Ich habe bei ebay zwei Konzertkarten gekauft. Das Konzert sollte in England stattfinden.
Leider wurde das Konzert einen Tag vor dem Veranstaltungstag abgesagt.
Der Verkäufer verweigert eine Erstattung des Kaufpreises, obwohl dieser nicht nur meinen Auktionspreis
bekommen hat, sondern auch von dem Veranstalter eine Rückzahlung des Kartenpreises.
Somit hat dieser doppelt abkassiert.
Der Veranstalter verweist in meiner Anfrage an den ebay Verkäufer und darauf, dass dem Verkäufer der Kartenpreis
bereits erstattet wurde.
Von wem Klage ich nun mein Geld ein?
Von dem Veranstalter, weil ich durch den Kauf alle rechte der Tickets erworben habe, oder
von dem ebay Verkäufer?
Ich muss dazu sagen, dass der Veranstalter in seinen AGBs aufgeführt hat, dass die Tickets nicht weiterverkauft
werden dürfen und nicht übertragbar sind und das am Einlass kontrollen durchgeführt werden und
Inhaber der Karten, die nicht auf diese Registriert sind, auch nicht reingelassen werden.
Ich weiss das es ein Urteil des BGH gibt, welches Ticketverkäufe trotz solcher AGBs erlaubt, jedoch
hätte das Konzert wie gesagt in England stattgefunden und der Veranstalter sitzt auch dort und
dort ist diese formulierung der AGBs rechtmäßig.
Bin ich deshalb vll. kein Vertragspartner des Veranstalters und muss mich an den Verkäufer zwecks Rückzahlung halten?
Konzertabsage bei Ticketkauf über ebay. Von wem bekomme ich ine Erstattung?
1. August 2017
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Frage vom 1. August 2017 | 00:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Konzertabsage bei Ticketkauf über ebay. Von wem bekomme ich ine Erstattung?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 20:02
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Eerstmal müsste man überhaupt klären, ob das was du da schreibst auch so ist!Zitat:weil ich durch den Kauf alle rechte der Tickets erworben habe
Du hast die Tickeds gekauft, aber ob du auch eine "Art Ausfallversicherung" mitgekauft hast so wie der Ersterwerber, darüber könnte man streiten.
Wenn, aber auch nur wenn du wirklich Anrecht auf die Rücerstattung seitens des Konzertbetreibers anrecht hättest, dann auch nur maximal in der höhe wie der originale Tickedpreis. Solltest du teurer gekauft haben, dann wäre das schlichtweg dein Pech.
Wenn dann nur von deinem VK, da du nur mit ihem einen KV hast und der Veranstalter mit dir in keinem Vertragsverhältbiss steht...Zitat:Von wem Klage ich nun mein Geld ein?
Und jetzt?
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