Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Weitergabe von Kontaktdaten.
- Ich biete eine Dienstleistung an
- Es wird eine Anfrage über ein Webformular auf meiner Webseite von einem potentiellen Kunden gestellt
- Vor dem "Senden" - Button habe ich folgende Option: "Weitergabe der Kontaktdaten an weitere Anbieter", die der Kunde mit einer Checkbox an- oder aushaken kann. Daneben soll dann ein Link mit einer Erklärung noch eingebaut werden
- Die Kontaktdaten (sofern der Kunde dies Genehmigt hat), werden dann ebenfalls auf eine weitere Webseite transferiert, in der andere Anbieter die Kontaktdaten ebenfalls sehen können
Folgende persönliche Daten sollen übermittelt werden:
- Name
- Vorname
- Emailadresse
- Telefon / Handy (Optional)
Ist das zulässig?
Kontaktdaten weitergeben und Transfer auf andere Webseite nach Einwilligung
1. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2016 | 08:43
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktdaten weitergeben und Transfer auf andere Webseite nach Einwilligung
Fragen zum Datenschutz?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2016 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatIst das zulässig? :
Nein, denn es fehlt die entsprechende Datenschutzerklärung. Die sollte man dann in den Link mit der Erklärung ein gebaut werden.
Dann sollte das kein Problem sein.
Als Unternehmer sollte man sich wenn alles steht eine Prüfung/Beratung von Profis gönnen. Die gibt es hier http://frag-einen-anwalt.de/.
Denn Abmahnungen oder scheitern des Geschäftsmodells ist wesentlich teuer als so eine Prüfung/Beratung.
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 12:38
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
das heißt, sobald man einen Link auf die Datenschutzerklärung einbaut, sollte das möglich sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2017 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
Ja es sollte.
Ob es dann auch ist, müsste dann halt geprüft werden.
#4
Antwort vom 4. Januar 2017 | 00:15
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
... und dazu noch wichtig : Die Einwilligung muss gut dokumentiert werden Insb auch der der Zeitpunkt, um was im Bedarfsfall vorweisen zu können.
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