Kontopfändung bei Vollmacht auf meinem Konto / Konten ?

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lambo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontopfändung bei Vollmacht auf meinem Konto / Konten ?

Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen ob sich jemand mit der Materie auskennt und mir bei dieser Frage weiter helfen kann.
Mein Dad hat aus vergangenen Tagen eine Menge Schulden. Damals wurde sein Haus zwangsversteigert weshalb er bis heute hohe Schulden hat. Eine EDV hatte er damals abgegeben. Eine Privatinsolvenz hat er bis heute nicht gemacht.

Er besitzt ein eigenes Konto wo sein Gehalt eingeht. Und die Unterhaltungskosten abgehen.
Nun habe ich mir vor einigen Wochen bei der Ing-Diba ein Girokonto eröffnet wo ich auch ein Tagesgeldkonto erhalten habe. (Bin trotzdem weiterhin bei der Sparkasse).

Mein Vater möchte nun Geld sparen bzw. zur Seite legen für evt. größere Anschaffungen. Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld oder eben halt auch eine Steuerrückerstattung. Aber auch Geld aus Nebenverdiensten sollen gespart werden.

Deshalb bin ich auf die Idee gekommen sein Geld in dem Tagesgeldkonto als Spar******* aufzubewahren. Auch mit dem Hinblick, dass Zukünftig kein Geld eingezogen werden kann. Das Problem ist nur, dass wenn mir was passieren sollte er natürlich nicht an sein Geld kommen kann. Deshalb stelle ich euch folgende Frage:

Wenn ich Ihm eine Vollmacht erteile auf dem Konto wo er dann auch bei der Bank eine separate Karte erhält. Wäre mein Konto dann im Falle einer weiteren / erneuten Pfändung betroffen? Muss ich etwas befürchten? Die Idee mit der Kontovollmacht zielt ja genau auf meinen Bedarf aus. (Ein Gemeinschaftskonto schließe ich mal kategorisch aus) da dies sonst betroffen wäre oder?

Nun geht es vielleicht darum, dass die Zahlungen nicht nachvollzogen werden sollen. Oder liege ich falsch? Er kann mir das Geld Bar geben und ich könnte es einzahlen bzw. von meinem alten Konto auf das neue Tagesgeldkonto einzahlen. Und er nutzt dann das online Banking von mir bzw. seine Karte.

Für mich wäre nur wichtig zu wissen ob eine Kontovollmacht mir persönlich Probleme bringen kann auch was jetzt in dem Fall mein eigenes Geld betrifft.


Vielen Dank für eure Hilfe :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine EDV hatte er damals abgegeben

Eine EDV? Oha...
Was du meinst, ist wohl eine "EV" (eidesstattliche Versicherung) bzw. heutzutage unter dem Namen "VA" (Vermögensauskunft) bekannt.

Zitat:
Deshalb bin ich auf die Idee gekommen

Vergiss diesen Blödsinn ganz schnell wieder. Geld, was pfändbar ist, beiseite zu schaffen, ist eine Straftat (Vollstreckungsvereitelung). Hilfst du dabei, machst du dich genauso schuldig.

Wenn dein Vater Geld nicht auf dem eigenen Konto ansparen kann, weil das gepfändet würde, dann ist das so.

Ansonsten gibt es hier keine Anleitungen zu Straftaten. Sry.

-- Editiert von mepeisen am 18.08.2017 14:23

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Lambo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Berichtigung mit der VA.

Sry das ich mich wohl falsch ausgedrückt habe. Meine Frage zielte weniger darauf aus einen Weg zu finden um das Geld zur Seite zu schaffen sondern lediglich ob ich trotz einer Kontovollmacht in Verbindung bzw. ebenfalls mit meinem gesparten Geld Probleme bekomme falls eine Pfändung in Kraft treten sollte.

Ob er jetzt das Geld auf der Biermeile auf den Kopf haut oder er meinen alten Fernseher für viel Geld abkauft ist doch egal.
Eine Anleitung wollte ich jedoch nicht von dir mepeisen. Sry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Lambo123):
Muss ich etwas befürchten?

Da könnten Gläubiger durchaus auf die Idee kommen eine Pfändung zu versuchen.
Oder zivil- und / oder strafrechtliche Schritte wegen eventueller Vollstreckungsvereitelung einleiten. Geldwäsche wäre auch noch ein Thema, da würde dann die Bank eventeull aktiv werden...

Ob das dann dazu führt, das die Gläubiger sich an Deinem Geld bedienen können, kann man nicht vorhersehen.
Jedenfalls hat man eine Menge Stress und Aufwand zu bewältigen.


Und Banken mögen solche Problemkunden auch nicht unbedingt, da ist man dann ganz schnell mal gekündigt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage zielte weniger darauf aus einen Weg zu finden um das Geld zur Seite zu schaffen

Vielleicht ist es dir nicht bewusst, aber exakt das wirst du machen. Gespartes Geld unterliegt der Pfändung. Es beiseite zu schaffen, bedeutet, dass man es vor den Gläubigern "in Sicherheit" bringt.

Vergiss es einfach.

Wenn er sich einen Fernseher kaufen will, dann kaufe du ihn und lass ihn von deinem Vater in Raten bezahlen (haltet das schriftlich fest) von dem Geld, was er am Monatsende zur Verfügung hat aber nicht verbraucht hat. Die Konsequenz ist nur, dass du keine Chance hast, bei ihm Geld einzutreiben, wenn er die Raten nicht bezahlt. Da müsstest du dich hinter alle anderen Gläubiger einreihen. Ich persönlich würde das nur machen, wenn nichts anderes geht (Altes TV kaputt, aber dann auch nur einen angemessenen günstigen Gebrauchten). Wer einen Fernseher hat, braucht keinen neuen. Stattdessen sollte er seine Schulden endlich abbezahlen.


-- Editiert von mepeisen am 18.08.2017 23:51

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was hier noch nicht geschrieben wurde: Bankkonten darf man nicht auf fremde Rechnung führen (Stichwort Kontenwahrheit).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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