Konsequenzen einer Anmeldung für Hausbesitzer und Rentner

29. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Heroldrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen einer Anmeldung für Hausbesitzer und Rentner

Alleinerziehend, ledig, Hausbesitzer, Rentnerin. Der Vater, der inzwischen vier erwachsenen Kinder, möchte seine Eigentumswohnung vermieten und um angeblich Steuern zu sparen oder er schlecht eine Wohnung, in der er selbst wohnt, vermieten kann, möchte sich auf Anraten seines Finanzberaters bei mir anmelden. Mir ist das etwas unheimlich, weil ich die Konsequenzen für mich, von den seelischen einmal abgesehen, nicht überblicken kann. Sein inoffizieller Lebensmittelpunkt und Teil seines Vermögens sind im Ausland..Ich helfe grundsätzlich gerne, aber er ist sehr gewieft, Wirtschaftler/Rentner und hat grundsätzlich seine persönlichen Vorteile im Auge.
Mit welchen Nachteilen, Konsequenzen muss ich rechnen? Welches Risiko gehe ich ein? Oder ist es egal, wer bei mir gemeldet ist? Es wäre eine reine Gefälligkeit unter "Freunden" sozusagen, um für ihn als anerkannter Deutscher einen Wohnsitz in Deutschland zu erhalten und Post zustellen zu können.






-- Editier von Heroldrecht123 am 29.09.2017 13:12

-- Editier von Heroldrecht123 am 29.09.2017 13:15

-- Editier von Heroldrecht123 am 29.09.2017 13:17

-- Editier von Heroldrecht123 am 29.09.2017 13:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich würde es nicht machen.

- Bist du Mieterin? Dann wirst du den Nachteil haben, das sich für deine Wohnung vermutlich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen wird.

Hinweis: Damit er unter deiner Adresse Post empfangen kann, muss lediglich sein Name am Briefkasten stehen, damit der Briefträger weiß, wo er die Post einwerfen soll.


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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wo wohnt er denn zur Zeit?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Welches Risiko gehe ich ein?


Die Gewährung einer Scheinmeldeanschrift ist mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ belegt (§ 54 Abs. 3 BMG).

Je nach genauen Umständen ist auch noch Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug denkbar.

Wenn er nicht mehr in Deutschland wohnt, dann möge er sich abmelden. Dass das Nachteile im Hinblick auf Steuern und Sozialversicherung mit sich bringen kann, muss er dann in Kauf nehmen.

Zitat:
Es wäre eine reine Gefälligkeit unter "Freunden" sozusagen, um für ihn als anerkannter Deutscher einen Wohnsitz in Deutschland zu erhalten und Post zustellen zu können.


Um Post erhalten zu können, ist eine Meldeanschrift nicht erforderlich. Es reicht dann, den Namen am Briefkasten anzubringen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Heroldrecht123):
Mir ist das etwas unheimlich, weil ich die Konsequenzen für mich, von den seelischen einmal abgesehen, nicht überblicken kann.

Die zivil- und strafrechtlichen Konsquenzen können erheblich sein.

Bußgelder im gegenwert eines Mittelklassewagens, Gerichts- und Anwaltskosten im 5stelligen Bereich, Verlust der eigenen Wohnung, bis hin zur Haftstrafe (z.B. wenn er "kreative Steuergestaltung" betreibt)



Fazit: Finger weg.



Eine Postempfangsadresse ihngegen ist durchaus legal.
Sofern man aber Mieter ist, könnte so etwas vom mietrechtlichen her Probleme geben.

Und man sollte auch darauf achten, das man einige Postempfangsvollmachten im Original zu Hause vorliegen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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