Konfronation im Park - wie Polizei holen ?

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Konfronation im Park - wie Polizei holen ?

Folgendes passierte:

Morgens beim Dauerlauf ... begegnete mir ein Jugendlicher.
==> Er hielt direkt auf mich zu ... und ich musste aus dem Weg gehen. Dabei schien er zu grinsen. So weit, so gut - ich zuegelte mich und ging weiter ...
==> Dann: Ca. 5 Minuten spaeter kam er wieder vorbei ; ich machte gerade DehnungsUebungen auf dem Weg. Links und rechts je 2 Meter frei (mindestens), aber der Schnoesel lief im Laufschritt direkt auf mich zu ... und zum vermeiden der Konfrontation musste ich extra mit der DehnungsUebung aufhoeren und wieder Platz machen.
Ich hatte wohl irgendwo auf dem Weg stehen koennen, er waere auf jeden Fall auf mich draufgerannt.

Ein Drittes mal lasse ich mich nicht ungestraft von dem umrennen.
==> Gab ihm muendlich hinterher, dass er "das naechste Mal dran" ist ...

Fragt sich nun, wie ich handeln kann:
==> Der jenige sieht aus wie ein Riesenbaby, Muskeln vom Gewichteheben und im Kopf noch auf dem Schulhof ... oder in einem schlechten Film. Keine Ahnung, fuer was er sich haelt, aber er meint, dass sich vor ihm das rote Meer zu teilen hat ... .
==> Irgendwie Kampfsport macht er vielleicht auch ... ; das sehe ich weil ich selber genug davon verstehe (tippe auf TaeKwonDo, aber beweisbar ist das wohl nicht).

Jetzt habe ich nun keinerlei Respekt vor dem ... . Er braucht halt ne erzieherische Massnahme, die seine Entwicklung in der Richtung unterbricht.
==> Idealerweise sollte die Polizei ihm mal kurz einkassieren, Personalien feststellen und eine Anzeige von mir aufnehmen.

Welcher Paragraph gilt hier und ist geeignet, die Polizei heranzuholen ?
==> Meine Idee: Ich laufe ihm hinterher, lotse die Polizei auf ihn .. und fertig.

Da ich ja einen Personenschaden vermeiden will gilt wohl nicht der KoerperverletzungsParagraph. Wenn ich mich von ihm umrennen lasse ist es vielleicht eine solchige, aber das will ich nicht so weit kommen lassen.
==> Bekanntlich ist ja derjenige klar im Vorteil, der zuerst "einschenkt" ... . Im Prinzig koennte man unerwartet dem deutschen Meister in Judo eine runterhaeuen ... und ihn mit dem dadurch erlangten Vorteil dann verpruegeln. Da im Wald keine Zeugen sind waere das Risiko fuer einen Straftaeter gering ...

Es ist also eine potentielle Koerperverletztung, der ich aber von nun an wohl jedes mal ausweichen muesste ... ... ein Unding.

==> Was kann ich also fuer einen juristischen Sachverhalt beim Anruf der Polizei angeben, der die Herren Beamten auf den Plan _zwingt_ ... und der fest genug am Poebler haften bleibt damit das Verfahren erstmal eroeffnet wird ... wenns auch danach wahrscheinlich sowoeso im Sande verlaeuft ?

=========================

Falls da nix geht: Kann ich ihm eine Ladung Pfefferspray verpassen ? Er wird wohl vermutlich wieder direkt auf mich zuhalten ... und dabei auch wieder bloede grinsen.
==> Wuerde das schon als Notwehr gelten ? Waere dann Pfefferspray erlaubt ?

Ein Rechtsgut von mir ist es ja wohl, dass ich mich nicht umrennen zu lassen brauche. Bei einer DehnungsUebung kann eine gewaltsame Unterbrechung, auf die man nicht gefassr war, ja auch mal ne Zerrung verursachen.

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Normalerweise pfeife ich drauf, mich mit irgendwem anzulegen ... ; es versucht ja auch normalerweise niemand, mich auf die Hoerner zu nehmen. Meinen Frieden muss ich aber wohl verteidigen.

Ich schaetze, dass der andere sonst auch noch einigen Schaden in der Gesellschaft anrichten koennte; wenn ich ihn nicht stoppe.
==> Vielleicht dealt er mit Drogen, dann koennte eine Polizeikontrolle fuer ihn nuetzlich sein ...
==> vielleicht ist er schon vorbestraft ... und denkt, dass er mit allem davonkommt ... ...

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-- Editiert Koenig Arthur am 09.01.2013 14:47

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16 Antworten
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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Idealerweise sollte die Polizei ihm mal kurz einkassieren, Personalien feststellen und eine Anzeige von mir aufnehmen.


Auf welcher Grundlage?

Aussehen eines Riesenbabys?
Grinsen?
Schnöselhaftigkeit?
Kein "Platzmachen"?

Alles nicht strafbar...

quote:
Welcher Paragraph gilt hier und ist geeignet, die Polizei heranzuholen ?


