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Konto von Schuldnern ist künftig bei Pfändungen geschützt - 1/1
AFP vom 24.04.2009   |   5529 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Konto von Schuldnern ist künftig bei Pfändungen geschützt

BGesetz soll 2010 in Kraft sein

Schuldner sind künftig besser bei Pfändungen geschützt. Der Bundestag beschloss die Einführung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos: Schuldner verfügen damit über einen Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als sogenanntes P-Konto geführt wird. Dann kann es wegen einer Pfändung nicht mehr blockiert oder von der Bank sogar gekündigt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, dann soll es binnen zwölf Monaten in Kraft treten, voraussichtlich Mitte 2010.

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Bislang kann jeder Gläubiger mit einem gerichtlichen Beschluss das Konto eines Schuldners pfänden lassen - einschließlich des Pfändungsfreibetrages von 985,15 Euro, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte. Der Schuldner muss dieses Guthaben, das ihm zusteht, erst in einem aufwendigen und bürokratischen Verfahren vor Gericht geltend machen. Dabei vergeht häufig viel Zeit, so dass der Schuldner wochenlang ohne Geld auskommen muss und seine laufenden Kosten wie Miete und Strom nicht mehr über das Konto zahlen kann.

Ein Girokonto sei aber heute die Voraussetzung für die Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben, erklärte Zypries. Vermieter schlössen ohne Kontoverbindung keinen Mietvertrag ab, Telefon- und Stromversorger buchten ihre Rechnungen per Lastschrift ab, Arbeitgeber überwiesen Gehalt oder Lohn aufs Konto. Mit dem P-Konto würden Verbraucher nicht mehr vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen Schuldenkreislauf gedrängt.

24. April 2009 - 10.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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