Hallo,
folgende Problemstellung:
Ein Unternehmer übergibt sein Unternehmen an seinen Bruder gegen die Zahlung einer monatlichen Rente auf Lebenszeit. Der Wert der Firma wird auf 800.000€ festgesetzt.
Der Bruder hat eine Tochter aus einer geschiedenen Ehe.
Angenommen der Bruder verunfallt nach 2 Jahren tödlich. Nun hat der Ex-Unternehmer erst einen Bruchteil der 800.000€ erhalten und steht nun ohne Rente da.
Die Tochter hat von dem Unternehmen keine Ahnung, schlägt das Erbe aus. Die Firma wird liquidiert. Liquidationserlös 50.000€
So wie ich gelesen habe, kann die Tochter dennoch einen Erbanteil (Pflichtteil) bekommen, trotz Ausschlagung des Erbes.
Nun die Frage:
Wer hat den höheren Anspruch aus dem Liquidationserlös?
Der Bruder, weil er nur einen Bruchteil des Firmenwertes erhalten hat, der Wert des Unternehmens wurde vertraglich fixiert.
oder die Tochter (Pflichtteil)?
Interessante Frage finde ich.
VG
-- Editiert von iiyama am 09.10.2017 22:38
Komplizierte Frage zum Erbrecht
9. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2017 | 22:36
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 21x hilfreich)
Komplizierte Frage zum Erbrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 11:59
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
ZitatDie Tochter hat von dem Unternehmen keine Ahnung, schlägt das Erbe aus. Die Firma wird liquidiert. Liquidationserlös 50.000€ :
So wie ich gelesen habe, kann die Tochter dennoch einen Erbanteil (Pflichtteil) bekommen, trotz Ausschlagung des Erbes.
Falsch. Wer ein Erbe ausschlägt, erbt logischerweise nichts.
Damit ist die Frage obsolet.
#2
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 12:10
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 21x hilfreich)
Hallo,
und was bedeutet das hier ?
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Erbe-ausschlagen-und-trotzdem-Pflichtteil-sichern.html
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 12:58
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Das bedeutet, dass in Ausnahmefällen bei einer Ausschlagung der Pflichtteil gefordert werden kann. Das ist hier aber nicht der Fall.
#4
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 13:07
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 21x hilfreich)
OK,
vielen Dank. Ich war mir bei der Fragestellung nicht sicher ob mit der Ausschlagung, auch der Pflichtteil gemeint ist.
Soi gesehen erklärt es sich.
Vielen Dank wider etwas gelernt!
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten