Kontopfändung Inkasso Vergleich P-Konto

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Marc-Becker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung Inkasso Vergleich P-Konto

hallo zusammen,


die Forderung war: ca. 5.000 €
gezahlt wurde monatlich (mehr ging damals nicht): 20 €

das war vor 10 Jahren
nun sind es: ca. 12.000 €

die raten wurden irgendwann vergessen
nun ist das konto gepfändet, darauf sind jetzt: 5.000 €
es gibt ein unterkonto mit: 8.000 €


einkommen monatlich - es ist ein Girokonto

- gehabt: 500 €
- Selbständigkeit (das andere Konto): 500 €



FRAGE

was ist jetzt das klügste, um die Kuh schnellstmöglichst vom eis zu kriegen?

- wissen die, daß 5.000 € auf dem Konto sind?
- wissen die, daß 8.000 € auf dem unterkonto sind? (wohl nicht, sonst wäre alles weg, oder?)

- was ist günstiger?
Ratenzahlung oder vergleich?


- wie bekomme ich das geld vom unterkonto runter?


- macht es sinn, einen vergleich anzubieten?
da es bisher auch nicht wirklich was zu holen war: alleinerziehend + teilzeitangestellt

würde 1/3 der Gesamtsumme reichen?
4.000 von 12.000 €?
obwohl auf dem Konto 5.000 € sind?
oder?


- macht ein p-konto sinn?
oder würde es das unterkonto gefährden (wegen: weitere nachfragen)?



was ist jetzt das klügste, um die Kuh schnellstmöglichst vom eis zu kriegen?

Vielen Dank für Tipps!

-- Editier von Marc-Becker am 05.01.2016 21:36

-- Editier von Marc-Becker am 05.01.2016 22:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
gezahlt wurde monatlich (mehr ging damals nicht): 20 €

Und damit hat man jahrelang nicht einmal die Zinsen getilgt. Kein Wunder, dass die Forderung stetig wuchs.
Zitat:
- wissen die, daß 5.000 € auf dem Konto sind?
- wissen die, daß 8.000 € auf dem unterkonto sind? (wohl nicht, sonst wäre alles weg, oder?)

Natürlich. Üblicherweise muss mit der Kontopfändung die Bank auch eine Dirttschuldnererklärung abgeben. Da muss sich durchaus angeben, ob etwas pfändbar ist und in welcher Höhe.
Zitat:
- wie bekomme ich das geld vom unterkonto runter?

Höchstwahrscheinlich hat man da exakt 0 Chancen.
Zitat:
- macht ein p-konto sinn?

Man kann grundsätzlich nur ein P-Konto haben und da wäre Einkommen bis knapp über 1000€ pro Monat pfändungsfrei. Also rechnen wir mal: 13tsd € Guthaben, davon 1000€ pfändungsfrei. Tja. Da ist das Geld wohl weg und die Schulden dann getilgt.

Und mal was anderes: Wer 13€ "Sparguthaben" hat und sich dann überhaupt nicht um die Schuldentilgung kümmert und wo sogar dann noch 20€ Raten offenbar zu viel sind, der macht absolut etwas verkehrt. So leid mir das tut, aber zu machen ist da vermutlich exakt nichts.

-- Editiert von mepeisen am 05.01.2016 22:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Marc-Becker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Weitere Einschätzungen?


Was ist sinnvoller?

1. Selbst an das Inkasso zu schreiben - Vergleich?

2. Oder es über einen Anwalt machen zu lassen?


Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

weder noch. Die Konten sind gepfändet und über die Pfändung wird vermutlich komplett oder annähernd alles bezahlt werden. Wieso sollte sich das Inkasso überhaupt noch zu irgendeinem Vergleich hinreißen lassen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, nur ergänzend dazu: Man kann anhand einer aktuellen Forderungsaufstellung (vom Inkasso) schauen, ob man durch Streichung von nicht zulässigen Positionen den geforderten Betrag von 12000 Euro etwas reduzieren kann. Hast Du eine Aufstellung vorliegen ?

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Man kann anhand einer aktuellen Forderungsaufstellung (vom Inkasso) schauen, ob man durch Streichung von nicht zulässigen Positionen den geforderten Betrag von 12000 Euro etwas reduzieren kann.



Es besteht ein PfÜB!

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#6
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Zitat:Man kann anhand einer aktuellen Forderungsaufstellung (vom Inkasso) schauen, ob man durch Streichung von nicht zulässigen Positionen den geforderten Betrag von 12000 Euro etwas reduzieren kann.

Es besteht ein PfÜB!


Und der PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wird vor Erlass vom Vollstreckungsgericht geprüft. Unzulässige Gebührenpositionen können also nicht enthalten sein, da diese spätestens bei der Prüfung vom Gericht gegenüber dem Gläubiger(vertreter) moniert werden. Der Gläubiger(vertreter) muss dann entweder bzgl. der monierten Gebühren Nachweise (Rechnungen) vorlegen oder den PfÜB "nach unten" korrigiert dem Gericht übersenden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und der PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wird vor Erlass vom Vollstreckungsgericht geprüft.

Toller Witz...
Im Ernst: Es gibt genug Rechtspfleger, die sich das gar nicht genau anschauen oder denen etwas durchrutscht.

Da mal draufzuschauen, schadet zwar nichts, aber ich würde mir aber keine allzu großen Hoffnungen machen. Verjährung gibt es keine und bei 20€ kann es sogar überschlagsweise hinkomme, dass die Differenz fast ausschließlich aus weiteren Zinsen besteht.

Signatur:

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