Kontopfändung, wie ist das möglich? Was tun?

31. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Kontopfändung, wie ist das möglich? Was tun?

Guten Morgen,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Zwei Fragen hätte ich zu der Problematik.

1. Über die Forderung besteht ein Urteil. Gleich nachdem mir das Urteil zugestellt wurde, habe ich mich schriftlich an den RA des Gläubigers gewandt und mitgeteilt, dass ich durch eine derzeit bestehende Lohnpfändung finanziell nicht in der Lage bin, auf das Urteil hin zu zahlen. Ich habe dann bestimmt knapp 1 Jahr nichts mehr von der Sache gehört. Ich bekam weder seitens des RA eine Rückmeldung auf mein Schreiben, noch bekam ich Post von einem GV.
Wie ist die jetzige Vorgehensweise möglich? Wie kommt die Gegenseite dazu, mir das Konto zu pfänden, ich meine, woher haben die die Info über besagtes Konto? Ich habe die Bank gewechselt und habe auch sonst nie eine Zahlung an den Gläubiger getätigt.

2. Weil sich per EC-Karte und am Bankautomat nichts mehr tat, habe ich heute morgen meine Bank kontaktiert. Die erteilte mir dann die Auskunft über die Pfändung, also über den Gläubiger, und teilte mir mit, dass die Pfändung auf den 23.10. datiert ist. Wie sieht das nun aus mit einem rückwirkenden P-Konto?

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37 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist die jetzige Vorgehensweise möglich? <hr size=1 noshade>


Es handelt sich um einen völlig normalen Vorgang.


quote:<hr size=1 noshade>Wie kommt die Gegenseite dazu, mir das Konto zu pfänden, ich meine, woher haben die die Info über besagtes Konto? Ich habe die Bank gewechselt und habe auch sonst nie eine Zahlung an den Gläubiger getätigt. <hr size=1 noshade>


Kenntnisse od. Glück.


quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht das nun aus mit einem rückwirkenden P-Konto? <hr size=1 noshade>


Innerhalb von 4 Wo. mit Rückwirkung (vgl. § 850k I ZPO ).

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ggf. auch direkt die Nachweise über Unterhaltsberechtigte mitnehmen. Ist die Lohnpfändung denn immer noch aktiv oder mittlerweile nicht mehr?

Sollte bis etwa Mitte nächster Woche noch kein Brief im Briefkasten liegen von einem Gerichtsvollzieher, der über besagte Kontopfändung informiert, würde ich einmal vorsichtig beim lokalen Amtsgericht nachfragen, wie das sein kann.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 31.10.2014 11:06

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#3
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Natürlich ist eine Kontopfändung ein völlig normaler Vorgang, trotzdem sind aber auch dafür gewisse Regeln bzw. der übliche Ablauf einzuhalten. Wie gesagt, ich habe die Bank gewechselt, da ich in einen anderen Ort gezogen bin und es sind im Vorfeld nie Zahlungen an die Gegenseite getätigt worden. Da kommt mir so ein wenig die Vermutung auf, dass durch sog. "Kontakte" datentechnisch geplappert wurde was, bei allem Verständnis für den Gläubiger, nicht sein darf.

Es ist ja nicht so, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen will, ich kann es momentan (durch die immer noch aktive Lohnpfändung) einfach nicht. Wir reden hier nicht von Unsummen (Pfändung ist ca. € 800), aber alles gleichzeitig abtragen inkl. Lohnpfändung ist einfach nicht drin. Eins nach dem anderen. Aber der gute Wille interessiert die Gläubiger natürlich recht wenig. Hauptsache es werden immer noch mehr Kosten durch vergebliche Vollstreckungsversuche verursacht.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Wie ist das jetzt eigentlich mit der Pfändung? Also wie muss ich mir den Ablauf vorstellen?
Ich war immer der Meinung, sobald eine Pfändung des Kontos vorliegt, wird der Betrag der dann drauf ist an die Gegenseite überwiesen. Dem kann ja nicht so sein, wenn ich nun vier Wochen Zeit habe dies zu verhindern.
Wenn der zu pfändende Betrag höher ist als das Guthaben auf dem Konto, wird dann "gesammelt" bis der Pfändungsbetrag erreicht ist, oder wie ist das dann?

-- Editiert Nugget am 31.10.2014 11:47

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Wie ist das eigentlich mit Zahlungen oder Rückerstattungen die man erhält?

Richtet sich der Pfändungsfreibetrag nachdem was auf dem Konto drauf ist, oder gilt dieser Betrag nur einmal?

Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich in der nächsten Woche eine Rückerstattung von ca. € 400 von der Krankenversicherung meines Hundes erhalte. Der war in der Klinik und ich musste für den Rechnungbetrag in Vorkasse treten. Natürlich hatte ich das Geld nicht und mein Lebensgefährte hat mir den Betrag vorgestreckt unter der Voraussetzung, dass er sein Geld ja sofort wiederbekommt durch die Rückerstattung der Versicherung. Frage, ist das Geld denn dann jetzt weg? Wenn ja, kann ich das irgendwie verhindern?

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Auf einem P-Konto hat meinen einen monatlichen Freibetrag, der jeden Monat gilt. Einkommen die diesen Freibetrag übersteigen, sind in dem Monat pfändbar.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Da kommt mir so ein wenig die Vermutung auf, dass durch sog. "Kontakte" datentechnisch geplappert wurde was, bei allem Verständnis für den Gläubiger, nicht sein darf.

Verlange vom Gläubiger bzw. dem eingeschalteten Anwalt/Inkasso eine ausführliche Datenauskunft und Erklärung zur Herkunft der Daten.

Ergänzung: Da bereits der Lohn gepfändet wird, kann man sich ggf. gegen die Pfändung wehren. Sprich hierzu mal bei den Rechtspflegern des lokalen Amtsgerichtes vor. Ggf. dort einen Beratungsschein abholen und bei einem Anwalt hierzu beraten lassen, welches Rechtsmittel man gegen diese erfolglose Pfändung einlegt. Ob eine Erinnerung wegen der Kenntnis des Gläubigers, dass die Pfändung fruchtlos sein würde, einlegen sollte, würde ich ebenfalls einen Anwalt fragen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da kommt mir so ein wenig die Vermutung auf, dass durch sog. "Kontakte" datentechnisch geplappert wurde was, bei allem Verständnis für den Gläubiger, nicht sein darf. <hr size=1 noshade>

Sofern der Datenaustausch im gesetzlichen Rahmen stattfindet, wäre das erlaubt.



quote:<hr size=1 noshade>Aber der gute Wille interessiert die Gläubiger natürlich recht wenig. <hr size=1 noshade>

Welcher "gute Wille"?
Deine Leistung an den Gläubiger betrug exakt 0,00 EUR. Da ist nicht mal ansatzweise "guter Wille" zu erkennen.
"Guter Wille" wären Zahlungen gewesen, wenn auch unterschiedlich hoch oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten.



quote:<hr size=1 noshade>Natürlich hatte ich das Geld nicht und mein Lebensgefährte hat mir den Betrag vorgestreckt unter der Voraussetzung, dass er sein Geld ja sofort wiederbekommt durch die Rückerstattung der Versicherung. <hr size=1 noshade>

Soll sich hinten anstellen.



quote:<hr size=1 noshade>Wie ist das eigentlich mit Zahlungen oder Rückerstattungen die man erhält? <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Frage, ist das Geld denn dann jetzt weg? <hr size=1 noshade>

Wenn der Freibetrag überschritten wurde, ja



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ja, kann ich das irgendwie verhindern? <hr size=1 noshade>

