Konto gesperrt wegen Kontakt von Interessent

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Konto gesperrt wegen Kontakt von Interessent

Hallo!
Habe da mal eine Frage weil mich das echt bewegt.
Ein Kumpel hat bei eb.y seine Fahrräder angeboten. Irgendwann kam mal eine Anfrage von einem Interessenten der sich für ein Bauteil an einem Fahrrad interessierte und seine Telefnnr mitschickte. Das brachte den Kumpel auf die Idee, daß er das Fahrrad zerlegen und in Einzelteilen anbieten kann. Also beendete er das Angebot (ohne Gebote, mit dem klick auf: Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf) und zerlegte das Fahrrad und stellte die Einzelteile wieder ein. Daraufhin wurde das Konto für eine Woche gesperrt mit dem Vorwurf, es hätte einen Verkauf an eb.y vorbei gegeben. Mein Kumpel antwortete darauf und erklärte sich aber man hielt trotz der Aufklärung an der Sanktion fest. Nach einer Woche wurde das Konto wieder freigegeben und er konnte weiter anbieten.
Nun hat letzte Woche so ein nervtötender Interessent 5 Mails am Tag geschrieben weil er zwei Fahrräder billiger und sofort haben wollte und hat 2 mal seine Telefonr. mitgeschickt. Mein Kumpel hat ihn nicht kontaktiert und kein Angebot beendet, die Auktion des einen Rades lief ohne Bieter aus. Daraufhin wurde das Konto meines Kumpels dicht gemacht und er lebenslang von eb.y ausgeschlossen. Er hat auch darauf geantwortet aber die raffen nichts und werfen ihm vor, er hätte drei Mails mit einer Telefonnr rausgeschickt, dabei waren das die Mails von dem Interessenten.
Meine Erfahrung ist auch die, daß es fast egal ist was Du denen erzählst, es ist wie bei Erdogan, Du bist der Terrorist und fertig, selbst wenn du das was man dir vorwirft nicht getan hast und das sogar beweisen kannst und willst.
Ich weiß zwar, daß das ein Unternehmen ist, daß machen kann was es will, aber es ist nicht das erste Mal, daß ich erlebe daß man so abgefertigt wird. Gibt es keine Möglichkeit sich auf rechtsstaatliche Prinzipien zu berufen. Schliesslich ist man aufgrund einer VERMUTUNG hart verurteilt worden, das Gegenteil kann mühelos bewiesen werden aber die wollen das nicht anerkennen.
Man kann ja auch nicht den aburteilen der die Drogen angeboten bekommt. Wenn das hier so ein kleiner Supermarkt wäre, ok, dann könnte man woanders hingehen, aber eb..y ist sozusagen Monopolist.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Schliesslich ist man aufgrund einer VERMUTUNG hart verurteilt worden


Falsch. Eb.ay ist kein Gericht, sondern ein Unternehmen. Es besteht kein Anspruch auf ein Konto dort. Und wenn das Unternehmen zum Ausdruck bringt, an einer weiteren Zusammenarbeit nicht interessiert zu sein, dann ist das so.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Das weiß ich, habe ich ja geschrieben. Da es sich hier um eine Riesen Plattform handelt finde ich es interessant, ob so ein Monopolist aus jedwedem Grund Vertragpartner ablehnen darf, die sich nachweislich nicht vertragswidrig verhalten haben.
Ich habe z.B. in vielen Großmärkten Hausverbot weil ich Pfandsammler bin. Die können mir nicht verbieten die Pfandflaschen da abzugeben, aber sie können mir verbieten das Gelände zu betreten. Das ist genau das Gleiche. Allerdings bin ich auch da noch nicht sicher daß das mit allen Rechten vereinbar ist. Ich suche eben noch den Haken wie man sich gegen solche Diskriminierung wehren kann. Wenn Bewerberinnen mit Kopftuch entschädigt werden weil sie aufgrund dessen die Arbeitsstelle nicht bekamen, dann muß es doch auch eine Möglichkeit geben, Konzerne dazu zu bringen keine Willkür gegenüber Kunden walten zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Gibt es keine Möglichkeit sich auf rechtsstaatliche Prinzipien zu berufen.

Doch.
Nur investiert keiner den Gegenwert eines Kleinwagens, um das durch alle Instanzen prüfen zu lassen, damit er eventuell gewinnt. Damit der Vertragspartner dann nach gewonnenem Verfahren einfach legal fristgerecht kündigt. Und man dann mit wesentlich weniger Erfolgsaussichten noch mal dagegen klagt. Und wieder den Gegenwert eines Kleinwagens investiert.



Zitat (von papalagi):
ob so ein Monopolist aus jedwedem Grund Vertragpartner ablehnen darf, die sich nachweislich nicht vertragswidrig verhalten haben.

1. ist es kein Monopolist wie diverse Gerichte bereits festgestellt haben
2. ist es ein Prinzip des Rechtstaates, das (bis auf wenige Ausnahmen) kein Unternehmen mit einem Verbraucher Verträge eingehen muss - egal ob Monopolist oder nicht.



Zitat (von papalagi):
Meine Erfahrung ist auch die, daß es fast egal ist was Du denen erzählst, es ist wie bei Erdogan, Du bist der Terrorist und fertig

Eine schöne Zusammenfassung.
Gilt im übrigen auch für Paypal...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Daraufhin wurde das Konto meines Kumpels dicht gemacht und er lebenslang von eb.y ausgeschlossen.


Die Kontensperrung war vielleicht unzulässig, und hätte bis zum Vertragsende erhalten bleiben müssen: bei einer ordentlichen Kündigung also 2 Wochen ( da eine fristlose Kündigung vermutlich nicht gerechtfertigt gewesen war. )

Zitat:
Gibt es keine Möglichkeit sich auf rechtsstaatliche Prinzipien zu berufen.


Bei einer marktbeherrschenden Stellung dürfte eBay Kunden/Interessenten nicht ausschließen. Es kommt auf die Definition des "Marktes" an, über dessen Alleinbeherrschung man entscheiden will:

.....
Bundeskartellamt: eBay hat jedenfalls bei Festpreisangeboten keine marktbeherrschende Stellung ( 2009 )

„Das bedeutet jedoch nicht, dass wir eindeutig festgestellt hätten, dass Ebay keine marktbeherrschende Stellung hat", betonte das Bundeskartellamt. Über diese Frage sei keine abschließende Entscheidung getroffen worden. ( 2010 )

LG Fürth: eBay kein „marktbeherrschendes Unternehmen" ( 2013) Internet-Auktionshäuser stünden eben nicht lediglich im Wettbewerb untereinander, sondern konkurrierten darüber hinaus auch mit sämtlichen anderen Angeboten für Online-Handel. Auf einem so definierten Markt wird aus dem Platzhirsch eBay dann eben schnell ein Anbieter unter vielen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

So ist es, auch Ebay muss sich an die eigenen AGB halten und diese geben eine fristlose Sperrung unter diesen Umständen mMn nicht her. Rechtlich gibt es aber praktisch keine Handhabe gegen Entscheidungen von Ebay, werden Rechtsmittel eingelegt, dann schiebt Ebay die ordentliche Kündigung hinter her. Immerhin hat man es gewagt an der Unfehlbarkeit von Ebay zu zweifeln und da gibt es dann natürlich keine Basis mehr für eine Geschäftsbeziehung.




0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.076 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen