Kontopfändung Forderung beglichen, wie geht es weiter (Gläubiger rührt sich nicht)

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Kontopfändung Forderung beglichen, wie geht es weiter (Gläubiger rührt sich nicht)

Hallo,

ich habe mich nun von sämtlichen Altlasten befreit, ich hatte ziemlich Stress mit einem Inkassobüro, dass trotz Ratenvereinbarung mein Konto gepfändet hat und die EV beim GV verlangt hat. Ich habe Anfang Juli den Rest der Forderung direkt auf das Konto des GVs überwiesen, von diesem habe ich auch ein Schreiben erhalten, dass der Termin zur Abgabe der EV hinfällig ist und er sämtliche Unterlagen an den Gläubiger zurück geschickt hat.

Jetzt meine Fragen:

ich möchte mein P-Konto wieder umwandeln, laut GV muss ich mich dazu ans Amtgericht wenden, um eine Bestätigung zu bekommen, dass die Forderung erfüllt ist. Ich lese allerdings bei Google auch, dass diese Bestätigung automatisch an die Bank geschickt wird, was stimmt denn nun? Muss ich mich hier noch kümmern, oder kann ich einfach zur Bank fahren und das Konto rückumwandeln?

Ich habe den Gläubiger per Brief gebeten, mir den entwerteten Titel zukommen zulassen, da sich die Kommunikation mit diesem als sehr schwer herausgestellt hat (wenn man überhaupt Antwort bekam, waren es Textbausteinbriefe ohne jeden Relevanz) das böse Gefühl, dass ich zum Fristablauf den titel nicht in den Händen halten werde. Was kann ich da tun?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Gläubiger per Brief gebeten, mir den entwerteten Titel zukommen zulassen


Das ist erstmal der richtige weg - am besten gleichzeit mit der Aufforderung der Bank mitzuteilen das die Pfändung erledigt ist.
Falls dies nicht wirkt kann/muss man diesen Anspruch notfalls im wege einer Klage gegen den Gläubiger geltend machen.

Bei einer Zahlung "Anfang Juli" ist natürlich bisher nicht allzu viel Zeit vergangen....

Umwandeln kannst du dein P-Konto jederzeit in ein normales Konto... macht nur keinen Sinn, solang die Pfändung noch auf dem Konto ist!
Ist als nicht anzuraten, bzw. erst dann wenn der Gläubiger der Bank mitgeteilt hat das die Pfändung erledigt ist.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

danke dir

Zitat (von Tiger123):
Zitat:
Bei einer Zahlung "Anfang Juli" ist natürlich bisher nicht allzu viel Zeit vergangen....


ganz konkret, überwiesen wurde am 27.06.2015, am 30.06.2015 habe ich sowohl dem GV, als auch der Inkassofirma einen Brief geschrieben, da ich nicht weiß wer den Titel hat. Am 05.07.2015 habe ich Post vom GV erhalten, dass der Termin zu EV hinfällig ist und er die Unterlagen an den Gläubiger zurück geschickt hat. Zur Kontopfändung hat er sich wie folgt geäußert, "ich solle mich dazu bitte an das Amtsgericht wenden. Das habe ich per Mail heute gemacht, da laut meiner Bank die Pfändung noch besteht.
Ich habe einfach nur "Angst", dass sich der Gläubiger nicht rührt und ich von der Pfändung nicht runter komme

-- Editiert von fb399766-41 am 13.07.2015 16:32

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Zur Kontopfändung hat er sich wie folgt geäußert, "ich solle mich dazu bitte an das Amtsgericht wenden.


Das erscheint mir eigentlich wie Unsinn...
Ausser er hätte die oben schon genannte Klage gemeint, und da reicht eine E-Mail wohl nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich verstehe den ganzen Ablauf mittlerweile nicht mehr. Meinem Verständnis nach müsste doch der GV dem Gläubiger und dem Gericht melden, dass die Forderung beglichen ist. Das Gericht teilt dies der Bank mit und der Gläubiger schickt mit den Titel, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Bei einer Kontopfändung spielt der GV nur die Rolle eines Briefträgers.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Bei einer Kontopfändung spielt der GV nur die Rolle eines Briefträgers.


OK, das heißt rührt sich der Gläubiger nicht, habe ich "Pech" gehabt und darf mir einen Anwalt nehmen? Bleibe ich dann auf meinen Kosten sitzen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Frage 1: Ja
Frage 2: Nein

Den Gläubiger hast du mittels Einschreiben angeschrieben und zur Rückgabe des Titels aufgefordert? Also dass du es nachweisen kannst?
Wenn er nach 14 Tagen nicht reagiert hat, würde ich ihn in Verzug setzen, sowie ihm eine letzte Frist setzen von beispielsweise 14 Tagen. Ankündigen, dass du dann zu einem Anwalt gehst, der ohne Vorankündigung auf Titel-Herausgabe und Aufhebung der Pfändung klagt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

so mal wieder Neues von der Front, ich habe mittlerweile den Titel, allerdings hebt meine Bank die Pfändung vom Konto nicht auf, da das Schreiben, dass alles ausgeglichen wurde nicht direkt an die Bank ging. Meine bank möchte nun noch ein Schreiben vom Gläubiger haben.

4x Hilfreiche Antwort

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