Kontopfändung und Gehalt drauf, was tun?

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Katazyna___
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontopfändung und Gehalt drauf, was tun?

Hallo ihr Lieben,
auf meine Konto liegen drei Pfändungen von drei verschiedenen Gläubigern vor, weil ich ungeplant Arbeitslos geworden bin für paar Monate weil meine alte Firma Insolvent gegangen ist.
Durch das Amt Geld war es mir nicht möglich, meine Schulden zu begleichen und nun habe ich drei Schuldiger im Nacken, die nicht mit sich reden lassen.

Arbeite seid einem Monat in einer neuen Firma und mein erstes Gehalt ist auf mein Konto gekommen.
Ich bin alleine und bin auch nicht verheiratet und habe auch keine Kinder, falls die Fragen aufkommen.

Wie komme ich an mein Gehalt?
Pfändungsschutzkonto wird eingerichtet, sobald meine Beraterin einen Termin für mich hat.

Aber so wie jeder brauche ich Geld zum Leben, was kann ich tun? Hilfe!!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
nun habe ich drei Schuldiger

Du meinst Gläubiger?

Zitat:
was kann ich tun?

Noch heute zur Bank gehen und wie geplant das P-Konto einrichten. Dazu brauchst du weder einen Termin noch kann die Bank das mit Verweis auf nicht freie Termine einfach verweigern. Wenn deine Bankberaterin keine Zeit hat, mache das halt bei einem anderen Mitarbeiter der Bank.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katazyna___
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
nun habe ich drei Schuldiger

Du meinst Gläubiger?

Zitat:
was kann ich tun?

Noch heute zur Bank gehen und wie geplant das P-Konto einrichten. Dazu brauchst du weder einen Termin noch kann die Bank das mit Verweis auf nicht freie Termine einfach verweigern. Wenn deine Bankberaterin keine Zeit hat, mache das halt bei einem anderen Mitarbeiter der Bank.


Ich war bei meiner Bank in der Nähe der Arbeit und die weisen mich immer wieder ab. Die verweisen mich ständig auf meine Beraterin, das ich warten soll bis sie Zeit hat. Kann man sowas auch online beantragen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Ich würde da sofort per Einschreiben den Antrag auf das P-Konto stellen und darauf verweisen, das dies unverzüglich umzusetzen sei,die 2malige Verweigerung der Einrichtung Rechtswidrig sei und man bei erneuter Verweigerung oder Verweisung auf einen Beratungstermin ohne weitere Kommunikation einen Anwalt mit entsprecheder Klage (Umwandlung und Schadenersatz) beauftragen und die BaFin einschalten wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katazyna___
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde da sofort per Einschreiben den Antrag auf das P-Konto stellen und darauf verweisen, das dies unverzüglich umzusetzen sei,die 2malige Verweigerung der Einrichtung Rechtswidrig sei und man bei erneuter Verweigerung oder Verweisung auf einen Beratungstermin ohne weitere Kommunikation einen Anwalt mit entsprecheder Klage (Umwandlung und Schadenersatz) beauftragen und die BaFin einschalten wird.


Lieben Dank für den Tipp, aber mit ein Einschreiben hin schicken, meinst du direkt an die Filiale oder an die Zentrale?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Variante A) Du kannst den Brief auch mit einem Zeugen dort vor Ort in der Filiale abgeben mit Hinweis, dass sich der Filialleiter das mal sofort anschauen soll, um Schaden von der Bank abzuwenden.

Variante B) Mit Zeugen zur Filiale zu gehen und ein Gespräch mit dem Filialleiter verlangen. Nicht abwimmeln lassen. Sagen, dass es nur ein oder zwei Minuten dauert und dass man ansonsten gerne bei Gericht per einstweiliger Verfügung die Bank zwingt. Ruhig so sprechen, dass es der hinter einem mitbekommt, aber höflich bleiben und freundlich.

Dann bekommt man einen Termin. Wimmeln die trotzdem ab, direkt danach bei der Rechtsantragsstelle des örtlichen Amtsgerichts vorbei schauen und dort eine einstweilige Verfügung zur Umstellung des Kontos auf ein Pfändungsschutzkonto bei einem Rechtspfleger zu Protokoll geben und schildern, dass die sich weigern bzw. dass sie ständig angeben, sie hätten dafür keine Zeit. Der Rechtspfleger wird vermutlich etwas sauer, denn Gerichte haben 0 Bock, sich damit zu beschäftigen und ggf. ruft der dort bei der Bank mal an und fragt, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben (kurzer Dienstweg).
Oder er erlässt das ganze bzw. legt es einem Richter vor und man geht mit diesem Gerichtsbeschluss dann wieder zur Bank und verlangt die Umstellung erneut.


-- Editiert von mepeisen am 27.02.2017 15:05

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katazyna___
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du kannst den Brief auch mit einem Zeugen dort vor Ort in der Filiale abgeben mit Hinweis, dass sich der Filialleiter das mal sofort anschauen soll, um Schaden von der Bank abzuwenden.


Lieben Dank für die schnelle Hilfe, dies werde ich auch schnell tun nach Feierabend.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Hab noch was dazu editiert. Also eine Variante B

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Katazyna___
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hab noch was dazu editiert. Also eine Variante B


Danke Danke, ich kann nicht genug danke sagen :)

1x Hilfreiche Antwort

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