>Kontakt zu den Kindern während der Ferien
Wieso bist du dir eigentlich sicher, dass die Wohnung da ein Telefon hat? Bei Ferienwohnungen ist das eher unüblich und wenn man privat Freunde besucht, werden die sich auch schön bedanken, wenn dauernd IHR Telefon belegt wird.
Auch gibt es keinerlei Verpflichtung, ein Handy zu besitzen und es in den
Urlaub mitzunehmen. Auch wenn man eines hat: Normalerweise schaltet man das im Urlaub ja ab. Man darf es auch zu Hause lassen.
Selbst wenn du nicht das ABR hättest, wärest du nicht verpflichtet, ihr währen DEINER Umgangszeit mitzuteilen, wo genau du mit den Kindern bist, also bist du das jetzt auch nicht.
Im Sinne des lieben Friedens kann man ja mal so grob sagen, wo es hingeht und nach Ankunft, um Mama zu beruhigen, auch mal kurz anrufen (aus einer Telefonzelle, wenn sie sich dann die Numemr aufschreibt, gibt es was zu lachen). Das muss man aber nicht, und wenn sie dann gerade nicht da ist, ist das eben so.
Es sollte ihr übrigens auch möglich sein, den generellen Kontakt mit den Kindern zu halten, ohne da ihren Urlaub virtuell begleitet.
Kurz gesagt: Anspruch hat sie auf keine ihrer Forderungen.
Und ich würde das auch nicht so einreißen lassen.
von quiddje am 04.07.2011 10:10
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