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Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch

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Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch

Als "Glücklicher Gewinner" einer Zwangsversteigerung am 12.03.1968 besitze ich seit März in Bochum NRW ein Reihenmittelhäuschen.
Koniferen die anscheinend als Hecke gepflanzt wurden und Mittlerweile eine gigantische Höhe erreicht haben 15-20 m,
nehmen mir in den 80 qm grossen Garten des 257 qm grossen
Gesamtgrundstück Tagsüber das Licht und die von mir gepflanzte Rotdornhecke will unter ihnen einfach nicht gedeihen. Da nur wenig Regen den Boden erreicht und auch das Licht nicht ausreichend auf den Boden gelangt.
Glücklicherweise ist mein Garten Südlich vor den Koniferen.
Wo ich do soo gerne eine schöne Rotdornhecke hätte.

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von Looser68 am 24.06.2011 21:15
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Wem gehören die Bäume denn?



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von gaga92 am 24.06.2011 22:24
Status: Legende (289 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Gehört meinem Türkischstämmigen Nachbarn aber der würde lieber mich Umhauen als die Koniferen. Als ich die Unteren
Äste auf sagen Wir Mal bis auf 2,5m abgeschnitten habe gabs Mächtig Ärger. Jetzt ragen die Selbst die Äste in 2,5 Meter Höhe schon fast 2 Meter auf mein 6m Breites Grundstück.
Tendenz Ungebremst Wuchern. Als ich als frischgebackener Grundbesitzersteigentümer die Koniferen sah, sahen die noch Gar nicht so Schlimm aus.
Da ich im ersten Jahr meine Mutter zur Pflege hatte und danach den Renovierungsstau abarbeiten musste konnte ich mich ja noch nicht Rechtskundig machen. Mein Rechtsanwalt den ich vor etwa 2 Jahren Konsultierte wog mich in Sicherheit, daß der Nachbar etwa einen Monat Zeit hätte die Koniferen zu entfernen. Erst vor einer Woche sagte er mir das die Koniferen Bestandsschutz hätten und Er nichts machen könne.Ist Bestimmt ein Grüner der dieses Gesetz ins Leben gerufen hat. Also ich bin Bestimmt ein Naturfreund und Rotdorn ist ein edles Gewächs das im Sommer sehr schön Blüht Sollen auch zu Bäumen heranwachsen können. Und Getz hab ich die Koniferen Garten die penetrant riechen und ausser Blattläuse und Höhlenbrüter zu Beherbergen nichts Schönes an sich haben. Nicht Mal auf dem Friedhof will man so hohe Koniferen haben.
Schönes Deutschland

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von Looser68 am 25.06.2011 09:10
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Geburtsmonat = 03.1968 Datum der Ersteigerung 12.03.2007

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von Looser68 am 25.06.2011 09:26
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Doch Mamma Pappa alle von deutschem Geblüt.Oppas und Ommas auch. Ach halt ein Großvater war Konrektor der hat eine Italienerin als 2te Frau geheiratet.
Aber Wir wollen hier ja keine Ahnenkunde Betreiben oder das Thema vertiefen.

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von Looser68 am 25.06.2011 09:50
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Die Koniferen waren zum Zeitpunkt der Ersteigerung bestimmt schon 13 Meter hoch und hatten den gleichen Bestandsschutz wie heute.
Normalerweise schaut man sich doch vor einer Versteigerung das Objekt an, dann hat erlebt man hinterher keine unangenehmen Überraschungen. Wenn du auf jemanden sauer sein willst, dann bitte nicht auf den Nachbarn, sondern auf den Anwalt, der dich damals beraten hat.

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von joebeuel am 25.06.2011 10:32
Status: Unsterblich (853 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Wieso Sauer auf den Anwalt der kann an der Gesetzeslage auch nichts Ändern und wenn dann nur mit sehr Zweifelhaften Erfolgsaussichten. Sicher man schaut sich das Objekt doch Vorher an wenn man Eingelassen wird.
Aber das muss wohl meine Scham sein wenn ich einen Resignierten das Heim besuche. Man kann ja nie wissen auf Wen man trifft.

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von Looser68 am 25.06.2011 10:42
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Das Entfernen von Grenzbäumen kann man zwar nicht verlangen, aber das stutzen runterschneiden schon. Inwieweit, das soll man sich bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Wenn Nachbar trotzdem nicht einverstanden ist, bringt ihn zum Schiedrichter.


von icecycle am 25.06.2011 13:03
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Beim Schiedsmann waren Wir, den zweiten Termin habe ich nicht Wahrgenommen da ich mich nicht von Ihm Bedrohen lassen will hab die Sache jetzt beim Anwalt aber nicht nur wegen der Koniferen. Zuständige Behörde, Guter Tipp wenn ich nur Wüsste welche Behörde? Grünflächenamt?
Ganz Unabhängig davon möchte ich noch zu den vorherigen Schreibern anmerken zu joebeuel:
Die Koniferen waren vor vier Jahren nicht schon 13 Meter hoch. Wir sprechen nicht über heimische Pflanzen sondern schnell Wuchernde Koniferen. Das Wachstum würde ich mit dem von Brombeeren, Schachtelhalmen oder Efeu vergleichen.
Außerdem Wer denkt denn an Sowas? Da muss man schon ein Makler sein der damit Tagtäglich zu tun hat. Außerdem habe ich Fotos wie Sie etwa vor drei Jahren aussahen und Aktuelle.
Ich sag es mal so ich bin zu dem Haus gekommen wie die Jungfrau zum Kind.
Wer Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet darf Sie behalten. :o))
Ansonsten ist zu meiner Verteidigung noch zu sagen, das ich beim Tippen nur auf die Tastatur schiele und die Vorherigen Beiträge ohne Sie vorher Nochmal Nachzulesen abgeschickt habe.
Hab die ganze Nacht meine Decke geweißt.



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von Looser68 am 25.06.2011 19:56
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Neue deutsche Rechtschreibung ;oP´
Da giebt es keine Regeln.

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von Looser68 am 26.06.2011 12:08
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Koniferenhecke ist schon über 15 Meter hoch
Hallo ...Looser68,
es gibt in jedem Bundesland ein Nachbarrechtsgesetz, z.B. das hier und auch dazu Urteile:
Grenznah gepflanzte Bäume


Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenz- abstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Aus- schlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden.

§ 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB.

Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwort- lich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält.

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorge- schriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.

(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 102/03, 14. November 2003)

Und wenn Sie mit dem Grundstückskauf "die Katze im Sack gekauft haben und sich - wie meist - erst im Nachgang Mängel gar erstbeim Nachbarn entdecken", dann ist praktisch bei Ihnen "Hopfen und Malz verloren.
Und was soll Ihr freundlicher Hinweis mit den Koniferen auf den "Türkischstämmigen..."???




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von Hardy DD am 26.06.2011 13:51
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