Kontrolle Cannabisfund 4g

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontrolle Cannabisfund 4g

hallo ich wurde vor 3 Tagen auf der Straße von der Polizei angesprochen und sie haben mich gefragt ob ich was dabei habe. ich habe ihnen dann gleich ja gesagt und ca. 4g cannabis vorgezeigt. sie haben es mitgenommen und nun bin ich vorgeladen wegen
§29 BtMG . Wie soll ich mich bei der Vorladung verhalten?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte um schnelle hilfe.termin ist in paar tagen

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wie soll ich mich bei der Vorladung verhalten? Sie sollen gar nicht hingehen. Und ja, das ist völlig legal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hab damit keiner erfahrung.was passiert dann wenn ich nicht hingehe?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich kann Ihnen zumindest sagen, was nicht passiert: Sie werden sich nicht "verplappern", daß Sie z. B. schon seit 3 Jahren bei Dealer XY kaufen, so daß Ihr Verfahren dann von einem Fall auf z. B. 50 Fälle erweitert wird. Und Sie ersparen sich die Aussage gegen XY.
Ohne Ihre Aussage wandert Ihre Akte dann zum Staatsanwalt, der das Verfahren vermutlich einstellt - zumindest, wenn es das erste Verfahren ist, und das ist es vermutlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das ist mein erstes verfahren.also werde ich nicht zur vorladung erscheinen?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

also werde ich nicht zur vorladung erscheinen? Kommt drauf an - wenn Sie hingehen, gehen Sie hin. Wenn nicht, dann nicht. Und zur Frage, ob Sie hingehen SOLLEN, bitte Beitrag Nr. 2 lesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich mach mir nur sorgen was passiert wenn ich nicht hingehen würde und dann doch nochmal post kommt oder die polizei vor der Tür steht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Okay - schreiben Sie mir einfach, wie oft ich: "ES WIRD ÜBERHAUPT NICHTS PASSIEREN" schreiben muß, damit Sie es glauben. Oder glauben Sie es halt nicht, gehen hin und reiten sich richtig rein - offenbar ist Ihnen nicht zu helfen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für ihre zeit und hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Soll das heißen, meine Worte haben doch noch Gehör gefunden? Sie können das übrigens auf zig Anwaltswebseiten nachlesen, nur daß da stets geraten wird, sich einen Anwalt zu nehmen. Und Sie brauchen keinen Anwalt.

-- Editiert von muemmel am 10.01.2016 00:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
warrock25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sie haben mir sehr geholfen.ich danke ihnen

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