun?
Sind die Daten, die jetzt Dritten (deinen Eltern) bekannt wurden, denn überhaupt vertraulich? Hast du auf Vertraulichkeit bestanden oder sind es wirklich persönliche Daten?
Geheim ist nämlich nicht grundsätzlich jede Anfrage oder Korrespondenz an/mit einer Behörde. Bestimmte Sachen dürfen, manche müssen sogar veröffentlicht werden.
Und ist denn der
Gegenseite deine
Postanschrift überhaupt bekannt? (E-Mail-Adressen reichen nämlich u.U. nicht aus)
Ich werde den Verdacht nicht los, dass du bei deinem Streit jetzt einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen möchtest; so etwas geht häufig nach hinten los.
MfG Stefan
von reckoner am 27.06.2011 22:12
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