Logischerweise nicht, dann wäre die Pfändung ja sinnlos.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Wenn ich keinen guten Willen hätte meine Schulden allesamt zu tilgen, dann würde ich hingehen und die obligatorische Hand heben.
Sag mir mal bitte wie das funktionieren soll noch großartig monatliche Zahlungen zu leisten, wenn einem schon mehr als 1/3 vom Lohn monatlich fehlen. Keine Ahnung wie ihr euer Leben so bestreitet, aber ich habe monatlich auch noch sog. Fixkosten wie Miete, etc. Aber das will ja kein Gläubiger verstehen, geschweige denn hören.
Welches Angebot hätte ich denn unterbreiten sollen? € 5 monatlich? Du weißt gar nicht was auf solch ein Angebot für "nette" Antwortschreiben zurückkommen. Wenn kein Geld da ist, ist keins da. Jeder Gläubiger sollte sich immer mal vor Augen halten, warum Menschen in solche Situationen geraten und ggf. welches Schicksal dahintersteckt. Als ob mir meine Situation Spaß machen würde.

Na ja, jedenfalls war ich eben bei meiner Bank und habe mein Konto rückwirkend in ein P-Konto umwandeln lassen. Heißt ergo für den Gläubiger, er geht mit € 0 aus der Sache raus. Tolle Leistung. Als hätte man sich die Kosten nicht sparen können.

Trotz allem möchte ich offengelegt haben, woher meine Daten stammen. Würde ich z. B. bei Krankenkasse oder FA anrufen und wissen wollen, wo mein Nachbar sein Konto hat, bekäme ich auch keine Auskunft.

-- Editiert Nugget am 31.10.2014 17:21

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da brauchst du nicht drüber diskutieren. Die Pfändung als solche ist durchaus statthaft. Für das alles gibt es dann die Pfändungsfreigrenzen. Wer als Gläubiger mutwillig Unsinn treibt (einmal monatlich den GV beim Schuldner vorbeischicken), der setzt sich in ein Hornissennest, wenn der Schuldner sich zu wehren weiß.

Aber dass grundsätzlich mal eine Pfändung probiert wird, dagegen kann man wenig sagen. Runterschlucken und gut ist.

quote:
Heißt ergo für den Gläubiger, er geht mit € 0 aus der Sache raus.

Das stimmt so nicht. Erstens weiß er ja nicht vorher, ob da nicht doch ein kleines Vermögen schlummert. Zweitens bleibt die Pfändung ja trotz P-Konto bestehen und alle, die danach noch kommen, müsse sich hinter dem Gläubiger einreihen. Sprich: Die Pfändung ist auch rangwahrend.

Und zur Frage, woher die das haben, zitiere ich mich einmal selbst: "Verlange vom Gläubiger bzw. dem eingeschalteten Anwalt/Inkasso eine ausführliche Datenauskunft und Erklärung zur Herkunft der Daten." Vermutlich hast du das überlesen.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Es verbleiben einem dank Pfändungsfreigrenze noch ca. 1050 EUR.
Da sollten sich noch 20-50 EUR für den guten Willen finden lassen (Zigaretten, Kleidung,...).

Falls nicht, dann ist es halt so, dann darf der Gläubiger erstmal alle Varianten "durchpfänden".



quote:<hr size=1 noshade>Jeder Gläubiger sollte sich immer mal vor Augen halten, warum Menschen in solche Situationen geraten und ggf. welches Schicksal dahintersteckt. <hr size=1 noshade>

Nö, die betreiben ja keinen Streichelzoo ...
Manch Gläubiger hat ja durchaus Einsicht, wenn man ihm gut begründet und belegt weshalb man nicht zahlen kann.
Ist halt die Frage ob man diese Daten preisgeben möchte.

Nur auf ein "geht jetzt gerade gar nicht" wird erfahrungsgemäß keiner positiv reagieren, das kommt von 99% aller Schuldner die nichts zahlen.



quote:<hr size=1 noshade>Trotz allem möchte ich offengelegt haben, woher meine Daten stammen. <hr size=1 noshade>

Auskunft fordern, mit Fristetzung nach Datum (14 Tage), möglichst gerichtsfeste Zustellung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand und noch immer Ungereimtheiten.

Ein P-Konto ist mittlerweile eingerichtet. Allerdings habe ich bis heute noch immer nichts schriftlich bzgl. der Pfändung erhalten. Sei es seitens der Bank, noch seitens eines GV. Wie kann sowas sein?
Der Sachbearbeiter meiner Bank redete sich damit raus, dass solch eine Pfändung ja Angelegenheit zwischen Gläubiger und Schuldner und nicht Angelegenheit der Bank wäre. Die Bank hätte nur die Funktion des Drittschuldners. Was ist das für eine Aussage? Natürlich hat die Bank seinen Kunden darüber zu informieren, wenn eine Pfändung reinkommt. Das ist doch ihr Job. Oder seh ich das falsch?

Was mich an der nicht erfolgten Info aber am meisten stört ist der Umstand, dass ich die Kontopfändung für rechtswidrig erklären kann. Hintergrund ist die bei mir z. Zt. noch andauernde Lohnpfändung. Denn, von meinem Lohn wird mir der UNPFÄNDBARE Anteil ausbezahlt. Und dieser unpfändbare Teil ist rechtlich nicht mehr angreifbar bzw. pfändbar. Unabhängig davon, dass die Pfändungsfreigrenze bei einem P-Konto geringer ist als mein unpfändbarer Lohnanteil. Dazu muss ich einen entsprechenden Antrag beim AG bzw. beim zuständigen Rechtspfleger stellen. Wusste ich auch noch nicht. Aber der Tipp ist goldwert.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Natürlich hat die Bank seinen Kunden darüber zu informieren, wenn eine Pfändung reinkommt. Das ist doch ihr Job. Oder seh ich das falsch?


Ja, an sich siehst du das falsch.
Die meisten Banken machen das zwar, aber eigentlich gibt es dafür -meines wissens- keine Pflicht.
Der Gerichtsvollzieher muss dir nach Zustellung an die Bank eine Kopie des PfÜBs schicken.

quote:
Was mich an der nicht erfolgten Info aber am meisten stört ist der Umstand, dass ich die Kontopfändung für rechtswidrig erklären kann.


Nein, kannst du so einfach nicht.

quote:
Unabhängig davon, dass die Pfändungsfreigrenze bei einem P-Konto geringer ist als mein unpfändbarer Lohnanteil. Dazu muss ich einen entsprechenden Antrag beim AG bzw. beim zuständigen Rechtspfleger stellen


Das ist richtig, einen solchen Antrag kannst du stellen.
Aber das hat NICHTS mit irgendeiner "rechtswidrigkeit" der Kontopfändung selber zu tun.



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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Vielleicht ist das Wort "rechtswidrig" zu hoch gegriffen. Dennoch ist die Kontopfändung in meinem Fall nicht rechtens. Und meines Erachtens nach ist es auch nicht rechtens, dass mich bisher noch kein Schreiben irgend eines GV erreicht hat. Drei Wochen ist das nun her, dass die Bank davon weiß. MIR entsteht dadurch ein Nachteil. Denn ich seh mich schon dem Geld hinterher rennen, wenn der Antrag für mich positiv beschieden wird. Aber vielleicht ist genau das durch etwaige "Vetternwirtschaft" blankes Kalkül. In der Hoffnung, Zeit zu schinden wo ich von nichts etwas mitbekomme. Habe dahingehend nun meine Bank kontaktiert und um Übersendung der wichtigen Infos gebeten, damit ich den Antrag nach § 850 K ZPO stellen kann. Kann ja wohl nicht angehen das alles.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Dennoch ist die Kontopfändung in meinem Fall nicht rechtens.


Nein, das stimmt nicht. Ein Konto kann gepfändet werden, und da spielt es erstmal keine Rolle ob irgendwer schon deinen Lohn gepfändet hat.

quote:
Und meines Erachtens nach ist es auch nicht rechtens, dass mich bisher noch kein Schreiben irgend eines GV erreicht hat


Warum der GV dies (noch?) nicht gemacht hat ist mir tatsächlich auch nicht klar, hätte er machen müssen (829 II ZPO). Hat aber auf die wirksamkeit der Pfändung keine auswirkung.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Tiger123, dass das Nichtstun des GV keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Pfändung hat, war mir ja schon fast klar.

Scheinbar dürfen Gläubiger und alle anderen Beteiligten schalten und walten wie sie lustig sind, die müssen sich auch an keine Regeln halten (oder halten sich einfach nicht dran), nur mir als Schuldner sind bei allem die Hände gebunden.

Ich stelle mir nur gerade den Fall vor: Die erste Abrechnung der Bank ist erfolgt. Das überschießende Geld ist raus an den Gläubiger. Und lass es einen Tag später sein, dass das Gericht über meinen Antrag positiv entscheidet. ICH habe dann die Rennerei mein Geld (was bereits an den Gläubiger ausgekehrt wurde) wieder zu bekommen. Und warum? Weil ich offiziell zu spät in Kenntnis gesetzt wurde. Bekommt der GV dafür einen drüber? Nein! Und das ist es, was mir so dermaßen gegen den Strich geht. Sollen sie bei mir pfänden wie sie wollen (wenn ich kann, zahle ich auch), aber bitte fair.

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wende dich doch einmal während der Sprechzeiten an das zuständige Vollstreckungsgericht. Dort bei einem Rechtspfleger vorstellig werden und nachfragen, welcher GV das verantwortet und wieso dir der Beschluss immer noch nicht zugegangen ist. Stichwort ist hier in der Tat ggf. eine Erinnerung einzulegen (das ist so etwas wie eine Beschwerde). Auf jeden Fall darf man hier Erinnerung einlegen: Siehe beispielsweise http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-68952.html?s=1a7fdd0e6a51bef39b714cab50868502

quote:
Hat aber auf die wirksamkeit der Pfändung keine auswirkung.

Hinsichtlich der Wirksamkeit stimmt das (steht schließlich eine Ziffer weiter so drin). Aber wichtig sind hier ja offensichtlich Rechtsbehelfe und die Wahrung entsprechender Fristen. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wie es ausgeht, wenn der Schuldner hier nach 2 Monaten ein P-Konto beantragen würde und mit Verweis auf die nicht erfolgte Zustellung des Beschlusses an ihn eine Rückzahlung der pfändungsfreien Gelder verlangen würde. Ich denke, dass genau für dieses Detail (Fristen, Rechtsbehelfe) die Zustellung wichtig ist.

Eine der wichtigen Fragen ist auch, ob der GV den Beschluss an den Schuldner zustellen sollte oder ob der Gläubiger versichert hat, es zu tun und es (böswillig?) nicht tat, beispielsweise um den Schuldner die Fristen zur Umstellung aufs P-Konto zu versauern o.ä. Hier ist durchaus interessant, was das Vollstreckungsgericht und insbesondere der handelnde GV dazu zu sagen hat.

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-- Editiert mepeisen am 11.11.2014 13:08

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Das Gericht bzw. der Rechtspfleger wird mich dann mit Sicherheit an den für mich zuständigen GV verweisen. Ob ich schon mal selbst Kontakt zu dem GV aufnehmen soll?
Ich weiß ja jetzt wirklich gar nichts. Habe kein Aktenzeichen. Weiß nicht, welcher RA den Gläubiger nun vertritt.

Das ist im Grunde genommen alles eine riesengroße Sauerei. Schulden hin oder her. Was glaubt der Gläubiger denn, was bei mir noch zu holen ist?! Das ich Millionen auf meinem Konto horte während mein Lohn gepfändet wird?! Könnte platzen vor Wut. Mit welchem Recht darf man so übergangen werden?! Meiner Meinung darf dürfte der Beschluss beim Drittschuldner erst seine Wirksamkeit erlangen, wenn eine nachweisliche Zustellung an den Schuldner erfolgt ist. Dann würde auch das Tricksen aufhören den Schuldner immer irgendwie bei allem zu umgehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Natürlich hat die Bank seinen Kunden darüber zu informieren, wenn eine Pfändung reinkommt. Das ist doch ihr Job. Oder seh ich das falsch? <hr size=1 noshade>

Nein, Banken sind tatsächlich dazu nicht verpflichtet wenn man das nicht gesondert vertraglich vereinbart hat.



quote:<hr size=1 noshade>Und meines Erachtens nach ist es auch nicht rechtens, dass mich bisher noch kein Schreiben irgend eines GV erreicht hat. <hr size=1 noshade>

Doch, wenn es ein "Unfall" war, das Schreiben einfach verloren gangen ist, dann ist das Pech und tatsächlich rechtens. Denn für die Zustellung ist vom Gesetz her keine Form mit Zustellnachweis vorgesehen.

"Nicht rechtens" wäre es wenn da mit Absicht etwas "gedreht" wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Bekommt der GV dafür einen drüber? Nein! <hr size=1 noshade>

Doch, aber schuld muss er daran sein, ohne Schuld keine Strafe.



quote:<hr size=1 noshade>Ob ich schon mal selbst Kontakt zu dem GV aufnehmen soll? <hr size=1 noshade>

Ja, das wäre mal eine gute Idee.
Inzwischen scheint da tatsächlich auf dem Postweg etwas verloren gegangen zu sein ...



quote:<hr size=1 noshade>Was glaubt der Gläubiger denn, was bei mir noch zu holen ist?! Das ich Millionen auf meinem Konto horte während mein Lohn gepfändet wird?! <hr size=1 noshade>

Da wärst Du nicht die erste wo das so wäre.

Das nächste wo gepfändet wird wäre dann in der Regel Vermieter, Versicherungen und die Rentenanstalt.



quote:<hr size=1 noshade>Mit welchem Recht darf man so übergangen werden?! <hr size=1 noshade>

Mit dem Recht und Kraft des Gesetzes.



quote:<hr size=1 noshade>Dann würde auch das Tricksen aufhören den Schuldner immer irgendwie bei allem zu umgehen. <hr size=1 noshade>

Der Überraschungseffekt hat schon seinen Sinn.
Warum sollte man es dem Schuldner ermöglichen noch schnell alles in Sichterheit zu bringen?

Das man "den Schuldner umgeht" wie Du das so schön beschreibst, ist nicht mehr als ausgleichende Gerechtigkeit, schlieslich wurde der Gläubiger (bzw. die Zahlung an ihn) zuerst übergangen.





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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

quote:
Doch, wenn es ein "Unfall" war, das Schreiben einfach verloren gegangen ist ...


quote:
Inzwischen scheint da tatsächlich auf dem Postweg etwas verloren gegangen zu sein ...


Genau. Und den Weihnachtsmann samt Osterhasen gibt es wirklich.
Die ganze Sache ist doch nicht koscher, da kann man mir sagen was man will. Ich ziehe in einen anderen Ort. Ich wechsle die Bank. Es sind nie Zahlungen an den Gläubiger geleistet worden. Aber auf einmal wird versucht, mir das Konto zu pfänden. Ja nee, ist klar.


quote:
Das nächste wo gepfändet wird wäre dann in der Regel Vermieter, Versicherungen und die Rentenanstalt.


Na, soweit kommt das noch. Woher stammen denn dann all die Daten schon wieder?!


quote:
Der Überraschungseffekt hat schon seinen Sinn.
Warum sollte man es dem Schuldner ermöglichen noch schnell alles in Sicherheit zu bringen?


Ich versuche es mal so zu formulieren. Wenn ich Vermögen hätte, was ich in Sicherheit bringen müsste, dann hätte ich erst gar keine Schulden. Denn dann könnte alles bezahlt werden. Klingt komisch, aber ja, ich zähle mich zu dem geringen Teil Schuldner, die ihre Schulden auf den Cent selbständig über Jahre ehrlich abtragen wollen, statt es sich einfach zu machen und die zwei Finger zu heben. Letzteres geht für den Gläubiger zwar schneller, aber kommt er so an die volle Höhe der Verbindlichkeit? Nein. Wäre mir auch neu in einem Insolvenzverfahren. Wo kein Geld da ist, ist nichts da. Entweder schnell mit wenig Kohle, oder aber es dauert länger und man bekommt sein Geld in voller Höhe. Aber genau das ist es, was die Gläubiger nicht verstehen (wollen). Beides geht eben nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Ich ziehe in einen anderen Ort.


