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Kommt das in Führungszeugnis ?

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Kommt das in Führungszeugnis ?

Hallo ,
ich frage hier für einen Freund .
Er ist ohne Versicherungsschutz mit einem Roller 25km zur Arbeit und von der Polizei angehalten worden .
Der Schutz war ca. 4 Wochen abgelaufen.
Er gab alles zu .
Heute bekam er einen Strafbefehl 15 Tagessätze a 10€
und 60€ Verurteilung zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe denke mal das ist Bearbeitungsgebühr oder ?
Kommt das ins Polizeiliche Führungszeugnis?
Er hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen.. noch nicht mal eine Knöllchen oder so.
Er ist trotz Arbeit Aufstocker und hat das auch angegeben ist 210€ nicht ein bisschen zuviel für die erste Auffälligkeit in 45 Jahre ?
Gruß

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von fb342172-91 am 03.07.2012 14:23
Status: Frischling (9 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1916 weitere Beiträge zum Thema "Führungszeugnis".


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>Kommt das in Führungszeugnis ?
Das kommt nicht ins Führungszeugnis. Und übrigens ist er sehr günstig weggekommen - der normale Tagessatz für Alg-2-Empfänger beträgt 15 bis 20 Euro. Da sollte er schön die Füße stillhalten...

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von muemmel am 03.07.2012 14:56
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Kommt das in Führungszeugnis ?
Nachtrag: Wenn er gerade ein Problem hat, 210 Euro aufzutreiben, kann er natürlich Ratenzahlung beantragen. 30 Euro pro Monat sollten es dann aber schon sein.

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von muemmel am 03.07.2012 15:55
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Kommt das in Führungszeugnis ?
Ich finde die Strafe sehr moderat.
Wenn er ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist, kann er andere voll ins Unglück stürzen. Zumal wenn er so budgetiert ist das er Hartz aufstockt.
Ich hätte gedacht sowas "kostet" mehr.

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von mausino1 am 03.07.2012 16:52
Status: Senior (161 Beiträge)
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