Hallo, ich habe seit dem Jahr 2006 wieder ein bestehendes Konto benutzt. Nachdem die erste Gehaltszahlung dort eingegangen ist, wurde mir mitgeteilt, dass das Konto zwischenzeitlich zwangsaufgelöst wurde, da über einen längeren Zeitraum kein Geld eingegangen ist. Vorher hatte mich die Bank über die Zwangs-auflösung nicht informiert. Auf jeden Fall wurde das Konto wieder aktiviert und ich nutze seitdem Online-Banking. In dem Gespräch mit der Kundenberaterin wurde auch darüber gesprochen, dass sich die Gebühren beim Online-Banking reduzieren. Ich habe natürlich auf den Online-Auszügen meine Bewegungen auf dem Konto kontrolliert. Leider nur nicht die Beträge die von der Bank in Rechnung gestellt wurden (Kontoführungsgebühren). Etwas nachlässig aber ich war beruflich . sehr eingespannt. Während meines Urlaubes im September ist mir dann aufgefallen, dass sich die Gebühren auf keinen Fall verringert haben. Die Bank nimmt Gebühren für jede Überweisung, Gehaltszahlung, EC-Kartenzahlung, Dauerauftrag. In zwei Gesprächen mit der Bank (Callcenter und Vertreterin der Kundenberaterin) wurde mir zunächst bestätigt, dass die Gebühren neu berechnet werden. Erst auf nochmaliges Nachfragen hin, erklärte die Kundenberaterin, die zwischenzeitlich aus dem Urlaub zurückgekehrt war, das dies nicht der Fall ist. Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass ich mit der Bank für das Online-Banking eine entsprechende Vereinbarung hätte abschließen müssen. Von der Kundenberaterin wurde ich hierauf aber nicht hingewiesen, obwohl die Gebühren seinerzeit Thema waren im Gespräch. Ich habe mich auch schriftlich an die Bankleitung gewandt mit der Bitte um Erstattung der Gebühren. Es erfolgte keine Reaktion. Auch mit dem Rechnungsabschluss 31.12.2008 wurden wieder die überhöhten Gebühren abgebucht. Ich habe mich dazu entschieden die Bank zu wechseln, da das Vertrauen zur Bank nicht mehr da ist.
Habe ich irgendeine Möglichkeit die Bankgebühren zurückzubekommen?
Kontoführungsgebühren Online-Banking
10. Januar 2009
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Frage vom 10. Januar 2009 | 23:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontoführungsgebühren Online-Banking
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 12. Januar 2009 | 08:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo, ich bin nicht sicher ob ich sie richtig verstanden habe. Also das Online-Banking wurde durch die Bank ermöglicht seit 2006. Ebenfalls wurde in dem Kundengespräch über die reduzierten Gebühren gesprochen. Tatsächich habe ich aber auch mein Konto seit 2006 Online geführt. So wie ich sie verstanden habe, hätte die Bank die Gebühren in der Höhe nicht erheben dürfen. Ist das richtig?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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