Kontoauszüge von gelöschtem Konto?

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)
Kontoauszüge von gelöschtem Konto?

Hallo.

Kontoinhaber stirbt, das Konto wird von den Erben aufgelöst - allerdings erst nach ca. einem halben Jahr, da kein Testament und keine Kontovollmachten vorliegen und ein Erbschein verlangt wird. Vom Tod des Kontoinhabers bis zur Auflösung war das Konto von der Bank gesperrt.

Nach der Kontoauflösung werden die Kontoauszüge der Sperrzeit von den Erben entsorgt, da kein Grund erkennbar war, diese aufzuheben.

Nun werden diese von anderer (behördlicher) Seite aus überraschend verlangt.

Meine Fragen: Werden die Daten nach Auflösung des Kontos gelöscht oder von der Bank gespeichert?

Falls gespeichert: Wie lange, und können die Erben sich diese schriftlich aushändigen lassen, sprich sich diese Kontoauszüge erneut aushändigen lassen?

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Unterlagen werden von der Bank mindestens 10 Jahre gespeichert. Gegen Zahlung entsprechender Gebühren kann man sich daher problemlos Duplikate aushändigen lassen.

-----------------
" "

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)



Vielen Dank für die Auskunft.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen