Hallo,
ich habe vom Gymnasium meiner Söhne kürzlich ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, dass ab sofort der Gebrauch von Handys grundsätzlich auf dem Schulgelände verboten ist (ist ja auch durchaus sinnvoll ).
Was mich allerdings sehr stört ist, dass man per Unterschrift einwilligen soll, dass die Handys mehrere Wochen konfisziert werden, falls ein Schüler doch erwischt wird.
Da meine Jungs das Handy auch haben, damit sie immer erreichbar sind, will ich diesem Passus nicht zustimmen, zumal mein Rechtsempfinden da auch Alarm schlägt.
Darum meine Frage an Euch: ist es der Schule erlaubt, das Handy länger als bis zum Schulschluss einzubehalten, und (wie ich vermute) wenn nicht, auf welche Paragraphen könnte ich mich mit einer Verweigerung berufen?
Danke schonmal im voraus
Konfiszierung des Handys durch die Schule?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum wollen sie Paragraphen ? Die Schule Kann die Handys während der Schulzeit einbehalten, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten. Nach Schulschluss sind die Handys zurückzugeben. Ein Einwirken der Schule auf die ausserschulische Zeit ist nicht zulässig. Wenn die Schule ein solch fragwürdiges Schriftstück verfaßt hat, sollte sie mal die Rechtsgrundlage benennen, auf die sie sich berufen möchte. Das dürfte ihr nicht gelingen.
Darüber hinaus ist das Ansinnen schon mehr als fragwürdig. Für viele Schüler ist ein Handy heute schon eine Art Sicherheit und Notfallhilfe.
Für viele Schüler ist ein Handy heute schon eine Art Sicherheit und Notfallhilfe
Komisch, vor 20 Jahren ging es noch prima ohne.
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@Mareike
da hatten wir aber auch nur vier Pernsehprogramme, keine Playstation und wurden von den herzlosen Eltern zum Spielen auf den Bolzplatz etc. gejagdt.
als sich mein Ältester letztes Jahr auf dem BOLZPLATZ (!!!) den Arm gebrochen hatte, waren er und ich ganz froh, dass er sein Handy hatte um mich anzurufen!
Die Kids, die immer zu Hause vor der Konsole hocken, brauchen ihr Telefon wohl nicht so dringend, weil sie weder rausgehen noch soziale Kontakte pflegen (rein spekulative Unterstellung ).
Vielleicht kann man einfach das Schriftstück nicht unterschreiben?
Damit willigt man als Erziehungsberechtigter nicht ein, das Handy mehrere Wochen in der Schule zu belassen und der Fall ist erledigt.
Das kann die Schule mangels Rechtsgrundlage natürlich nicht verlangen.
Grundsätzlich geht es hier ja darum, dass wenn der Schüler das Handy nicht benutzt, die Schule auch von dem Vorhandensein nichts merkt.
Während der Schulzeit muss das Handy ja wohl nicht genutzt werden.
Die Frage ist ja, inwieweit die Schule das festlegen darf, denn schließlich hat sie Hausrecht. Ist das ein Beschluss der Schulkonferenz?
Ich vermute mal, dass sich die Schule - aus Erfahrung - diese Konsequenz überlegt hat, damit nicht jeder zweite Schüler sagt: Handyverbot??? Oh, hab ich ganz vergessen...
Und ich weiß ehrlich nicht, was dagegen spricht.
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"gruß azrael"
Hi,
was soll denn hier die Frage nach der Rechtslage? Die Schule fragt hier doch um die Erkaubnis der Eltern das Handy einbehalten zu dürfen. Dazu bedarf es keiner Rechtslage! Wenn die Eltern diese Einwilligung geben, dann haben die Eltern es halt eben erlaubt. Wenn der entsprechende Elternteil nicht einwilligt, dann darf die Schule das Handy halt nicht wochenlang einbehallten.
Wozu also die Frage nach der Rechtslage?
Viele Grüße, Michael
natürlich soll das Handy während der Schulzeit nicht genutzt werden, das unterstütze ich auch.
Dennoch ist es nun mal in der Tasche und jedem kann mal passieren, dass es versehentlich nicht ausgeschaltet wurde.
Gibt es dann in der Tasche irgendein Geräusch von sich, soll es durch die Lehrkraft beschlagnahmt werden, obwohl es ja gar nicht genutzt wurde! Wird ein Schüler mit Handy am Ohr erwischt, hätte ich ja ggf. noch Verständnis...
Da der Abgabetermin schon verstrichen ist, habe ich es so gehandhabt, dass ich das Schreiben zur Kenntnis genommen aber explizit darauf hingewiesen habe (schriftlich auf diesem Zettel), dass ich im Falle der Konfiszierung das Gerät noch am gleichen Tag abholen werde, falls es meinem Sohn nicht bei Unterrichtsende ausgehändigt wurde.
Bis jetzt habe ich noch keine Reaktion darauf erhalten.
@sika: Es handelt sich um einen geistigen 'Erguss' des Schuldirektors zwecks Vorbeugung gegen Snuffvideos und dergleichen... der Beschluss der Schulkonferenz steht noch aus.
-- Editiert von Löni am 23.02.2007 10:28:15
-- Editiert von Löni am 23.02.2007 10:30:24
quote:
Dennoch ist es nun mal in der Tasche und jedem kann mal passieren, dass es versehentlich nicht ausgeschaltet wurde.
Gibt es dann in der Tasche irgendein Geräusch von sich, soll es durch die Lehrkraft beschlagnahmt werden, obwohl es ja gar nicht genutzt wurde! Wird ein Schüler mit Handy am Ohr erwischt, hätte ich ja ggf. noch Verständnis...
Und genau das meinte ich. Handyverbot ist nun mal Handyverbot. Punkt. Und den geistigen Erguss des Direktors, wie du ihn nennst, finde ich dagegen sehr weitsichtig. Bleibt ja zu hoffen, dass sich nicht eines Tages einer deiner Söhne auf so einem Snuff.Video wiederfindet...
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"gruß azrael"
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