Konsequenzen des Urteils des BVerfG auf Abmahnverfahren im Internet (Tauschbörsen)
Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof 3.3.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 3823 Aufrufe Mehr zum Thema:Vorratsdatenspeicherung, Filesharing, Tauschbörse
Welche Auswirkungen hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgericht auf die Abmahnung von Tauschbörsennutzern?
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung mit gestrigem Urteil gekippt, nun muss eine grundrechtskonforme Gesetzesregelung getroffen werden. Auf die Filesharing-Abmahnungen hat dies allerdings keine Auswirkungen, da die Vorratsdatenspeicherung bei diesen Verfahren keine Rolle spielt. Vielmehr greifen die Rechteinhaber hier auf Daten zurück, welche die Provider zu abrechnungstechnischen Zwecken nutzen. Diese Daten (IP-Adresse, Uhrzeit etc.) werden nicht gemäß des Gesetztes über die Vorratsdatenspeicherung vorgehalten, sondern dienen allein Abrechnungszwecken. Es erfolgt auch keine Speicherung von sechs Monaten, sondern die Abrechnungsdaten werden lediglich ca. sieben Tage gespeichert, so dass die Beschlüsse, die von den Rechteinhabern bezüglich der Auskunft beantragt werden, sehr schnell umgesetzt werden müssen.
Katrin Freihof
Berlin
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Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
Die gespeicherten Vorratsdaten nach dem bisherigen Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung durften bisher auch nicht von Providern im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen herausgegeben werden, sondern wurden nur zur Verfolgung schwerster Straftaten genutzt. Diese Daten müssen nun laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelöscht werden.
Katrin Freihof , Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
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