Konzertkarten Rückerstattung

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
MR_TES
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Konzertkarten Rückerstattung

Hallo liebe Forumnutzer,
ich bin noch neu hier, also verzeiht mir Fehler die ich eventuell mache.
Ich habe in den Sommerferien mit einem Freund ein Konzert in der Nähe von Kiel besuchen wollen, für welches ich auch zwei Karten hatte.
Also morgens in den Bus gestiegen und ab nach Kiel, als wir dann abends in unserer Unterkunft angekommen waren und uns gerade unsere Route zum Konzert raussuchen wollten, mussten wir feststellen UPS.....nix da mit dem Konzert! Dieses wurde nämlich von Veranstalter abgesagt. Darauf hin hab ich bei meiner Ticket-Agentur angerufen und lad ganz höflich nachgefragt, was denn jetzt mit meinen Karten sei. Nach ein paar mal umleiten zu anderen Mitarbeitern hat man mir gesagt ich müsse einen Brief mit den Tickets an das Postfach der Agentur schicken. Gesagt getan. Als ich wieder zu hause war hab ich gleich erstmal ein schreiben aufgesetzt.

Nun meine Frage, ich habe einen Anspruch auf Rückerstattung der Karten, wie sieht's denn aus mit Hin- und Rückfahrt??

Hoffe auf baldige Antworten.

LG MR_TES

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Die Ticketanbieter geben m. W. immer den Hinweis, dass man sich vor der Veranstaltung auch über deren Stattfinden erkundigen muss. Schau mal nach, ob du dazu etwas findest. Wenn ja, wirst du auf den Fahrtkosten sitzen bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MR_TES
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mhh, in den AGB steht, dass sie die Email-Adresse haben wollen, damit sie dir Informationen zu der Veranstaltung zukommen lassen wollen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Mhh, und die hatten sie nicht? Einen Anonymus kann man nicht informieren, deshalb trifft den Ticketverkäufer auch keine Schuld.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MR_TES
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Mhh, und die hatten sie nicht? Einen Anonymus kann man nicht informieren, deshalb trifft den Ticketverkäufer auch keine Schuld.

Nene, dass verstehste falsch. Du musst bei der Registrierung aus oben genannten Gründen deine Email-Adresse angeben.
Hab ich also auch ganz brav gemacht und zusätzlich auch noch meine Handynummer.
Von daher verwirrt mich das ein bisschen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Steht etwas dieser Art in den AGBs der

Zitat:
Die XYTicketAgentur ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die XYTicketAgentur vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die XYTicketAgentur mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.


Was die evtl. Rückerstattung der Fahrtkosten angeht, müsste dann in den AGBs des Veranstalters nachzulesen sein. Die Ticketagentur ist hier nur Vermittler. Falls du nicht alles durchlesen willst, fordere die Erstattung der FK beim Veranstalter ein und warte die Antwort ab. Eine evtl. Absage wird die AGBs zitieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.954 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen