Konfuser Paketversand - falsches Paket

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
Konfuser Paketversand - falsches Paket

Hallo, zunächst einmal bitte ich es zu entschuldigen, wenn das Thema in der falschen Topic landet, dann bitte einfach verschieben ;)

A bestellt sich bei einem Versandhaus (VK.A) ein Paket. Dieses wird mit dem Versanddienstleister "Götterbote" G versendet.
A ist zum angegebenen Lieferzeitpunkt nicht daheim. Darum nutzt er die Möglichkeit des G sein Paket zu einem Paketshop P umleiten zu lassen (Selbstabholung). Dieser Vorgang verursacht bei G scheinbar, dass das Paket mit einem neuen Addressaufkleber überklebt wird.
A holt das Paket bei P ab. Auf dem Addressaufkleber stehen zu diesem Zeitpunkt alle relevanten Daten von A, das Erscheinungsbild des Paketes (Gewicht, Größe, Aufmachung, Gewicht...) ist jedoch wie erwartet. Zuhause angekommen öffnet A das Paket. Es enthält einen völlig anderen Inhalt als erwartet. A knibbelt den Überklebten Addressaufkleber ab und es wird ersichtlich, dass es ursprünglich ein Paket ist, welches für B (orraussichtlich bei VK.B erworben) bestimmt ist.

Daraufhin telefoniert A mit dem Paketdienstleister G. Dabei fallen 1,20€ Gebühren an. Nach einigem hin und her wird das richtige für A bestimmte Paket doch noch zugestellt. Mit G wurde vereinbart, dass das falsche Paket von A zurück zum Paketshop gebracht wird, damit es dort wem auch immer zugestellt werden kann.

Einen Tag später wird das Paket jedoch wieder dem A gegeben (Grund: Es enthält einen Gefahrgutaufkleber und Gefahrgut. Dieses darf nach Angabe des Paketshopbetreibers P nicht vom Auslieferungsfahrer des G befördert werden.

Die Situation ist jetzt also, dass A sein richtiges Paket besitzt und zusätzlich das falsche, welches B zustünde.

Wie soll A jetzt weiter vorgehen?

P hat A empfohlen sich erneut mit G in Verbindung zu setzen. A sieht es jedoch nicht ein erneut gebührenpflichtig zu kommunizieren.
- Würde es reichen dem G eine E-Mail zukommen zu lassen, dass das falsche Paket nach vorheriger Terminabsprache zur Abholung (bis zum 31.12.2020) bereit steht?
- Muss A sich überhaupt mit G in Verbindung setzen, oder läge es an G Kontakt mit A aufzunehmen?
- Kann A dem G nach vorheriger Ankündigung eine Art "Lagergebühr" für das falsche Paket in Rechnun stellen? Die Größe des Paketes entspricht etwa der eines dicken Buches.
- GIbt es eine Anspruch für A, dass G die Telefongebühren (siehe Oben) zu erstatten hat? Diese wären ja nicht angefallen, wenn das richtige Paket geliefert worden wäre

A sieht jetzt noch weitere Möglichkeiten.
- Er könnte VK.B kontaktieren, welcher Möglicherweise nicht einmal weiß, dass sein Paket abhanden gekommen ist. Wer VK.B ist, wüsste A jedoch nur daher, da der Karton des falschen Paketes Werbeaufdrücke enthält, welche zum Inhalt des Paketes auch passen. Ergibt das SInn, oder würde sich A dadurch ggf. Probleme bereiten?
- A könnte möglicherweise auch den B kontaktieren. Die Adresse bzw. der Name sind bekannt. A wäre so nett und würde das Paket ggf. gegen eine angemessene Unkostenpauschale bei B direkt abgeben, da A ohnehin in der Gegend unterwegs wäre, zu welcher das Paket geliefert worden wäre. Ergibt das SInn, oder würde sich A dadurch ggf. Probleme bereiten?

Ich hoffe, dass soweit alles verständlich ist, obwohl der Text recht lang geraten ist. Danke für die GEduld ;)

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
A könnte möglicherweise auch den B kontaktieren. Die Adresse bzw. der Name sind bekannt. A wäre so nett und würde das Paket ggf. gegen eine angemessene Unkostenpauschale bei B direkt abgeben, da A ohnehin in der Gegend unterwegs wäre, zu welcher das Paket geliefert worden wäre. Ergibt das SInn, oder würde sich A dadurch ggf. Probleme bereiten?

Ja, kann Probleme geben.
Was wenn man nicht in der Lage ist (Krankheit o.ä.) das Paket zu liefern? Oder die Ware beschädigt wird? Oder der vermutetet Absender gar nicht der Absender /Verkäufer ist?

Zumindest sollte man sich die ordnungsgemäße Zustellung quittieren lassen.



Ich würde von der Zustellung die Fingerl lassen und dem göttlichen Botendienst per Einschreiben mitteilen, das der Paketshop die Annahme verweigert hat und das Paket nun zur Abholung nach Terminvereinbarung bereit steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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