Konventionalstrafe + Unternehmensbindung

23. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
WorldFlyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konventionalstrafe + Unternehmensbindung

Hallo ins Forum!

Ich bin aktuell in einer recht verzwickten Lage. Nachdem ich meinen Master vor einigen Monaten absolviert und danach lange nach einem Job gesucht habe, bekam ich ein Angebot, dass ich aufgrund mangelnder Alternativen und finanziellem Druck vor zwei Tagen durch Vertragsunterzeichnung angenommen habe bzw. annehmen musste. Nun ist es allerdings möglich, dass sich eine zweite (bessere) Option ergibt und ich nun am Rätseln bin, wie ich aus dem 1. Vertrag wieder herauskommen könnte, ohne auf Kosten sitzen zu bleiben.

Trete ich die Stelle nicht zum geplanten Einstiegstermin an, muss ich eine Konventionalstrafe in Höhe einer Monatsvergütung zahlen. (Ist damit eigentlich Brutto oder Netto gemeint?) In der sechsmonatigen Probezeit darf ich innerhalb von zwei Wochen kündigen, anschließend sechs Wochen zum Quartalsende.

Allerdings ist die Kündigung in bzw. nach der Probezeit ebenfalls mit Kosten für mich verbunden. Um die Stelle vernünftig auszuführen, muss ich gewissen Schulungen durchlaufen, die bis ca. 18.000 Euro kosten können. Der tatsächliche Schulungsbedarf und damit die genaue Summe steht allerdings noch nicht fest und soll erst zu Beginn meiner Tätigkeit ermittelt werden. Nun kommt der Knackpunkt: Unterschreibe ich diese Zusatzvereinbarung für die Kosten, muss ich mich für drei bzw. eher vier Jahre (darauf scheint der AG zu drängen) an das UN binden. Gehe ich eher, muss ich die Kosten anteilig zurückzahlen.

Was kann ich jetzt am Besten machen? Im Grunde kann ich vor Arbeitsantritt nicht kündigen und nach Unterzeichnung der Schulungsvereinbarung ebenso wenig ohne auf Kosten sitzen zu bleiben. Ich vermute nur, dass ich die Vereinbarung sehr schnell nach Arbeitsantritt unterschreiben muss, da ich so dem UN nichts groß nütze. Somit bleibt mir wahrscheinlich nur der Zeitraum zwischen Arbeitsanritt und Unterzeichnung. Könnte ich problemlos am 1. Tag kündigen und eine Krankschreibung für die 14 Tage Kündigungsfrist dazulegen oder könnten dann ebenfalls Kosten auf mich zukommen?

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang: Ist die Bindungsdauer von drei bzw. eher vier Jahren nicht viel zu lang, auch wenn die Kosten für den AG nicht unerheblich sind und ich diesen irgendwo auch verstehen kann? Ehrlich gesagt möchte ich mich bei meinem ersten Job nicht länger als zwei Jahren (zur absoluten Not auch drei) festlegen.

Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Offenbar bleibt ihr bei der gegebenen Konstellation nur die Möglichkeit, am ersten oder zweiten Tag nach Arbeitsantritt zu kündigen.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Offenbar bleibt ihr bei der gegebenen Konstellation nur die Möglichkeit, am ersten oder zweiten Tag nach Arbeitsantritt zu kündigen.


Meiner Meinung wäre es sittenwidrig während der Probezeit dann gezwungenermaßen dann die Kosten zu erstatten.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Man wird Sie ja eher nicht mit vorgehaltener Waffe zwingen die Vereinbarung zu unterschreiben. Also treten Sie den Job an, kündigen und unterschreiben nicht.

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#4
 Von 
WorldFlyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Rückmeldungen! Das ich ohne die Vereinbarung zu unterzeichnen kündigen kann ist mir bewusst. Die Frage ist nur, ob mir dann ein gewisser "Vorsatz" unterstellt werden kann aus dem Kosten resultieren, wenn ich am ersten Tag kündige, da ich vor Antritt der Stelle eine Konventionalstrafe zahlen muss. Ich möchte mich für diesen Fall nur absichern. Wenn ich weiß, dass ich im Grunde fünf Minuten nach Stellenantritt wieder kündigen kann, ohne die Gefahr möglicher Konsequenzen, werde ich wohl wirklich dazu tendieren. Falls es so kommt, kann ich dann die Variante einer schriftlichen Kündigung plus Krankschreibung für die nächsten 14 Tage wählen?

Wie wird generell die Bindungsdauer (3-4 Jahre) im Verhältnis zu den Kosten bzw. der Schulungdauer von knapp drei Monaten beurteilt (alle Schulungstermine am Stück)?

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von WorldFlyer):
Krankschreibung für die nächsten 14 Tage


Ich lese nirgendwo, dass du krank bist.

Dann wäre das Betrug.

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#6
 Von 
WorldFlyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann lassen wir den Punkt "Krankschreibung" jetzt einfach außer Acht und nur die Ursprungsfrage der Kündigung nach "fünf Minuten" weiter stehen. Kann ich dies ohne Gefahr von Kosten durch genannte Bedingungen (Konventionalstrafe etc.) durchführen? Und dies im Idealfall schriftlich per Einschreiben?

-- Editiert von WorldFlyer am 23.09.2016 16:26

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Die Konventionalstrafe gilt doch nur, wenn du die Stelle NICHT antrittst.

Sobald du da bist, hat sich die Sache erledigt. Dann kannst du deine Kündigung auch direkt persönlich überreichen und dir den Empfang quittieren lassen.

Mit ein wenig Glück wirst du dann für 2 Wochen bezahlt freigestellt, mit ein wenig Pech darfst du dann 2 Wochen Papiere abheften (weil sich natürlich niemand mehr die Mühe machen wird, dich überhaupt auf irgendetwas anzulernen).

Wenn du dich krank schreiben lässt, wird die Krankenkasse sich übrigens sehr genau dafür interessieren und ggfls. den MDK beauftragen, das doch mal zu überprüfen.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Kündigung nach '5 Minuten' am ersten Arbeitstag ist rechtens - folglich kann es dafür auch keine Konventionalstrafe geben.
Dass das Ganze ein Geschmäckle hat, ist klar, aber doch auch offenbar in dieses System so eingebaut - darüber solltest du dir keinen Kopf machen.

Ich habe mir noch die Passage über diese Ausbildungskosten durch den Kopf gehen lassen und bin über den Satz gestolpert:
/// Um die Stelle vernünftig auszuführen, muss ich gewissen Schulungen durchlaufen, die bis ca. 18.000 Euro kosten können.

Freilich wäre es blöd, einen solchen Vertrag erst zu unterschreiben, um im nächsten Zug gleich wieder komplett zu kündigen. Allerdings scheint mir auch die Annahm unvernünftig, dass AG dich die Sache sozusagen gleich am ersten Tag wird unterschreiben lassen, und ich halte es für höchst unwahrscheinlich, dass so teuere Schulungen auch schon in der Probezeit starten werden (denn in der Probezeit können beide Seiten mit der Frist von 14 Tagen kündigen). Zum anderen wäre durchaus erst noch zu prüfen, ob diese Vereinbarung am Ende standhalten wird - das wäre insbesondere dann nicht der Fall, wenn diese Schulungen dich exakt für diesen Job bei dieser Firma fit machen sollen.

-- Editiert von blaubär+ am 23.09.2016 19:27

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn ein Arbeitnehmer so eine Vereinbarung nicht unterschreibt dann hat sie auch keine Gültigkeit. So einfach ist das.

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