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Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?

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Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?

Hallo

Bekanntlich arbeiten viele Verkäufer bei ebay mit Eigengeboten (pushaccounts) um auf diese Weise den Mindestpreis zu sichern. Mich interessiert ob der letzendliche Höchstbieter an den aus der Auktion resultierenden Kaufvertrag gebunden ist wenn das Höchstgebot durch Eigengebote in die Höhe getrieben wurde und man dies mit Hilfe anderer Auktionen nachweisen kann. Die ebay-AGB beantworten diese Frage nicht. Im ebay-Forum gibt es ebenfalls unterschiedlichste Meinungen, weitgehend geprägt von der eigenen Sichtweise des Pushens. Würde mich über zahlreiche Antworten sehr freuen.

Gruss

-----------------
"ladenschwengel"


von ladenschwengel am 01.10.2003 03:28
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Hallo Ladenschwengel,

ein lustiger Name. Wenn du nachweisen kannst, was du behauptest, kannst du den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Du hast 1 Jahr Zeit ab dem Zeitpunkt, wo du die Täuschung entdeckt hast.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)


von RA DPMS am 01.10.2003 09:35
Status: Unsterblich (1039 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Hallo,

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es ein vergleichbares Urteil welches man nachlesen kann?

PS Ja, der Name, mir fiel nichts blöderes ein :o

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"ladenschwengel"


von ladenschwengel am 01.10.2003 15:37
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Hallo!

Eine Antwort würde auch mich interessieren, ob es zu diesem Thema klare juristische Lösungen gibt.

Ist "Bieten auf eigene Auktionen" eine Straftat (ich glaube in den USA ist das so), ein Regelverstoß, eine Ordnungswiedrigkeit?

Habe gerade das selbe Problem.
Ein Ebayer hat in 6 Fällen "Auf eigene Auktionen" geboten und beschimpft mich nun im Forum und veröffentlicht meinen Namen und Anschrift im Forum - bezichtigt mich einer Straftat und zieht so meinen Namen in den Schmutz (Was das schlimmste ist).

Viele Grüße, Martin


von Martin R. am 25.01.2004 16:24
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Martin, dagegen können Sie wg. Verleumndung etc. strafrechtlich vorgehen.

Generell stimme ich RA Sevriens zu, es ist allerdings AFAIK noch nie vor Gericht ausgefochten worden.
Zumindest in den unteren Instanzen kann es passieren, daß das Gericht sich auf den Standpunkt stellt, der K habe ja sein Höchstgebot angegeben und daran ändern die "Extrabieter" nichts.

In höheren Instanzen spätestens sollte man allerdings mit dem o.a. Argument der Täuschung durchaus Chancen haben - vorausgesetzt, man kann das "Pushen" ausreichend belegen (daran wird es wohl am ehesten scheitern).

Dennoch mal die Offline-Analogie:
Abgenommen jemand verkauft offline sein Auto und schreibt in der Annonce "VB 5000 EUR", dann dem Kaufinteressenten gegenüber fälschlich behauptet, es habe schon jemand 6000 geboten, sodaß der K dann 6500 bietet.
Jetzt findet der K heraus, daß es den anderen "Interessenten" nie gegeben hat - hat er dann Ansprüche gegenüber dem VK auf das Fahrzeug zu 5000 EUR?



von Mareike123 am 26.01.2004 11:49
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Hallo Mareike!

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist wirklich ein prima Forum hier.

Mit dem Auto das ist schon richtig, trotzdem kann ich nicht einfach Auktionen manipulieren. Wenn ich mehr Geld für meine Ware bekommen möchte, muß ich halt den Startpreis höher ansetzen.

Das solch eine Manipulation noch nie vor Gericht gelandet ist, wundert mich. Ebay selbst unternimmt meiner Meinung nach nichts oder fast nicht. Im Ebay-Forum trudeln aber täglich Einträge ein von Ebayern, die sich mit diesem Problem rumschlagen. Muß also hundert- oder tausendfach pro Tag passieren.

Tolle Geschichte.

Werde den Artikel dann erstmal wohl abnehmen müssen, stelle Strafanzeige wegen der Veröffentlichung meiner Adresse. Vielleicht entspricht die Ware ja nicht ganz exakt der Beschreibung. Dazu gibt es klarere bestehende Urteile :-)

Würd aber auch Spaß machen, mal der Vorreiter in einem Musterprozeß zu sein!

Viele Grüße, Martin


von Martin R. am 26.01.2004 14:50
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Würd aber auch Spaß machen, mal der Vorreiter in einem Musterprozeß zu sein!

Wenn die RV es mitmacht, warum nicht?

Ich habe die beiden Fallstricke ja schon erwähnt:

1. Beweisbarkeit des Pushens.
Da ist immer die Frage, welche Anforderungen ein Gericht stellt und ob es sich von bloßen statistischen Erwägungen (Bieter X bietet fast immer auf Auktionen des Y, gewinnt auch manchmal, wird aber nie bewertet etc.) bereits überzeugen läßt, daß hier wirklich Pushen vorliegt (k.A. wie die das in den USA handhaben).

2. Auch bei bewiesenem Pushen ist zumindest nicht auf den ersten Blick klar, ob dies zur Anfechtung berechtigt. Vielleicht finden sich hier ja noch ein paar Ideen und Meinungen, welche BGB-Bestimmung hier verletzt sein könnte (Sevriens? im_web_kaufen? maitre?).


von Mareike123 am 26.01.2004 16:43
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Aber ich gehe doch recht in der Annahme dass ebay in diesem Fall alle relevanten Daten herausgeben müsste um eventuelles Pushen beweisen zu können, oder?


von ladenschwengel am 26.01.2004 20:05
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
eBay wird sich selber nicht ans Bein pinkeln...
Ausserdem ist es eine "interne Angelegenheit".
Die betroffenen bekommen höchstens eine email (wenn überhaupt) und mehr auch nicht.

Also, ich habe gestern einen bei eBay gemeldet. Die berufen sich immer auf den Datenschutz. Das ist schonmal fakt.

Was sollen die denn überhaupt "herausgeben"?
Du kannst die Auktionen der letzten 4 Wochen doch selber vergleichen und nach "Verdächtigen" suchen. Hast du einen, melde es eBay - die überprüfen es und sperren dann (wenn es denn stimmt) diese Mitglieder. Dann weisst auch du bescheid (sofern nicht blind gesperrt wird

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"


von MichiM am 26.01.2004 20:39
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Ja das ist schon richtig mit den Daten. Bei der Käuferin habe ich was ersteigert. Komisch fand ich die vielen gegenseitigen Gebote mit einem anderen Ebayer mit der gleichen Postleitzahl. Habe dann bei dem für 1 Euro was ersteigert und siehe da...

Selbe Straße und Hausnummer zwei Namen.

Die eine behauptet, den anderen überhaupt nicht zu kennen (lach). Der andere sagte dann aber, es sei seine Vermieterin und es ist doch wohl nicht verboten, wenn Sie Artikel bei ihm über Ebay kauft. Wäre doch ganz normal sowas!

Mmmmhhh und nun?
Hat wohl keinen Erfolg sowas, denke ich.

Schade eigentlich. Übrigends ist es nicht mein erster Ärger mit Ebay. Habe sowas schon öfters erlebt. Der "Kundenservice" schützt am liebsten die guten Umsätze! Ein Ebayer mit vielen positiven Bewertungen kann sich sowas drei Mal erlauben, bis er gesperrt wird. Die meisten melden sich dann halt einfach auf den Namen vom Freund oder so wieder an. Ebay ist wohl etwas zu schnell und explosiv gewachsen und hat die Kontrolle und den Durchblick absolut verloren.




von Martin R. am 26.01.2004 21:12
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Kommt ein Kaufvertrag bei ebay zustande wenn der Verkäufer Eigengebote abgibt ?
Mmmmhhh und nun?
Hat wohl keinen Erfolg sowas, denke ich.

Vergleiche mal die abgelaufenen Auktionen.
Wenn die beiden dann öfters "zusammen arbeiten", mal eine mail an sicherheit@ebay.de schreiben. Wichtig: Beide eBay-Namen aufführen, auf die gleiche Adresse hinweisen und am besten noch 2-3 Artikelnummern nennen - desto weniger die arbeiten müssen, desto größer ist die Erfolgsrate

Besser ist es natürlich, wenn du gleich die Beweise lieferst (dass die beiden z.B. nicht Mieter-Vermieter sind, sondern "Lebensgemeinschaft" o.ä.).
Telefonbuch, Namen raussuchen (ist nur ein oder gar kein Name drin, ist das schonmal verdächtig). Dann mal einen Nachbarn anrufen (gleiches Haus oder direkt nebenan) und fragen, wie du x oder y erreichen kannst.
Oft erfährt man schon da, ob die beiden "zusammen" wohnen bzw. wie du zueinander stehen

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"


von MichiM am 26.01.2004 21:34
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
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