Kontaktdaten weitergeben und Transfer auf andere Webseite nach Einwilligung

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktdaten weitergeben und Transfer auf andere Webseite nach Einwilligung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Weitergabe von Kontaktdaten.
- Ich biete eine Dienstleistung an
- Es wird eine Anfrage über ein Webformular auf meiner Webseite von einem potentiellen Kunden gestellt
- Vor dem "Senden" - Button habe ich folgende Option: "Weitergabe der Kontaktdaten an weitere Anbieter", die der Kunde mit einer Checkbox an- oder aushaken kann. Daneben soll dann ein Link mit einer Erklärung noch eingebaut werden
- Die Kontaktdaten (sofern der Kunde dies Genehmigt hat), werden dann ebenfalls auf eine weitere Webseite transferiert, in der andere Anbieter die Kontaktdaten ebenfalls sehen können

Folgende persönliche Daten sollen übermittelt werden:
- Name
- Vorname
- Emailadresse
- Telefon / Handy (Optional)

Ist das zulässig?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von vished):
Ist das zulässig?

Nein, denn es fehlt die entsprechende Datenschutzerklärung. Die sollte man dann in den Link mit der Erklärung ein gebaut werden.

Dann sollte das kein Problem sein.



Als Unternehmer sollte man sich wenn alles steht eine Prüfung/Beratung von Profis gönnen. Die gibt es hier http://frag-einen-anwalt.de/.
Denn Abmahnungen oder scheitern des Geschäftsmodells ist wesentlich teuer als so eine Prüfung/Beratung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt, sobald man einen Link auf die Datenschutzerklärung einbaut, sollte das möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ja es sollte.

Ob es dann auch ist, müsste dann halt geprüft werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

... und dazu noch wichtig : Die Einwilligung muss gut dokumentiert werden Insb auch der der Zeitpunkt, um was im Bedarfsfall vorweisen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

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