Hallo,
seit dem Jahr 2012 liegt auf meinem P-Konto eine Pfändung. ( PÜB )
Nunmehr bin ich seit 2014 in Insolvenz. Der Gläubiger hat die Pfändung bislang nicht zurückgenommen.
Ich habe jetzt ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnet. ( kein P-Konto ).
Muss ich jetzt damit rechnen dass der Gläubiger auf das neue Konto pfändet obwohl ich mich in der WVP befinde ?
Danke für Info.
Gruss stonemouse
Kontopfändung in der Wahlverhaltensphase auf Girokonto
20. März 2017
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Frage vom 20. März 2017 | 07:43
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Kontopfändung in der Wahlverhaltensphase auf Girokonto
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#1
Antwort vom 20. März 2017 | 09:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMuss ich jetzt damit rechnen dass der Gläubiger auf das neue Konto pfändet obwohl ich mich in der WVP befinde ? :
Klar, mit so etwas muss man immer rechnen.
#2
Antwort vom 20. März 2017 | 09:45
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für den Hinweis.
M.E. steht dem aber der § 294 InsO
entgegen.
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#3
Antwort vom 20. März 2017 | 11:14
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
Warum sollte sich ein Gläubiger die Mühe machen sofern es kein Neugläubiger ist?
Rechnen muss man damit immer, aber erwarten musst du das nicht. Insofern ist das P-Konto Quatsch und die Gebühren würde ich mir sparen.
#4
Antwort vom 20. März 2017 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatM.E. steht dem aber der :§ 294 InsO entgegen.
Nö, kann ja sein, das der Gläubiger gar nicht von der Insolvenz erfasst ist (z.B. bei Forderungen aus unerlaubter Handlung).
Und selbst wenn er von der Insolvenz erfasst ist, man muss wie gesagt immer mit Aktionen von Gläubigern rechnen die dem geltenden Recht nicht entsprechen.
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