Konto gewechselt -> Lastschrift konnte nicht abgebucht werden -> CCS Inkasso

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476690-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Konto gewechselt -> Lastschrift konnte nicht abgebucht werden -> CCS Inkasso

Guten Abend,

heute zog ich ganz überrascht einen Brief der Firma "CCS Inkasso" aus dem Briefkasten; darin zwei Zahlungsaufforderungen. Zwei von mir getätigte Kartenzahlungen in einer Drogeriekette konnten nicht abgebucht werden. Ich erfuhr natürlich von nichts, da das Konto zu diesem Zeitpunkt bereits seit wenigen Stunden geschlossen war (Ergo: Kontowechsel und Abbuchungszeitpunkt haben sich also am gleichen Tag knapp verpasst -> tatsächlich ein wenig "dämlich" von mir).

Ich soll nun insg. über 115 Euro für zwei Hauptforderungen von ca. 11 und 12 Euro begleichen. Gefallen lasse ich mir natürlich folgende Beträge:
- Rücklastschriftverfahren: 2 x 2,90€
- Adressermitlungskosten: 1 x 10€

Nun folgen aber weitere, die ich ein wenig überzogen finde:
- "Verzugsschaden der XXXX GmbH (Geldinstitut der Drogerie)": 2 x 9,90€ -> nach meinen bisherigen Recherchen gibt es einen solchen Betrag überhaupt nicht und darf auch rechtlich nicht eingefordert werden.
- Geschäftsgebühren: 15€ + 33,75€
- Auslagen: 3€ + 6,75€

Wie genau soll ich nun vorgehen? Einfach die Hauptforderungen + Rücklastschriftverfahren + Adressvermittlungskosten + 5€ Pauschale für evtl. Zinsen überweisen?! Ich ahne, dass dann ein nächster Brief kommt, in welchem ich dazu aufgefordert werde, die drei zuletzt genannten Posten zu begleichen.

Ich wäre für Tipps wirklich dankbar.
Viele Grüße.





-- Editiert von fb476690-64 am 18.10.2017 22:45

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo,

die Hauptforderung und die Rücklastschriftkosten solltest du sofort überweisen. Ebenso 15 + 3 € für 1 Geschäftsgebühr und 20% Auslagenpauschale. Für die Adressermittlungskosten kann man nochmal 5 € rechnen, die Zinsen dürften zu vernachlässigen sein sein. Etwa 52 € sind wohl berechtigt. Das überweisen mit dem Vermerk "Verrechnung mit Hauptforderung und Rücklastgebühren" sowie ein Schreiben (Einwurfeinschreiben) an das Inkasso mit der genauen Aufstellung, was im Überweisungsbetrag enthalten ist.

Weitere Briefe sind wahrscheinlich, kann man aber ignorieren und abheften. Ein Mahnbescheid ist bei solch geringen Summen erfahrungsgemäß unwahrscheinlich. Falls doch einer kommt, Widerspruch einlegen, danach dürfte Ruhe sein.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auf Inkassokosten gibt es keinen Anspruch. Daher 0,00€ statt 18€. Warum? Ingenico und CCS Inkasso gehören zu demselben Konzern.
Adressermittlung nur, wenn die von der Bank des Schuldners in Rechnung gestellt wurden. Da sollte man nachfragen. Denn wir hatten die schon mal hier im Forum dabei erwischt, dass sie die 10€ frei erfunden hatten.

Der "Verzugsschaden Ingenico" ist frei erfunden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb476690-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

http://www.123recht.net/Ikea-Ploeckl-Inkasso-__f514913.html

Wie mir scheint, gibt es aber auch Leute, die nach einem solchen Vorgehen vor Gericht gezogen wurden und verloren. :sweat:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb476690-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

CCS Inkasso scheint tatsächlich ein lustiger Haufen zu sein. Ich habe eben einmal angerufen und nachgefragt, was mit "Verzugsschaden" gemeint sein soll und gesagt, dass ich der Auffassung sei, dass es einen solchen Posten gar nicht gäbe. Plötzlich meinte die Dame zu mir, die Geschäftsgebühr sei ohnehin zu hoch angesetzt, ich solle die 33,75€ durchstreichen und nur 15,00€ überweisen. Die zu bezahlenden Auslagen wurden ebenfalls halbiert. Ich habe also mit nur einem kurzen Anruf, einer kleinen Nachfrage bereits fast 25€ "gespart". Wahnsinn...

Da scheinen die Beträge wirklich gewürfelt zu werden.

-- Editiert von fb476690-64 am 19.10.2017 10:41

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#5
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Mit Inkassos telefoniert man nicht!

Gut, in diesem Fall scheint es ja mal was genützt zu haben. Die eine Geschäftsgebühr hatte ich oben bewusst mit aufgenommen, um ein solches Ergebnis wie im Plöckl-Ikea-Fall möglichst zu vermeiden. Adressermittlung kann man auch ganz rauslassen. Dann also nur HF+RüLa+15 € überweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auch die 15€ sind 15€ zu viel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von fb476690-64):
CCS Inkasso scheint tatsächlich ein lustiger Haufen zu sein. Ich habe eben einmal angerufen und nachgefragt, was mit "Verzugsschaden" gemeint sein soll und gesagt, dass ich der Auffassung sei, dass es einen solchen Posten gar nicht gäbe. Plötzlich meinte die Dame zu mir, die Geschäftsgebühr sei ohnehin zu hoch angesetzt, ich solle die 33,75€ durchstreichen und nur 15,00€ überweisen. Die zu bezahlenden Auslagen wurden ebenfalls halbiert. Ich habe also mit nur einem kurzen Anruf, einer kleinen Nachfrage bereits fast 25€ "gespart". Wahnsinn...

Da scheinen die Beträge wirklich gewürfelt zu werden.

-- Editiert von fb476690-64 am 19.10.2017 10:41


Man kann nur hoffen, dass die sich beim nächsten schreiben auch noch daran erinnern....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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