Wenn ich Raten müsste würde ich raten dass dies der Grund ist warum du noch keine Post bekommen hast.

Ich nehme mal stark an das du dem Gläubiger deine neue Anschrift nicht mitgeteilt hast? Dann wird die der Gläubiger (und damit der GV) noch gar nicht kennen...
Ich hoffe du hast einen Nachsendeauftrag von deinem alten Wohnort?
Ansonsten bringt es dir erstmal nicht viel dich da aufzuregen. Wenn du von jemanden Geld haben wollen würdest, wärst du mit einem "ich meld mich schon wenn ich irgendwann mal was zahlen kann" auch nicht sehr glücklich... (das sind nunmal die unterschiedlichen Interessen, je nachdem ob man Gläubiger oder Schuldner ist).

Was ICH als erstes machen würde wäre mal höflich bei der Bank nachfragen ob ich eine Kopie des Pfändungsbeschlusses haben kann. Die haben den ja, und da sollten alle wichtigen Daten drinnen stehen (welches Gericht hat dies gemacht, welcher GV hat diesen Beschluss der Bank zugestellt, welche Anschrift steht im Beschluss etc...).

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-- Editiert Tiger123 am 11.11.2014 15:02

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Klingt komisch, aber ja, ich zähle mich zu dem geringen Teil Schuldner, die ihre Schulden auf den Cent selbständig über Jahre ehrlich abtragen wollen, <hr size=1 noshade>

Siehst Du, dfa liegt der Hase im Pfeffer.
Du bist eine der 2% die das machen. Das Problem: die Gesetze sind logischerweise auf die anderen 98% ausgelegt ...



quote:<hr size=1 noshade>Woher stammen denn dann all die Daten schon wieder? <hr size=1 noshade>

Es gibt Mittel und Wege der legalen Datenbeschaffung.

Deine Vermieter bekomme ich aus dem Grundbuchamt, die Daten der Rentenversicherung aus dem Internet, ...



Ist halt die Frage, wie weit man einen Schuldner piesackt. Er darf halt nicht frustiert hinschmeißen, dann hat man sich keine Gefallen getan.
Ich mach das immer sehr individuell und habe damit beste Erfahrungen gemacht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Die ganze Sache ist doch nicht koscher, da kann man mir sagen was man will. Ich ziehe in einen anderen Ort. Ich wechsle die Bank. Es sind nie Zahlungen an den Gläubiger geleistet worden. Aber auf einmal wird versucht, mir das Konto zu pfänden. Ja nee, ist klar.



"Gerichtsvollzieher können seit Anfang 2013 Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen."

Quelle:https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/gerichtsvollzieher-und-co-private-bankkonten-werden-haeufiger-durchleuchtet/9804034.html


quote:
Das nächste wo gepfändet wird wäre dann in der Regel Vermieter, Versicherungen und die Rentenanstalt.

Na, soweit kommt das noch. Woher stammen denn dann all die Daten schon wieder?!


Den Vermieter bekommt man relativ einfach heraus.

Sollten Sie in einer Genossenschaftswohnung wohnen, kann der Gl. sogar Ihre Mitgliedschaft kündigen.

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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Jetzt kann ich verstehen, warum 98 % der Schuldner hinschmeißen. Kein Wunder, wo wir doch angeblich im Land des Datenschutzes leben.

Zum Thema Umzug: Das bin ich schon vor über einem Jahr. Und lt. PfÜB kennt der Gläubiger bzw. sein Vertreter meine neue Anschrift.
Meine Bank war netterweise so freundlich, mir die Unterlagen zu mailen. Ist ganz interessant. Vor allem wenn ich sehe, dass sich die Position "bisherige Vollstreckungskosten" auf rund € 143,00 beläuft. WOFÜR?
Wie gesagt, ich habe nichts, rein gar nichts, seit Zustellung des Urteils gehört. Habe ja nicht einmal Antwort auf mein Schreiben erhalten, dass eine Zahlung aus den und den Gründen z. Zt. nicht möglich ist. Selbst mein Bausparvertrag, der allerdings vor zwei Monaten schon aufgelöst wurde, steht in dem Wisch drin. Das ist doch nicht normal. Kein Wunder, dass immer mehr Schuldner Wege finden, das bisschen "Vermögen" was zum Leben gebraucht wird, zu schützen.

UND, welch Zufall, hat der Gläubigervertreter sein Konto bei der gleichen Bank wie ich. Ach ja, Zufälle gibt's im Leben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

"bisherige Vollstreckungskosten" auf rund € 143,00 beläuft. WOFÜR?
-> Das sollte eigentlich im PfÜB (bzw. in einer Anlage) aufgeschlüsselt stehen...



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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Tiger123, die Kosten setzen sich lt. Anlage wie folgt zusammen:
Mahnkosten € 20
ZVA (was auch immer das heißen mag) € 49,27
GV-Kosten € 73,55

Die hohen GV-Kosten machen mich stutzig.

Der entsprechende Antrag ans Gericht ist jedenfalls schon raus. Werde mich nun noch mit entsprechender GV in Verbindung setzen und nachhaken, wo das Problem liegt, dass ich seit offiziell drei Wochen in Unkenntnis über den Vorgang bin.

-- Editiert Nugget am 11.11.2014 16:46

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

"ZVA" bedeutet üblicherweise "Zwangsvollstreckungsauftrag", in diesem Fall wohl an den Gerichtsvollzieher (Betrifft also nicht DIESEN PfÜB)

Also irgendwann hat der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit etwas beauftragt (z.B. Vermögensauskunft - Evtl. auch mit den oben schon genannten Auskünften, wo du Konten hast usw...?).
Um was es sich da Konkret gehandelt hat kann man hier natürlich nicht beantworten.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kein Wunder, wo wir doch angeblich im Land des Datenschutzes leben. <hr size=1 noshade>

Ich wúndere mich immer wieder wie viele Leute glauben "Datenschutz = Täterschutz".
Natürlich verhindert der Datenschutz nicht die Durchsetzung von Urteilen ...



Wenn man wissen will wie das mit den Daten gelaufen ist, muss man nachforschen, notfalls sogar gerichtlich klagen.
Spekulationen bringen nichts.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#29
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Soooo...in meinem "PfÜB-Krimi" gibt es doch tatsächlich Neuigkeiten.
Man wundere sich und staune, mir ist doch tatsächlich gestern vom Gericht der PfÜB zugestellt worden. Nun frage ich mich natürlich, wie das alles zusammenpasst. PfÜB wird der Bank am 23.10. von GV zugestellt. Am 13.11., also 3! Wochen später, wird mir der PfÜB vom Gericht zugestellt.

Hat da wer 'ne Erklärung?

Und zum ach so tollen Datenschutz in diesem Land, und das GV neuerdings so viele Auskünfte ziehen dürfen: Wie schön, dass Mietverhältnis und Auto über meinen Lebensgefährten laufen. Und darüber darf jetzt jeder denken was er mag. Das kommt dann nämlich davon, wenn Gläubiger es übertreiben. Sonst würden sie einem nämlich noch glatt die Existenz weg pfänden und dann gäbe es gar kein Geld. Und um das zu verhindern ist manches Vorgehen nur legitim.

-- Editiert Nugget am 14.11.2014 09:25

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hattest du Erinnerung eingelegt? Wenn ja war das wohl die Reaktion darauf, um die fehlende Zustellung zu heilen. Andernfalls könnte man einmal höflich nachfragen, wieso das Gericht hierfür 3 Wochen gebraucht hat und man so der Gefahr ausgesetzt war, das P-Konto nicht mehr fristgerecht beantragen zu können. Aber wie gesagt: Höflich nachfragen... :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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