Keiner

quote:
Falls da nix geht: Kann ich ihm eine Ladung Pfefferspray verpassen ? Er wird wohl vermutlich wieder direkt auf mich zuhalten ... und dabei auch wieder bloede grinsen.
==> Wuerde das schon als Notwehr gelten ? Waere dann Pfefferspray erlaubt ?


Nein

quote:

Ich schaetze, dass der andere sonst auch noch einigen Schaden in der Gesellschaft anrichten koennte; wenn ich ihn nicht stoppe.
==> Vielleicht dealt er mit Drogen, dann koennte eine Polizeikontrolle fuer ihn nuetzlich sein ...
==> vielleicht ist er schon vorbestraft ... und denkt, dass er mit allem davonkommt ... ...


Gewiss doch...

Vielleicht legt er auch Bomben, schubst alte Omas vor fahrende Autos, verprügelt Pfadfinder die für Bedürftige in Afrika sammeln und betrügt beim Hallenhalma.
Das ist alles durchaus vorstellbar.

Wo wir dabei sind:

Falls ich Sie morgen im Park bei Dehnübungen sehe, darf ich Sie dann erschiessen? Weil Ihre Dehnübungen sind sicherlich nur eine ganz ausgefuchste Methode den Sprengstoffgürtel zu aktivieren, den Sie tragen und ich muß ja schliesslich nicht hinnehmen, dass sich ein potenzieller Selbstmordattentäter ein paar Meter neben mir in die Luft sprengt.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2013 15:26

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Vielleicht legt er auch Bomben, schubst alte Omas vor fahrende Autos, verprügelt Pfadfinder die für Bedürftige in Afrika sammeln und betrügt beim Hallenhalma.


Wobei letzteres echt ein Skandal wäre.... :grins:

Ich schließe mich an. Es liegt zwar ein unhöfliches Benehmen vor, aber Unhöflichkeit ist nicht strafbar. Ein strafbares Verhalten ist weit und breit nicht zu sehen.

Wenn er sie tatsächlich körperlich angreifen würde, dann - und nur dann (!) - haben Sie ein Recht zur Notwehr, was auch einen Einsatz von (verhältnismäßiger) Gewalt Iherseits rechtfertigen würde.

Aber wie gesagt. Bisher ist nichts diesbezüglich erkennbar.



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"justice"

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#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ein Rechtsgut von mir ist es ja wohl, dass ich mich nicht umrennen zu lassen brauche.


Nötigung liegt hier nicht vor.
Denn das könnte man sonst umgekehrt auch von dir behaupten, daß du ihn nötigst, dir auszuweichen, wenn du auf dem Gehweg stehst und Dehnübungen machst.
Also finden in der Fußgängerzone am Samstag stets tausende wechselseitige Nötigungen statt? Absurd.

Eine Straftat ist also weit und breit nicht zu erkennen, und deine Rachephantasien sublimierst du besser auf anderem Wege. Gefährlich für die Allgemeinheit bist hier doch wohl eher du.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Gab ihm muendlich hinterher, dass er "das naechste Mal dran" ist ..


Aber reicht das nicht zumindest, damit der Jungspund Anzeige erstatten darf? :-)

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Bislang liegt keinerlei Straftat vor, nur unhöfliches Benehmen bei dem Jungspund-Schnoesel und ein unerfindlicher Rachedurst beim TE. Irgendwie kommt mir die Sache auch komisch vor. Wenn das tatsächlich stimmen sollte - auch in der Hinsicht, dass der TE nicht seinerseits schon mal "vorgelegt" hat - er scheint ja ein Interesse an Fremderziehung zu haben - müsste er sich halt umrennen lassen, dabei am besten vorher umdrehen, damit erkennbar ist, dass er nicht ausweichen kann.

Jetzt habe ich nun keinerlei Respekt vor dem ... . Er braucht halt ne erzieherische Massnahme, die seine Entwicklung in der Richtung unterbricht.
Mir scheint eher, da begegnen sich zwei, die beide erwarten, dass sich vor ihnen das rote Meer teilt.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#7
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Klar ist noch nix passiert ... - weil ich extra Platz gemacht habe ... .
==> Wenn ich nicht erstmal nachgegeben haette wuerde ich jetzt vielleicht im Krankenhaus liegen.

Wen einer alte Omas schubsen wuerde (was in etwa dem Fall entspricht) bekaeme er ja auch ne Anzeige.
==> Da alte Omas auch nur die gleichen Rechte haben wie ich sollte da was gehen.

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#8
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wen einer alte Omas schubsen wuerde (was in etwa dem Fall entspricht)


Nein, "alte Omas schubsen" ist Körperverletzung, keine Nötigung.

Aber wenn dir die Antworten hier nicht gefallen, dann zeig denjenigen halt an und schau, was dabei herauskommt. *facepalm*

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#9
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ausserdem: Wenn wer mich umrennt ... ist es eine Art von Angriff. Wer das nicht als solchen erkennt ... hat glaube eine zu geringe Wahrnehmung der eigenen Rechte.

Ist ja nicht so, dass beide Parteien gelaufen gekommen waeren. Sondern: Eine der Parteien hat auf dem Weg uebungen gemacht, und die andere Partei hat sich angeschickt, die erstere Partei umzurennen ... .
==> Das ist eine Art von Angriff, aber eben in einer rechtlich schwer fassbaren Zone. Damit speilt der Angreifer: "Ist ja nix beweisbar" ...

Denjenigen, die sagen das waere erlaubt, wuensche ich dass sie von jeder Menge von Leuten so behandelt werden.
==> Vielleicht daemmerts dann doch noch nach einer Weile.

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#10
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

@BuffySlayer: Ah ja: Noetigung. Danke, solch ein Paragraph existiert glaube.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wenn wer mich umrennt ... ist es eine Art von Angriff.


Dich hat aber niemand umgerannt. Wie ich oben schon schrieb, werden in Fußgängerzonen tausendfach Nötigungen begangen, weil Leute andere anrempeln oder durch Herumstehen zum Ausweichen zwingen (oder auf jemanden zugehen, der herumsteht, woraufhin dieser ausweicht, anstatt es darauf ankommen zu lassen)?

quote:
Denjenigen, die sagen das waere erlaubt, wuensche ich dass sie von jeder Menge von Leuten so behandelt werden.


Ob ein Verhalten eine Straftat darstellt, hat nichts damit zu tun, ob diejenigen, die das verneinen, ein solches Verhalten persönlich als angenehm betrachten.
Dein diesbezüglicher Einwurf ist also völlig deplaziert.


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#12
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

quote:
Ausserdem: Wenn wer mich umrennt ... ist es eine Art von Angriff. Wer das nicht als solchen erkennt ... hat glaube eine zu geringe Wahrnehmung der eigenen Rechte.

Sie gucken zu viele schlechte Filme; der wird soch sowieso im letzten Moment ausweichen. Und nicht jeder, der nicht Ihre Meinung teilt, ist deswegen gleich doof.

Das haben Sie doch gar nicht nötig, sich von so einem Deppen auf die Palme bringen zu lassen. Suchen Sie sich halt eine andere Stelle für's Aufwärmen und alle haben ihre Ruhe - und Sie sind auch noch der moralische Sieger, und die Staatskasse wird nicht mit Pseudoauseinandersetzungen belastet.

-- Editiert nefrage234 am 10.01.2013 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
der wird soch sowieso im letzten Moment ausweichen


Das Spiel heißt "chicken " und wurde früher gerne auch von jungen Leuten mit Autos gespielt - aufeinander zufahren und wer zuerst ausweicht, hat verloren. War das nicht sogar in einem James-Dean-Film? Zumindest war es in Mad Max. :)


-- Editiert BuffySlayer am 10.01.2013 17:35

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#14
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Soso. "Chicken" also ... . manche hier uebersehen vielleicht, dass es genug Leute gibt, die irgendwie auf Drogen sind und Auseinandersetzungen suchen.

Auf die eine oder andere Weise finden die dann ein wehrloses Opfer ... und selbiges landet im Krankenhaus.

==> Da ist es auf jeden Fall besser, solche Poebler mal kontrollieren zu lassen und anzuzeigen, damit sie im Fall des Falles schon eine Akte beim Staatsanwalt haben ... und nicht mit weisser Weste davonkommen.

Sowas nennt sich "gesellschaftliche Verantwortung" ... so ungefaehr.

=================================

"Moralischer Sieger" ist man wohl auch nicht, wenn man das ungestraft laesst. Eher gilt:
==> "Der kluegere gibt nach ... solange, bis er der duemmere ist."

-- Editiert Koenig Arthur am 14.01.2013 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>solche Poebler mal kontrollieren zu lassen und anzuzeigen, damit sie im Fall des Falles schon eine Akte beim Staatsanwalt haben <hr size=1 noshade>


Eine Beschuldigung, die sich nicht nachweisen läßt, steht auch in keiner Akte drin, jedenfalls nicht bei solchen Bagatellen. Wie dicke Akten sollen denn für so einen Unfug geführt werden?

quote:<hr size=1 noshade>und anzuzeigen <hr size=1 noshade>


Wegen was denn? Da man dir hier schon gesagt hat, daß keine Straftat vorliegt, willst du dich doch keines §164 StGB strafbar machen, oder?

Aber egal, du bist beratungsresistent, das bringt hier nichts mehr, mit dir zu diskutieren.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine Beschuldigung, die sich nicht nachweisen läßt, steht auch in keiner Akte drin, jedenfalls nicht bei solchen Bagatellen.
Doch, es gibt ja eine Akte.

damit sie im Fall des Falles schon eine Akte beim Staatsanwalt haben
Es ist aber ein verbreiteter Irrglaube, dass es irgendeinen Einfluss hätte, wenn es einen Sack voll eingestellter Verfahren gegen jemanden gibt.

Die Sache scheint mir ausdiskutiert zu sein.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

0x Hilfreiche Antwort

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