das Gericht hat die 1. Stufe zur Auskunftserteilung damit beschieden, dass die Vermögensaufstellung ausreichend sei.
Es sind keine nachweisbaren Kapitalerträge oder Einkommen und unbekannte Entnahmen/Schenkungen angeführt, die aus den Kontenständen abzuleiten sind.
Habe ich als Pflichtteilsberechtigter trotzdem Anspruch auf Kontoasukunft??
Gibt es aussergerichtliche/Schufa Möglichkeiten da ran zu kommen??
Komme ich über eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft weiter?
-- Editiert von hesixvs am 16.05.2006 16:31:53
Kontoauskunft als Pflichtteilsberechtigter
8. Mai 2006
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Frage vom 8. Mai 2006 | 19:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoauskunft als Pflichtteilsberechtigter
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