Kompliziert kein wohnsitz

19. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)
Kompliziert kein wohnsitz

Hallo Mitglieder,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ich versuche mich kurz zu halten .

Anmeldung Gewerbe 2006.
War bis 05.2016 nicht mehr in Deutschland gemeldet ( Rucksack Reise)

Nun wurde 11.01.2016 mein Gewerbe abgemeldet ( Maler Lackierermeister)
Mir aber durch die Gemeinde ein Schreiben zugestellt wurden , mit einer neuen Steuernummer . Da ich das Gewerbe als Nebengewerbe laufen lassen wollte.

In jedem Fall, melde ich mich nun zum 30.11 erneut ab. Wieder auf Reisen.
Ich gebe meine Wohnung auf, muss mich leider abmelden.

So : ich komme wohl im März 2017 wieder und möchte dann wieder ein Hauptgewerbe gründen. An sich das gleiche wie von 2006.

Ich werde jedoch keinen Wohnsitz haben. Und möchte im Wohnmobil leben.
Da kommen die Probleme.

Ich kann dann kein Gewerbe anmelden . Soweit ich weiß.

Ich will mir keine Wohnungen suchen.
Bei Freunden anmelden, ist eher schlecht. Ich möchte jedoch hier im jetzigen Landkreis leben und arbeiten.

Das Finanzamt, kann ich ja durch eine Empfängervollmacht vom Steuerberater bedienen. Steuern sollen natürlich alle bezahlt werden.

Wie kann ich als deutscher ohne festen Wohnsitz ein Gewerbe anmelden.
Zum meldegesetz an sich , sagte mir die Dame vom Einwohnermeldeamt, das ich mich gar erst anmelden kann, wenn ich eine Wohnung habe. Diese werde ich jedoch nicht haben.


Ich bin da leider schwer überfragt . Und betreibe schon viel research.

Grüße sebastian

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich als deutscher ohne festen Wohnsitz ein Gewerbe anmelden.

Gar nicht. Du kannst dir aber eine Ltd. in den UK mit einem Virtual Office gründen. Kostet ca. 70-100 EUR + 100 EUR jährlich. Gibt genug Gründungsagenturen (1stchoice-formations etc. pp.), geht alles online, musst nur eine Kopie deines Persos hinschicken.

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#2
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Was würde denn passieren, wenn ich sagen wir mal ca. 1 jahr arbeite . (Evtl. Finde ich dann nen billiges Zimmer hier, o.ä. An dem ich mich melden könnte)
Das Finanzamt bediene, eine Betriebliche Haftpflicht Versicherung abgeschlossen habe und die über die Steuerberaterin , der HWK die Selbständigkeit anzeige .?
Würde das an sich nicht reichen?


Die englische Ltd, das wird dann alles über den deutschen Steuerberater geregelt ? Steuern, sind dann in England zu bezahlen , obwohl alle Aufträge in D geleistet werden?
Reicht ein virtuell Office nicht aus um in D das Gewerbe zu melden ?


AM: die Englishes Ltd ist ohne deutschen Wohnsitz machbar ?

-- Editiert von Malermeister1 am 19.11.2016 13:13

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Nö, gar nicht kompliziert

Mir wäre jetzt nicht bekannt, das eine Pflicht zur Angabe einer Wohnanschrift bestünde bzw.man einen ferstenWohnsitz haben muss.

Wenn also die Anmeldung alleine deswegen verweigert würde, wäre eine entsprechende Klage angebracht.



Was man jedoch in einem solchen Falle haben muss, das wäre eine Betriebsstätte/Geschäftsanschrift mit ladungsfähiger Anschrift.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Was definiert denn eine Geschäftsadresse ? Kann das c/o sein oder einfach die Adresse eines Freundes? Sprich ich klebe auf seinen Postkasten meinen Namen dazu. Hole dort regelmäßig meine Post und gehe auf das Gewerbeamt in jener Gemeinde, welche für meinen "Postkasten" zuständig ist?

Dort bitte ich um eine Gewerbeanmeldung?

Steuernummer usw. ist ja alles schon geklärt . Auch weiß das FA im Landkreis Bescheid.

Was würde denn passieren, wenn das Gewerbe nicht gemeldet wäre ?

-- Editiert von Malermeister1 am 19.11.2016 14:47

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Die englische Ltd, das wird dann alles über den deutschen Steuerberater geregelt ? Steuern, sind dann in England zu bezahlen , obwohl alle Aufträge in D geleistet werden?

Kommt drauf an, wenn du nicht in D gemeldet bist, kannst du alles beim englischen Finanzamt online selber machen.
Zitat:

Was definiert denn eine Geschäftsadresse ? Kann das c/o sein oder einfach die Adresse eines Freundes? Sprich ich klebe auf seinen Postkasten meinen Namen dazu. Hole dort regelmäßig meine Post und gehe auf das Gewerbeamt in jener Gemeinde, welche für meinen "Postkasten" zuständig ist?

Jein. Du musst dort ladungsfähig sein, aber ich denke schon dass das schon gehen würde, wenn du regelmäßig die Post dort holst.
Zitat:

Was würde denn passieren, wenn das Gewerbe nicht gemeldet wäre ?

Mit dem Gedanken würde ich erst gar nicht spielen. Wird am Ende nur teurer.

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#6
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Das mit der Ltd, spricht mich nicht wirklich an. Diesen Plan lasse ich jetzt mal vor.


Ich habe dann keinen Wohnsitz . Nehme ich an , ( habe mal ladungsfähige Adresse ergoogelt) ich gebe meinem Bekannten 25€ im Monat und eine Zustellvollmacht .
Dieser klebt jetzt auf seinen Briefkasten S.×××× mit dieser Anschrift, gehe ich in das GA auf der Gemeinde und sage ich möchte unter dieser Anschrift mein Gewerbe anmelden ?
Dadurch wäre auch automatisch das zuständige Finanzamt des Landkreisen zuständig ?

Und das ginge dann obwohl ich keinen Wohnsitz im Innland beziehe?

Ja das wäre ja die Lösung meiner Angelegenheit , wenn das auch rechtlich möglich wäre.

Wie gesagt will Steuern alles bezahlen usw. Das ist nicht mein Problem.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Und das ginge dann obwohl ich keinen Wohnsitz im Innland beziehe?

Ja.

Es könnte nur sein, das der Beamte da etwas rumzickt, weil dann das Feld "Wohnanschrift" nicht ausgefüllt ist. So nach dem Motto "Das Feld ist da und muss auch ausgefüllt werden". Nur ist das keine Rechtsgrundlage. Man sollte dann ganz freundlich fragen, das er die Rechtsgrundlage doch mal bitte substantiert benennen möge.
Mit der Antwort dann noch mal hier melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo ,

habe dort heute mal vorgesprochen .
Anzumerken wäre , es handelt sich um eine kleine bayrische Gemeinde .

Laut Aussage des Sachbearbeiters , (welcher an sich keine ladungsfähige Anschrift kennt ) ist es nicht möglich, ein Gewerbe ohne wohnsitz anzumelden.
Obdachlose können kein Gewerbe anmelden.
Da sonst auch Ausländer ohne wohnsitz, hier einfach ein Gewerbe eröffnen könnten.

Gibt es da nicht irgendetwas ? Ich will mir einfach nicht noch eine Wohnung suchen. Anmelden Campingplatz fällt hier im Süden leider auch aus.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
welcher an sich keine ladungsfähige Anschrift kennt

Dan soll er halt man Googlen wenn er von seinem Job keine Ahnung hat ...



Zitat (von Malermeister1):
Laut Aussage des Sachbearbeiters , (welcher an sich keine ladungsfähige Anschrift kennt ) ist es nicht möglich, ein Gewerbe ohne wohnsitz anzumelden.

1. Er möge doch mal bitte die Rechtsgrundlage dafür benennen ("Da ist im Formular ein Feld für" ist übrigens keine). Notfalls müsste man halt klagen.
2. Muss man ja nicht jedem die Obdachlosen-Wohnwagengeschischte lang und breit erzählen.



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#10
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Die "Story" an sich habe ich ihm nicht erzählt.
Ich habe darauf verwiesen, das ich ab 01. März 2017 erstmal keine Wohnung habe und ab da auch mein Gewerbe ausüben möchte . Warum und wie , habe ich unterlassen. Darauf kam o.g. Antwort.




Ich würde dann mal den Vordruck zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und als einschreiben mit kurzen Beischreiben an die Gemeinde schicken. Darauf muss ja dann schriftlich geantwortet werden denke ich ?

Wenn ich nun ab März eonfach arbeite ( Steuernummer usw. Habe ich und würde dann normal steuern zahlen ) wo führt das hin ?

Zu klagen wäre dann wo?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Ich habe darauf verwiesen,

Ein Fehler.


War das das zuständige Amt der Adresse der Betriebsstätte?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein , das war hier in der Gemeinde wo ich gemeldet bin.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Nein , das war hier in der Gemeinde

Dann würde ich das mal da machen wo die andere Adresse ist.
Und immer daran denken "Reden ist Silber, schweigen ist Gold".



Zitat (von Malermeister1):
Nein , das war hier in der Gemeinde wo ich gemeldet bin.

Was bedeutet "gemeldet bin"? Wenn man im herkömmlichen Sinne "gemeldet" ist, hat man auch eine Meldeadresse ...



Zitat (von Malermeister1):
Darauf muss ja dann schriftlich geantwortet werden denke ich ?

Nö.

Zumal die Anmeldung immer persönlich erfolgen muss und nicht schriftlich geht.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Bis zum 30.11 noch gemeldet . Dann Ausland und dann ab 01.03 wieder hier.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Schon mal ein Postfach in Erwägung gezogen?
Zumindest auf Rechnungen ist es ausreichend diese anzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Schon mal ein Postfach in Erwägung gezogen?

Ist keine ladungsfähige Anschrift.



Zitat (von Garfield73):
Zumindest auf Rechnungen ist es ausreichend diese anzugeben.

Wann wurden die Gesetze geändert? Gestern Nacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat:
Ist keine ladungsfähige Anschrift.


Gut. Daran scheitert es dann wohl.

Zitat:
Wann wurden die Gesetze geändert? Gestern Nacht?


Ja. Auch da hast Du Recht. Ich habe da im Abschnitt 14.5 (2) S. 3 UStAE überlesen, dass dies nur für den Leistungsempfänger gilt.

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#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Das mit der Ltd, spricht mich nicht wirklich an. Diesen Plan lasse ich jetzt mal vor.


Ich habe dann keinen Wohnsitz . Nehme ich an , ( habe mal ladungsfähige Adresse ergoogelt) ich gebe meinem Bekannten 25€ im Monat und eine Zustellvollmacht .
Dieser klebt jetzt auf seinen Briefkasten S.×××× mit dieser Anschrift, gehe ich in das GA auf der Gemeinde und sage ich möchte unter dieser Anschrift mein Gewerbe anmelden ?
Dadurch wäre auch automatisch das zuständige Finanzamt des Landkreisen zuständig ?

Und das ginge dann obwohl ich keinen Wohnsitz im Innland beziehe?

Ja das wäre ja die Lösung meiner Angelegenheit , wenn das auch rechtlich möglich wäre.

Wie gesagt will Steuern alles bezahlen usw. Das ist nicht mein Problem.


Der Vermieter des Freundes muss mitziehen, sonst gibt es Ärger.

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