Kontaktaufnahme mit Vermieter nicht möglich

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458305-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktaufnahme mit Vermieter nicht möglich

Hallo,

ich habe momentan folgendes Problem: Ich bin Mieter und möchte in meiner Wohnung gerne den bestehenden Teppich durch Laminat ersetzen. Mir ist klar, dass darüber der Vermieter zu entscheiden hat. Die Kontaktaufnahme zu ihm ist allerdings nur über die Hausverwaltung möglich. Mit dieser habe ich schon seit einem Monat mehrfach telefoniert- es hieß, sie hätte mein Anliegen an den Eigentümer weitergetragen. Leider meldet sich der aber weder bei der Hausverwaltung noch bei mir.
Meine Frage ist: Hat der Eigentümer irgendeine Verpflichtung auf meine Anfrage einzugehen oder kann er mich auch komplett ignorieren?

Vielen Dank im Voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb458305-34):
Mir ist klar, dass darüber der Vermieter zu entscheiden hat.

Mir nicht. Hast du mal die Möglichkeit geprüft, das Laminat auf den Teppich zu legen? Die Türen darfst du natürlich nicht kürzen, aber vielleicht kann man da ja mit Unterlegscheiben was machen. Bei deinem Auszug nimmst du das Laminat dann einfach mit und der Vermieter hat wieder seinen Teppich.

Zitat (von fb458305-34):
Hat der Eigentümer irgendeine Verpflichtung auf meine Anfrage einzugehen oder kann er mich auch komplett ignorieren?
Wenn der Teppich noch funktionstüchtig ist, kann er dich ignorieren. Wenn der Teppich nicht mehr zu gebrauchen ist, dann kann das ein Mangel sein. Und auf eine entsprechende Mängelmeldung und Forderung nach Beseitigung müsste der Vermieter reagieren. Wobei er dann natürlich einfach einen neuen Teppich reinlegen könnte.

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#2
 Von 
fb458305-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!

Naja der Teppich ist zwar unheimlich hässlich, abgenutzt und überall fleckig, aber ob das ausreicht, um als Mangel durchzugehen...

Im Notfall folge ich einfach deiner Idee mit dem Drüberlegen.

Danke nochmals.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Fachgerechte Trittschalldämmung ist ein wichtiges Thema was zu beachten wäre. !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb458305-34):
Im Notfall folge ich einfach deiner Idee mit dem Drüberlegen.

Das würde ich nicht machen, weil das Murks ist. Das Laminat wandert nämlich auf dem Teppichboden als wäre es z.B. ein Läufer oder ähnliches. Dann habt ihr nach kurzer Zeit breite Fugen im Laminat und ihr ärgert euch dann über das heraus geschmissene Geld.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie lange wohnen Sie denn schon in der Wohnung? War der Teppichboden zu dem Zeitpunkt schon vorhanden?

Ich würde den VM direkt anschreiben und um Erlaubnis bitten, den Boden auf eigene Kosten auszutauschen. Warum sollte er was dagegen haben, wenn SIe dies von sich aus machen? ... ich würde also die Hausverwaltung übergehen ...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb458305-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie lange wohnen Sie denn schon in der Wohnung? War der Teppichboden zu dem Zeitpunkt schon vorhanden?


Ich bin erst seit Oktober letzten Jahres in der Wohnung. Der Teppich war beim Einzug in demselben Zustand.

Zitat (von AltesHaus):
Ich würde den VM direkt anschreiben und um Erlaubnis bitten, den Boden auf eigene Kosten auszutauschen. Warum sollte er was dagegen haben


Das würde ich machen, nur leider habe ich keine Kontaktdaten (auch nicht im Mietvertrag). Vielleicht kann aber die Hausverwaltung ein Schreiben weiterleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb458305-34):
Das würde ich machen, nur leider habe ich keine Kontaktdaten (auch nicht im Mietvertrag).

Das hast meiner Meinung nach einen Anspruch auf die Adresse deines Vermieters. Von daher könntest du auch die Hausverwaltung auffordern, dir die Kontaktdaten zukommen zu lassen. Dann könntest du den Vermieter selber anschreiben. Ob das wirklich sinnvoll wäre, ist eine andere Frage. Der bezahlt ja offenbar eine Verwaltung genau dafür, dass er sich nicht um die Mieter kümmern muss.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fb458305-34):
Hat der Eigentümer irgendeine Verpflichtung auf meine Anfrage einzugehen

Nein.



Zitat (von fb458305-34):
oder kann er mich auch komplett ignorieren?

Ja.



Zitat (von fb458305-34):
Die Kontaktaufnahme zu ihm ist allerdings nur über die Hausverwaltung möglich.

Telefonbuch?
Google?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb458305-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Telefonbuch?
Google?


Naja, da im Mietvertrag nur der Nachname des Vermieters steht (in der Form "Eheleute soundso", werde ich wohl ziemlich lange telefonieren müssen, bis ich die richtigen am Hörer habe.

Zitat (von cauchy):

Das hast meiner Meinung nach einen Anspruch auf die Adresse deines Vermieters.


Ah, endlich mal was worauf ich Anspruch habe haha. Falls das so sein sollte, werde ich das ausprobieren.
Danke für den Tipp

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn das keine Haus mit Eigentumswohnungen ist, müsste man den Eigentümer des Hauses (und damit den Vermieter) durch Einsicht im Grundbuch herausbekommen können.
Mietvertrag mit nehmen und beim Grundbuchamt prüfen, wer dort als Eigentümer eingetragen ist.
Dort müsste nicht nur der volle Namen stehen sondern auch eine Adresse.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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